Wasserschutzgebiet
- Andre
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Wasserschutzgebiet
Hallo zusammen
Kennt jemand dieses Verkehrsschild:
Ich kannte es bis vor 3 Monaten nicht. Es bedeutet Wasserschutzgebiet und in einem solches ist das Parken verboten. Ich wusste es nicht, auch alle meine Freunde nicht und da es unter Umständen einigen von euch ähnlich geht, hier mal das Strafmaß:
Parken im Wasserschutzgebiet
Dort Grillen
Einen Hund frei laufen lassen
= 470 Euro
Das ärgerlichste an der Sache ist, dass nicht das Ordnungsamt vorbeikam und uns aufschrieb, sondern eine Privatperson Fotos machte und uns daraufhin angezeigt hat. Ihre Aussage und Fotos reichten aus, um nun eine gute Menge Geld los zu werden.
Fazit der Sache: Sich mit dem Bus an einen Fluss zu stellen, ist super, aber man sollte gaaanz genau auf Schilder achten ...
Euch weiterhin viel Spaß unterwegs mit dem Bus.
Viele Grüße
André
Kennt jemand dieses Verkehrsschild:
Ich kannte es bis vor 3 Monaten nicht. Es bedeutet Wasserschutzgebiet und in einem solches ist das Parken verboten. Ich wusste es nicht, auch alle meine Freunde nicht und da es unter Umständen einigen von euch ähnlich geht, hier mal das Strafmaß:
Parken im Wasserschutzgebiet
Dort Grillen
Einen Hund frei laufen lassen
= 470 Euro
Das ärgerlichste an der Sache ist, dass nicht das Ordnungsamt vorbeikam und uns aufschrieb, sondern eine Privatperson Fotos machte und uns daraufhin angezeigt hat. Ihre Aussage und Fotos reichten aus, um nun eine gute Menge Geld los zu werden.
Fazit der Sache: Sich mit dem Bus an einen Fluss zu stellen, ist super, aber man sollte gaaanz genau auf Schilder achten ...
Euch weiterhin viel Spaß unterwegs mit dem Bus.
Viele Grüße
André
Re: Wasserschutzgebiet
Ufff das ist aber ne dicke Stange Geld!
72`er T2 a/b mit Metallschiebedach und Westfalia Campingausstattung gepaart mit Eigenkreation!
Re: Wasserschutzgebiet
ja ich habe auch die Info von einem, der einen Abwrack-Kontrolleur kennt erhalten daß jetzt Mitte 2010 so langsam die Abwrack-Halden und -Themen abgearbeitet sind und die Kontrolleure der Wasserwirtschafts- und Kreis-Umweltämter somit wieder nach der Urlaubszeit den Blick frei haben auf normale Hinterhöfe und Abstellplätze wo wir unsere Liebhaber-Schätzchen gerne mal abstellen. Bei mir ist sogar ein kleiner Fluss in 30m Entfernung zu den Autos. . Zum Gück noch kein Schutzgebiet.
Was sagen denn die Profis unter uns dazu? Wir haben doch einen Wasserversorger und einen Wasserschutzpolizisten unter uns :unbekannt: :unbekannt: . Wie ist da eigentlich die Rechtsprechung - bei nem Ölfleck im Kies mit Durchmesser 30cm ? Weiß das jemand? Auch Rechtsanwälte gibt es hier doch.
Ich kenne Geschichten mit konsequenten Hofausbaggern auf Rechnung des Verursachers usw.... horrenden Strafen usw.........
Lasst uns dieses Thema mal vertiefen.
Danke André für den Beitrag und Anstoss - tut mir nur leid daß Du bereits löhnen mußtest.
Was sagen denn die Profis unter uns dazu? Wir haben doch einen Wasserversorger und einen Wasserschutzpolizisten unter uns :unbekannt: :unbekannt: . Wie ist da eigentlich die Rechtsprechung - bei nem Ölfleck im Kies mit Durchmesser 30cm ? Weiß das jemand? Auch Rechtsanwälte gibt es hier doch.
Ich kenne Geschichten mit konsequenten Hofausbaggern auf Rechnung des Verursachers usw.... horrenden Strafen usw.........
Lasst uns dieses Thema mal vertiefen.
Danke André für den Beitrag und Anstoss - tut mir nur leid daß Du bereits löhnen mußtest.
Re: Wasserschutzgebiet
@ Andre:
Nochmal langsam zum mitschreiben: da kam irgendein Spinner daher, knipst Euch und zeigt Euch an? Lebt der noch?
Bah ist das ekelhaft. Jaja wie hiess es doch so schön: 'Der größte A**** im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.'
War aber 'n teures parken/campen/grillen...
Nochmal langsam zum mitschreiben: da kam irgendein Spinner daher, knipst Euch und zeigt Euch an? Lebt der noch?
Bah ist das ekelhaft. Jaja wie hiess es doch so schön: 'Der größte A**** im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.'
War aber 'n teures parken/campen/grillen...
"Lieber die Sonne im Herzen, als Flschlft im Hirn"
- Rüdiger*289
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Re: Wasserschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet.
Mal ohne Auto.
Wir haben uns letztes Jahr für unsere Kleine 2 Ponys angeschafft ( eines alleine ist Tierquälerei).
Da läuft durch die Wiese ein kleiner Bach. Da haben früher die Kühe draus gesoffen und sehr wahrscheinlich auch reingeschiss....
Haha, jetzt aber ist Schluss ! Landschaftsschutzgebiet !!
Da muss der Bach ( im Sommer ca. 15 cm breit ) links und rechts im Abstand von 5 m eingezäunt werden ! Damit die Ponys da keinen Unsinn machen.
Das Land ist landwirtschaftliche Nutzfläche, d. h. dort dürfen Tiere fei gehalten werden.
Mal ohne Auto.
Wir haben uns letztes Jahr für unsere Kleine 2 Ponys angeschafft ( eines alleine ist Tierquälerei).
Da läuft durch die Wiese ein kleiner Bach. Da haben früher die Kühe draus gesoffen und sehr wahrscheinlich auch reingeschiss....
Haha, jetzt aber ist Schluss ! Landschaftsschutzgebiet !!
Da muss der Bach ( im Sommer ca. 15 cm breit ) links und rechts im Abstand von 5 m eingezäunt werden ! Damit die Ponys da keinen Unsinn machen.
Das Land ist landwirtschaftliche Nutzfläche, d. h. dort dürfen Tiere fei gehalten werden.
Viele Grüße von Rüdiger*289
T2b Pritsche von 1979 http://forum.bulli.org/viewtopic.php?f=16&t=7165
T2 ab Kasten von 1971 forum/viewtopic.php?f=16&p=245424#p245424
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Re: Wasserschutzgebiet
Hallo,
das von dir gezeigte Verkehrszeichen verbietet die Durchfahrt für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung. Es gibt da noch ein rechteckiges blaues, welches ein Wasserschutzgebiet anzeigt, d.h. hier müssen Fahrzeugführer, die wassergefährdende Stoffe geladen haben, besonders vorsichtig sein. Interessanter Weise müssen Wasserschutzgebiete nicht angezeigt werden, also kann das blaue Schild rumstehn, muss aber nicht. Es kann theoretisch immer passieren, dass man z.B. bei ner Pinkelpause für Fahrer und Ärger bekommt.
Man müsste sich also immer vorher bei der entsprechenden Behörde informieren, wo diese Gebiete ausgewiesen sind.
Sollte man sich nen hübschen „Stammplatz“ gesucht haben, macht das wohl schon Sinn – bei den Kosten die da auf einen zukommen können! Als Behörde würde ich jetzt aufs Wasserwirtschaftsamt tippen, nicht zu verwechseln mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (z.B. Wasser- und Schifffahrtsamt) bei der ich tätig sein „darf“ und der Wasserschutzpolizei. Beide interessiert es erst wenn es direkt mit der Schifffahrt zu tun hat bzw. wenns auf WSV-Grund passiert. Ggf. bekommt man auch Infos über den jeweiligen Trinkwasserversorger. Für jedes Wasserschutzgebiet gibt es übrigens auch noch jeweils eine eigene Verordnung (Wasserschutzgebietsverordung), was da genau drinsteht, weiß ich aber nicht.
Ach ja, „Parken im Wasserschutzgebiet“ und „einen Hund frei laufen lassen“ sind wohl Verstöße wegen diesen Wasserschutzgebieten. „Dort Grillen“ könnte auch außerhalb eines Wasserschutzgebietes vom Umweltamt „verfolgt“ werden.
Tja, wie heißts so schön? Klingt komisch, ist aber so...
Wie haben sich deine 470 Euro denn zusammengesetzt? Ich kenn jetzt nur ne ältere Forderung von 150 Euro für anhalten (also Parken im Wasserschutzgebiet), aussteigen, und Kind zum Pinkeln hinter den Busch setzen (verunreinigtes Sickerwasser). Dummerweise genau zu dem Zeitpunkt, als so ein Sheriff ums Eck kam. Hat es aber netterweise bei ner Verwarnung gelassen, da nix beschildert war und wir uns als Durchreisende nicht auskannten. Und wohl Kinderbonus...
So sind zumindest meine Erfahrungen und mein Wissenstand, falls jemand noch Ergänzungen oder Korrekturen dazu hat – melden!!!
Gruß Stefan
das von dir gezeigte Verkehrszeichen verbietet die Durchfahrt für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung. Es gibt da noch ein rechteckiges blaues, welches ein Wasserschutzgebiet anzeigt, d.h. hier müssen Fahrzeugführer, die wassergefährdende Stoffe geladen haben, besonders vorsichtig sein. Interessanter Weise müssen Wasserschutzgebiete nicht angezeigt werden, also kann das blaue Schild rumstehn, muss aber nicht. Es kann theoretisch immer passieren, dass man z.B. bei ner Pinkelpause für Fahrer und Ärger bekommt.
Man müsste sich also immer vorher bei der entsprechenden Behörde informieren, wo diese Gebiete ausgewiesen sind.
Sollte man sich nen hübschen „Stammplatz“ gesucht haben, macht das wohl schon Sinn – bei den Kosten die da auf einen zukommen können! Als Behörde würde ich jetzt aufs Wasserwirtschaftsamt tippen, nicht zu verwechseln mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (z.B. Wasser- und Schifffahrtsamt) bei der ich tätig sein „darf“ und der Wasserschutzpolizei. Beide interessiert es erst wenn es direkt mit der Schifffahrt zu tun hat bzw. wenns auf WSV-Grund passiert. Ggf. bekommt man auch Infos über den jeweiligen Trinkwasserversorger. Für jedes Wasserschutzgebiet gibt es übrigens auch noch jeweils eine eigene Verordnung (Wasserschutzgebietsverordung), was da genau drinsteht, weiß ich aber nicht.
Ach ja, „Parken im Wasserschutzgebiet“ und „einen Hund frei laufen lassen“ sind wohl Verstöße wegen diesen Wasserschutzgebieten. „Dort Grillen“ könnte auch außerhalb eines Wasserschutzgebietes vom Umweltamt „verfolgt“ werden.
Tja, wie heißts so schön? Klingt komisch, ist aber so...
Wie haben sich deine 470 Euro denn zusammengesetzt? Ich kenn jetzt nur ne ältere Forderung von 150 Euro für anhalten (also Parken im Wasserschutzgebiet), aussteigen, und Kind zum Pinkeln hinter den Busch setzen (verunreinigtes Sickerwasser). Dummerweise genau zu dem Zeitpunkt, als so ein Sheriff ums Eck kam. Hat es aber netterweise bei ner Verwarnung gelassen, da nix beschildert war und wir uns als Durchreisende nicht auskannten. Und wohl Kinderbonus...
So sind zumindest meine Erfahrungen und mein Wissenstand, falls jemand noch Ergänzungen oder Korrekturen dazu hat – melden!!!
Gruß Stefan
Re: Wasserschutzgebiet
Da gibt's noch dieses Schild:
und die alte Bauart von dem Schild oben:
Das allgemeine Schild (bei diesem Schild hast Du ein Problem):
Wenn da nicht ein ausdrückliches Hinweisschild ist das sich auf Auto's, Wohnmobile o.ä. bezieht dürft dein abgebildetes Schild für dich nich von belangen sein.
Der Gesetzestext zu diesem Schild. Steht aber das drin was Stefan geschrieben hat.
und die alte Bauart von dem Schild oben:
Das allgemeine Schild (bei diesem Schild hast Du ein Problem):
Wenn da nicht ein ausdrückliches Hinweisschild ist das sich auf Auto's, Wohnmobile o.ä. bezieht dürft dein abgebildetes Schild für dich nich von belangen sein.
Der Gesetzestext zu diesem Schild. Steht aber das drin was Stefan geschrieben hat.
72`er T2 a/b mit Metallschiebedach und Westfalia Campingausstattung gepaart mit Eigenkreation!
Wasserschutzgebiet
Das eine Schild noch nachgereicht:
- Dateianhänge
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72`er T2 a/b mit Metallschiebedach und Westfalia Campingausstattung gepaart mit Eigenkreation!
- bigbug
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Re: Wasserschutzgebiet
Sorry, Ulme,
Da wir aus dem Bodensee unser Wasser ziehen und der Uferbereich in unserem Entnahmebereich von der Landseite aus eh nicht öffentlich zugänglich ist sind wir von dieser Problematik nicht betroffen. Von der Seeseite haben wir ein Motorbootverbot (auch Bullis dürfen sich nicht von der Seeseite nähern) und eine technisch ziemlich gute Überwachung des Entnahmebereichs.
So ne Grundwasserproblematik an sich haben wir also nicht.
Da wir aus dem Bodensee unser Wasser ziehen und der Uferbereich in unserem Entnahmebereich von der Landseite aus eh nicht öffentlich zugänglich ist sind wir von dieser Problematik nicht betroffen. Von der Seeseite haben wir ein Motorbootverbot (auch Bullis dürfen sich nicht von der Seeseite nähern) und eine technisch ziemlich gute Überwachung des Entnahmebereichs.
So ne Grundwasserproblematik an sich haben wir also nicht.
- Andre
- T2-Süchtiger
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Re: Wasserschutzgebiet
In dem Falle eine alte Spinnerin. Wir dachten erst, warum sie denn den Bus fotografiert, ohne mit uns zu reden. Wir dachten sie kann uns ja nichts, wir machen ja da nichts schlimmes. Im Amtsschreiben steht sie als Zeugin drin, Name ist dabei, Anschrift auf Blatt 2, welches mir sicher niemand geben wird ...Nochmal langsam zum mitschreiben: da kam irgendein Spinner daher, knipst Euch und zeigt Euch an? Lebt der noch?
Was ich nicht verstehe ist, woher ich denn bitte hätte wissen sollen, dass ich da nicht parken darf. Das komische Schild erläutert mir das nicht. Ich habe ja keine wassergefährdende Ladung und von Parken steht bei dem Schild auch nichts. Muss ich dann vorher im Internet nachschauen, wo sich auf der Welt welches Wasserschutzgebiet befindet und immer eine Karte davon bei haben?
Wie sich die Strafe zusammensetzt, würde mich auch interessieren. Hab einen Zeitungsartikel gefunden, in dem steht, dass Parken im Wasserschutzgebiet 100 Euro für Ersttäter kostet (ironischer Weise geht es in dem Artikel um genau diesen Bereich in Berlin, wo wir waren). Grillen ist nun eine Auslegungssache, in Berlin zw. 20 und 5000 Euro. Und der Hund eigentlich immer 20 Euro. Na ich werd da gleich nochmal anrufen und nachfragen.
Viele Grüße
André