"Wer künftig den Untersuchungstermin versäumt, bekommt dieWolfgang T2b *354 hat geschrieben:Doch als unser anderes Auto letztes Jahr um 12 Monate zurückdatiert wurde , hat mir der TÜVer gesagt, dass diese Regelung wohl bald aufgehoben würde.
Wolfgang
Plakette nicht mehrrückdatiert. Es gilt: Die HU ist grundsätzlich
immer 24 Monate nach dem jeweils erfolgten Untersuchungstermin fällig. Eine Überziehung wird mit Bußgeld geahndet und
zwar dann, wenn die Laufzeit der Plakette um mehr als zwei
Monate überzogen wurde. Wer mit abgelaufener HU-Plakette in
einen Unfall verwickelt wird, muss damitrechnen, dass er von
der Versicherung entsprechend belangt wird.
P.S.: Ist die Plakette um mehr als 2 Monate abgelaufen, müssen
wirIhnen eine detailliertere Prüfung mit einem Aufschlag von
20 Prozent berechnen."
Quelle: TÜV-Süd
Jetzt aber wieder Geschichten aus der weiten Welt