1 schriftliche Verwarnung, ausgesprochen am 13.10.2009, 90 Tage gültig
Moin!
Was'n das? Die schräge Signatur eines schrägen Vogels oder tatsächlich eine Verwarnung? Wenn letzteres, dann sollte es m.E. genügen, wenn der Betroffene das weiß und sieht. Ein Vorgestrafter oder auf Bewährung Freigelassener darf sich auch in der Gesellschaft bewegen, ohne ein Tatoo auf der Stirn, das auf diesen Status hinweist. Mir ist kein Fehlverhalten des Betroffenen aufgefallen, aber ich lese ja auch nicht alles. Und nun spekuliere ich natürlich darüber, was er sich wo denn Schlimmes geleistet haben mag. Da bekommt die Phantasie doch Flügel.
--> Einen User zu verwarnen oder in letzter Konsequenz zu sperren, ist vollkommen in Ordnung. Aber öffentlich an den Pranger stellen, das muß m.E. wirklich nicht sein.
(to be discussed)
Gruß,
Clemens