Mit dem eigenen Bus nach Namibia bzw. Übersee

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AutomaticWesty
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Re: Mit dem eigenen Bus nach Namibia bzw. Übersee

Beitrag von AutomaticWesty »

Wolfgang T2b *354 hat geschrieben:Doch als unser anderes Auto letztes Jahr um 12 Monate zurückdatiert wurde :oops:, hat mir der TÜVer gesagt, dass diese Regelung wohl bald aufgehoben würde.
Wolfgang
"Wer künftig den Untersuchungstermin versäumt, bekommt die
Plakette nicht mehrrückdatiert. Es gilt: Die HU ist grundsätzlich
immer 24 Monate nach dem jeweils erfolgten Untersuchungstermin fällig. Eine Überziehung wird mit Bußgeld geahndet und
zwar dann, wenn die Laufzeit der Plakette um mehr als zwei
Monate überzogen wurde. Wer mit abgelaufener HU-Plakette in
einen Unfall verwickelt wird, muss damitrechnen, dass er von
der Versicherung entsprechend belangt wird.
P.S.: Ist die Plakette um mehr als 2 Monate abgelaufen, müssen
wirIhnen eine detailliertere Prüfung mit einem Aufschlag von
20 Prozent berechnen."
Quelle: TÜV-Süd


Jetzt aber wieder Geschichten aus der weiten Welt :)
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Wolfgang T2b *354
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Re: Mit dem eigenen Bus nach Namibia bzw. Übersee

Beitrag von Wolfgang T2b *354 »

AutomaticWesty hat geschrieben:"Wer künftig den Untersuchungstermin versäumt, bekommt die
Plakette nicht mehrrückdatiert. Es gilt: Die HU ist grundsätzlich
immer 24 Monate nach dem jeweils erfolgten Untersuchungstermin fällig. Eine Überziehung wird mit Bußgeld geahndet und
zwar dann, wenn die Laufzeit der Plakette um mehr als zwei
Monate überzogen wurde. Wer mit abgelaufener HU-Plakette in
einen Unfall verwickelt wird, muss damitrechnen, dass er von
der Versicherung entsprechend belangt wird.
P.S.: Ist die Plakette um mehr als 2 Monate abgelaufen, müssen
wirIhnen eine detailliertere Prüfung mit einem Aufschlag von
20 Prozent berechnen."
Quelle: TÜV-Süd
Boah :shock:! Auf der TÜV-Seite steht, dass ich in Zukunft einen detaillierten Prüfbericht bekomme. Da steht dann nicht nur, dass eine Lampe nicht brennt, sondern sogar, welche :respekt:! Das spart mir Stunden an Sucharbeit! Von wegen "Service Wüste Deutschland", geht doch :stupid:.

Und richtig toll finde ich, dass bei uns jetzt auch ABS, ESP usw. intensiv geprüft wird. Ich habe sowieso den Verdacht, dass das bei mir nicht mehr richtig funktioniert.

Aber ganz im Ernst: müssten die nicht eine abgespeckte Prüfung mit abgespeckter Prüfgebühr für unsere ollen Autos einführen?

Und ob die Versicherung mich mit abgelaufener TÜV-Plakette belangen kann, würde ich erst Mal schwer anzweifeln. Die müssten erst einmal nachweisen, dass die fehlende technische Überprüfung ursächlich war. Wenn mir ein besoffener Depp hinten drauf fährt, sieht die Sache doch eindeutig aus. Oder :oops:? Jetzt nehmt mir nicht mein Vertrauen in das deutsche Rechtssystem!

Schöne Grüße

Wolfgang
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boggsermodoa
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Re: Mit dem eigenen Bus nach Namibia bzw. Übersee

Beitrag von boggsermodoa »

Wolfgang T2b *354 hat geschrieben:Wenn mir ein besoffener Depp hinten drauf fährt, sieht die Sache doch eindeutig aus. Oder :oops:?
Nur wenn du eine ordentliche deutsche Wellenlinie auf dem Katzenauge hast! :schlaumeier:

:wink:

Ernst beiseite: Bei den Moppeds ist es so, daß die Abgasuntersuchung gesondert berechnet wird. Bei EZ vor 1989 ist die nicht vorgeschrieben, wird folglich auch nicht durchgeführt und nicht berechnet. Da könnte man als Autofahrer bei den ganzen Assistenzsystemen auf Gleichbehandlung pochen - wenn man denn eine Lobby hätte. Im Gegenteil ist es jedoch wohl eher so, daß die Abgasuntersuchung bei Moppeds auf Betreiben der TÜV-Lobby durchgesetzt wurde, denn einen faktischen Grund gab es dafür nicht, und mit den zulässigen 4,5%CO hätte wahrscheinlich nicht mal die BMW R32 von 1927 irgendein Problem.
Bei den Sondereintragungen nach § Dingsda beruhen die Gebühren die Gebühren aber offenbar auf einer Mischkalkulation, die mal für den Betroffen günstig ist, mal an Unverschämtheit grenzt. Da platzt einem oft die Hutschnur, aber da gibt's auch mal aufwendige Untersuchungen für vergleichsweise kleines Geld.

Gruß,

Clemens
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