Hallo zusammen.
Ich komme nochmal auf das Thema "
Nutzfahrzeug" (LKW-Zulassung) im Zusammenhang mit der
Kfz-Steuer zurück. Falls die H-Zulassung (Steuer ca. 190,-- p. a.) nichts wird (hat der Prüfingenieur bei einer ersten Besichtigung schon angedeutet
) wird's steuerlich heftig (ca. 450,-- p. a.). Die anderen Nachteile ohne H-Zulassung würde ich verschmerzen.
Ideal wäre für mich H-Zulassung und LKW-Zulassung, aber "schau mer mal" was kommt.
Ich habe mich deshalb zum Thema LKW-Zulassung mal etwas eingelesen. Gibt ja Tausende Informationen dazu im Netz.
Und dazu höchstrichterliche Urteile vom
BFH zu Fahrzeugen aller Art (z. B. Pritschen, Pickup's u. v. m.). Da werden zum Ersten komplizierte Aufmaße wg. der anteiligen Aufteilung Fahrgastraum / Ladefläche gemacht. Wenn man dann denkt: super, Ladefläche ist bei mir größer, dann war's das aber nicht zwingend. Dann kommt die Beurteilung nach "Allgemeinen Kriterien".
Hier mal ein
Beispiel für ein BFH-Urteil zu einem Pickup mit Doppelkabine (ob die grundlegenden Annahmen für eine Doka anders sind ?????):
"Leitsätze
1. Bei Pickup-Fahrzeugen mit Doppelkabine ist typisierend davon auszugehen, dass diese Fahrzeuge nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt sind, wenn ihre Ladefläche oder ihr Laderaum nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht (Bestätigung der Rechtsprechung) .
2. Bei Pickup-Fahrzeugen, deren Ladefläche größer als die für die Personenbeförderung vorgesehene Fläche ist, erfolgt die Abgrenzung nach den allgemeinen Kriterien. Überwiegt die Ladefläche die Fläche zur Personenbeförderung nur unwesentlich, spricht dies eher dafür, dass das Fahrzeug nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt ist .
3. In die Berechnung der Ladefläche sind alle Flächen einzubeziehen, die geeignet sind, eine Ladung zu transportieren. Dazu gehören regelmäßig auch Ausbeulungen in den Laderaum, z.B. für Radkästen, die aufgrund ihres Abstandes zum oberen Rand der Ladekante und bei gegebener Belastbarkeit noch als Ladefläche (z.B. für Schüttgut oder für flache Gegenstände) genutzt werden können." Wow
Jetzt meine Bitte:
Je mehr ich mit Beispielen argumentieren kann, desto weniger hilflos bin ich gegenüber der Behörde.
Gibt es unter Euch DoKa-Besitzer mit Zulassung ihrer DoKa als LKW und wären diese bereit, mir Kopien der Zulassung zu geben, mit denen ich meine Argumente bei der Zulassung meiner DoKa unterlegen könnte?
Sehr gerne natürlich auch andere offizielle Unterlagen zu dem Thema.
Würde mich sehr darüber freuen!
Viele Grüße
Bernd