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Re: [Workshop] Handhabung Kleinlöschgerät am T2

Verfasst: 08.07.2010 08:32
von Deleted User 1332
bulli-me hat geschrieben:Auch eine interessante Lösung, müssten wir mal McGyver bemühen :!:

Link zu einem 40€ Teil finde ich gerade nicht mehr,
die letzten 2 beim großen Auktionshaus sind meins :unbekannt:

... kommen aber sicher wieder.
hallo zusammen,

ich habe einen anbieter in milano gefunden und mal nach den versandkonditionen gefragt. wenn ich eine antwort bekomme, sage ich bescheid. ich hoffe , er versteht meinen italienischversuch :oops: reden kann ich ja, aber schreiben...... :versteck:

gruesse

ralph

Re: [Workshop] Handhabung Kleinlöschgerät am T2

Verfasst: 08.07.2010 08:36
von bugsam

Re: [Workshop] Handhabung Kleinlöschgerät am T2

Verfasst: 08.07.2010 11:23
von FW177
Sooo hab mir jetzt mal nen Video bei Youtube davon angesehn wo der Erfinder so kleine Schalen mit Benzin löscht und selbst hierbei ein paar Probleme mit dem bisschen Wind hat. Da das Löschmittel nicht so gut den Brennstoff vom Sauerstoff trennt. Naja wie das ganze dann aussieht wenn da noch Hohlräume etc. sind und man so nah ran muss zum gewünschten Effekt zu gelangen, denke ich nicht das dieser Löschstab was für den motorraum bei uns ist. Lasse mich aber gern eines besseren belehren.

Achso und Halonen wird nicht schlecht. Solang Druck drauf ist ist alles i.O.
Kannst mir also gegen einen geringen Unkostenbeitrag diesen Löscher schicken und ich kümmere mich dann um die Fachgerechte Entorgung dieses gefährlichen Gases!

:unbekannt:

Re: [Workshop] Handhabung Kleinlöschgerät am T2

Verfasst: 08.07.2010 15:06
von westfaliafan
FW177 hat geschrieben:

Achso und Halonen wird nicht schlecht. Solang Druck drauf ist ist alles i.O.
Kannst mir also gegen einen geringen Unkostenbeitrag diesen Löscher schicken und ich kümmere mich dann um die Fachgerechte Entorgung dieses gefährlichen Gases!

:unbekannt:
Das ist sehr lobenswert,

Zitat: Abgabebestimmungen:

1. Der Verkauf und das Verschenken (Inverkehrbringen) von asbesthaltigen Produkten, teerölimprägnierten Eisenbahnschwellen, halon- und tetrachlormethanhaltigenhaltigen Feuerlöschern ist generell verboten. ....Verstöße gegen die Abgabebestimmungen können als Ordungswidrigkeit oder als Straftat verfolgt werden.

Chemikalienverbotsverordnung § 1 (Verbote) i.V.m. Anhang zu § 1 ;

Chemikalienverbotsverordnung §§ 2-5 (Abgabebestimmungen);

Chemikalienverbotsverordnung § 7( Ordnungswidrigkeiten) und § 8 (Straftaten)

REACH Verordnung Anhang XVII

EG 1005/2009..


Grüße, Andreas

Re: [Workshop] Handhabung Kleinlöschgerät am T2

Verfasst: 08.07.2010 15:18
von bugsam
Krass.... ich glaub ich teste den einfach beim nächsten Busbrand (und wenn der Bus am Ende nie gebrannt hat, kannst ihn haben! ;) ) :unbekannt:

Re: [Workshop] Handhabung Kleinlöschgerät am T2

Verfasst: 08.07.2010 17:32
von Roman
ralph hat geschrieben:... ich hoffe , er versteht meinen italienischversuch :oops: reden kann ich ja, aber schreiben...... :versteck:
Falls du Hilfe bez. Italienisch brauchst 8)

saluti,
Roman

Re: [Workshop] Handhabung Kleinlöschgerät am T2

Verfasst: 09.07.2010 04:32
von FW177
westfaliafan hat geschrieben:
FW177 hat geschrieben:
Achso und Halonen wird nicht schlecht. Solang Druck drauf ist ist alles i.O.
Kannst mir also gegen einen geringen Unkostenbeitrag diesen Löscher schicken und ich kümmere mich dann um die Fachgerechte Entorgung dieses gefährlichen Gases!
:unbekannt:
Das ist sehr lobenswert,
Zitat: Abgabebestimmungen:
1. Der Verkauf und das Verschenken (Inverkehrbringen) von asbesthaltigen Produkten, teerölimprägnierten Eisenbahnschwellen, halon- und tetrachlormethanhaltigenhaltigen Feuerlöschern ist generell verboten. ....Verstöße gegen die Abgabebestimmungen können als Ordungswidrigkeit oder als Straftat verfolgt werden.

Chemikalienverbotsverordnung § 1 (Verbote) i.V.m. Anhang zu § 1 ;
Chemikalienverbotsverordnung §§ 2-5 (Abgabebestimmungen);
Chemikalienverbotsverordnung § 7( Ordnungswidrigkeiten) und § 8 (Straftaten)
REACH Verordnung Anhang XVII
EG 1005/2009..
Grüße, Andreas
Aus diesem Grund nehm ich ne Entsorgungsgebühr :lol:
Schon ist die rechtliche Grauzone durchschritten :yau:
:unbekannt:

Re: [Workshop] Handhabung Kleinlöschgerät am T2

Verfasst: 09.07.2010 10:41
von Deleted User 1332
Roman hat geschrieben:
ralph hat geschrieben:... ich hoffe , er versteht meinen italienischversuch :oops: reden kann ich ja, aber schreiben...... :versteck:
Falls du Hilfe bez. Italienisch brauchst 8)

saluti,
Roman

hallo roman,

.... dann frag ich meine frau :thumb:

danke aber fuer das angebot.

hier ist der link zum haendler

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... K:MEWAX:IT


und hier ist seine antwort auf meine anfrage :

Dipende da quanti pezzi sono:
1 = 25,00
2 = 27,00
ecc.

gruesse

ralph

Re: [Workshop] Handhabung Kleinlöschgerät am T2

Verfasst: 11.07.2010 22:50
von bugsam
Das heißt was für die die kein Italienurlaub jedes Jahr machen können? :unbekannt:

Re: [Workshop] Handhabung Kleinlöschgerät am T2

Verfasst: 12.07.2010 06:43
von Deleted User 1332
uups, jetzt mit uebersetzung :

"kommt drauf an, wie viele es sind:

einer: 25.-€
zwei : 27.-€

etc "

die versandkosten sind wohl nicht uebertrieben, da pakete aus italien unverschaemt teuer sind.


gruesse

ralph