Anhängerkupplung T2b ,Preise?

Technische Fragen und Antworten, Tipps und Tricks für Profis und Bastler. Hier sind die "Fachleute" am Werk.
Benutzeravatar
B.C.
Wohnt im T2!
Beiträge: 1943
Registriert: 05.05.2006 11:57
IG T2 Mitgliedsnummer: 490

Re: Anhängerkupplung T2b ,Preise?

Beitrag von B.C. »

Hi,

wenn Du auch die Peka Typ: R 101 mit dem Prüfzeichen M 3991 hast, kann ich Dir mit einer Anbauanleitung zwecks Eintragung aushelfen.
Peka gibt es ja nicht mehr. Und bei der Nachfolgegesellschaft mußt Du mind. € 25,- abdrücken.

Grüsse

Björn
Benutzeravatar
Gringo
Wohnt im T2!
Beiträge: 1242
Registriert: 02.06.2008 18:37
IG T2 Mitgliedsnummer: 378

Re: Anhängerkupplung T2b ,Preise?

Beitrag von Gringo »

Genau die isses. :thumb:

You have Pee Ann. :wink:
"Lieber die Sonne im Herzen, als Flschlft im Hirn"
Benutzeravatar
B.C.
Wohnt im T2!
Beiträge: 1943
Registriert: 05.05.2006 11:57
IG T2 Mitgliedsnummer: 490

Re: Anhängerkupplung T2b ,Preise?

Beitrag von B.C. »

and you got mail :thumb:
Benutzeravatar
ulme*326
Vorstand IGT2
Beiträge: 2797
Registriert: 10.04.2007 23:15
IG T2 Mitgliedsnummer: 326

Re: Anhängerkupplung T2b ,Preise?

Beitrag von ulme*326 »

B.C. hat geschrieben:Hi,

wenn Du auch die Peka Typ: R 101 mit dem Prüfzeichen M 3991 hast, kann ich Dir mit einer Anbauanleitung zwecks Eintragung aushelfen.
Peka gibt es ja nicht mehr. Und bei der Nachfolgegesellschaft mußt Du mind. € 25,- abdrücken.

Grüsse

Björn
Gringo,
ich denke Du bist richtig unterwegs - diese sehr seltene PEKA-AHK passt m.W. nur bis einschl. BJ75 . Danach - ab 76, spätestens ab 77/78 - sind diese Ohrwatscheln an den AHK-Konsolen dran für deren Bohrungen Du mit Deinem 74er in den Längsträgern keine seitlichen Löcher/Schweiß-Muttern hast. So eine habe ich vor ein paar Monaten einem netten Kollegen hier aus dem Forum vermacht. Ob er sie wohl schon verbaut hat :wink: ?

Anm.: PEKA = ehemals Fa. Peter Eberhardt Karlsruhe gehörte mal zur gleichnamigen Karlsruher Volkswagen-Autohaus-Dynastie :schlaumeier:
Gruesse von der Oberschwaebischen Barockstrasse
ulme*326


Bild Kontakt zum Stammtisch ·
Benutzeravatar
B.C.
Wohnt im T2!
Beiträge: 1943
Registriert: 05.05.2006 11:57
IG T2 Mitgliedsnummer: 490

Re: Anhängerkupplung T2b ,Preise?

Beitrag von B.C. »

die PEKA Typ: R 101 ist für alle Modelle ab August 1976 bis Juli 1979 :!:

@Gringo: dann schaue dir das mal genau an, was ulme*326 geschrieben hat.

Grüsse

Björn
Benutzeravatar
creme21
T2-Süchtiger
Beiträge: 324
Registriert: 09.06.2008 11:46
IG T2 Mitgliedsnummer: 359

Re: Anhängerkupplung T2b ,Preise?

Beitrag von creme21 »

@ Dani. Kann es sein, dass bei dem Foto gar nichts mehr geht? So rein rechtlich. Gesamtgewicht, Zuggewicht (Anhängelast), Gewicht des Zugfahrzeuges etc. etc. Ich hatte auch mal vor meinen T1 mit dem T2b zu ziehen. Aber da sind bei mir dann nach einem Blick in den Fahrzeugschein doch all Lampen auf rot gegangen. Eigentlich schade. :wink:
Bild
Benutzeravatar
Dani*8
Wohnt im T2!
Beiträge: 1695
Registriert: 02.06.2003 21:36
IG T2 Mitgliedsnummer: 8

Re: Anhängerkupplung T2b ,Preise?

Beitrag von Dani*8 »

Äh, sagen wir es mal so: gewichtlich ausgereizt...
Der Zug-Bus hatte zumindest 1800kg Anhängelast eingetragen. Ich denke, das wäre seinerzeit ein 30-DM-Strafzettel gewesen, mit Pkw in der Größenordnung Käfer, NSU TT, Goggo oder BMW 02 war /ist man aber im grünen Bereich 8)
Scheune 2001.jpg
Benutzeravatar
ulme*326
Vorstand IGT2
Beiträge: 2797
Registriert: 10.04.2007 23:15
IG T2 Mitgliedsnummer: 326

Re: Anhängerkupplung T2b ,Preise?

Beitrag von ulme*326 »

Grundsätzlich gilt - wie mir mal persönlich ein Polizist :schlaumeier: - quasi auf frischer Tat ertappt - gesagt hat:
"Wenn Zugfahrzeug und transportiertes Fahrzeug identisch sind gehen bei uns die Alarmglocken :yau: :yau: an".
Einfaches Bilderkennungsverfahren (Memory-Effekt :wink: ) Kann gut gehen muss aber nicht. Beim T2 ab 78 hat sich das Problem mit der 1800kg-Kupplung eigentlich massiv entschärft. Nur - nicht jeder T2 kann die dranschrauben und nicht jeder T2 der die dranhat bekommt die vollen 1800kg eingetragen. (siehe oben).
Ebenso würde ich zwingend jede drangeschraubte AHK eintragen lassen. Ich hatte mal meine liebe Not damit( Ausbildungskontrollpunkt B10-"Illinger Eck" allerdings bereits ca.1988):
Bei nicht eingetragener AHK galt auch eine korrekte, maximal erlaubte Anhängelast als Tatbestand "um 100% überladen". So einfach war das. Ich konnte das dann zwar nachweisen und belegen und kam auch aus der Nummer mit viel Anwalt und Gutachter wieder raus. Muss ich aber nicht mehr haben. Die tatsächlichen nur 25% Überladung haben aber bereits 1988 1 Punkt und ca. 400DM Strafe gekostet.....
Wissen sollte man dabei daß die Aufmerksamkeit der Ordnungsbehörden und die Prüfschärfe in Sachen Überladung massiv zugenommen haben. Ich finde das gut so. Und daß das Ganze kein Spass ist. Es passieren immer wieder schlimme Gespannunfälle. Wer schon mal mit "feuchten Händen" am Lenkrad mit nem schlingernden Hänger hintendran von nem 40-Tonner mit 89km/h-Speedlimiter bergab gejagt wurde weiß was ich meine.
Gruesse von der Oberschwaebischen Barockstrasse
ulme*326


Bild Kontakt zum Stammtisch ·
Benutzeravatar
Dani*8
Wohnt im T2!
Beiträge: 1695
Registriert: 02.06.2003 21:36
IG T2 Mitgliedsnummer: 8

Re: Anhängerkupplung T2b ,Preise?

Beitrag von Dani*8 »

ulme*326 hat geschrieben: Ebenso würde ich zwingend jede drangeschraubte AHK eintragen lassen. Ich hatte mal meine liebe Not damit( Ausbildungskontrollpunkt B10-"Illinger Eck" allerdings bereits ca.1988):
Bei nicht eingetragener AHK galt auch eine korrekte, maximal erlaubte Anhängelast als Tatbestand "um 100% überladen". So einfach war das. Ich konnte das dann zwar nachweisen und belegen und kam auch aus der Nummer mit viel Anwalt und Gutachter wieder raus. Muss ich aber nicht mehr haben. Die tatsächlichen nur 25% Überladung haben aber bereits 1988 1 Punkt und ca. 400DM Strafe gekostet.....
Hi,
Klar, anno 88 war das noch so. Das mit der "entfallenen" Eintragungspflicht (ich trage auch prinzipiell lieber ein) ist aufgrund Gesetzesänderungen erst seit ca. zwei Jahren so. Früher hat sich die Rennleitung in ein Rudel Bluthunde verwandelt, wenn jemand nix in den Papieren stehen hatte.
Ich kenne übrigens - auch aus Polizistenaussage - den Text anders: "Wenn ein Auto ein baugleiches Auto auf dem Hänger hat, ist die Anhängelast in der Regel in legaler Höhe ausgereizt - sofern es eine Lasterhöhung für den Typ gibt. Fahrzeugtypen mit werksseitig niedriger Anhängelast sind bekannt, nur die werden dann mal rausgefischt." Mit meinem 240er Volvo (1900kg Hängelast) bin ich mit nem 240er auf dem Hänger plus Hängergewicht tatsächlich gerade so noch legal unterwegs. 8)
Gruß
Daniel
Benutzeravatar
creme21
T2-Süchtiger
Beiträge: 324
Registriert: 09.06.2008 11:46
IG T2 Mitgliedsnummer: 359

Re: Anhängerkupplung T2b ,Preise?

Beitrag von creme21 »

Bei allem Respekt, aber der Bus hat 1495 kg und ein Anhänger der dieses Fahrzeug tragen kann hat mindestens 500 - 600 kg. Da kommst Du immer über die zluässige Anhängelast Deines Busses. Das kann nicht funktionieren.
Beispiel:
zGG des Anhängers = 1.200 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.200 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.200 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.

Daher leitet sich auch die Faustformel eurer Polizisten ab. Gleiches Auto zieht gleiches Auto klappt nicht!
Bild
Antworten