[Workshop] Handhabung Kleinlöschgerät am T2

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Deleted User 1332

Re: [Workshop] Handhabung Kleinlöschgerät am T2

Beitrag von Deleted User 1332 »

bulli-me hat geschrieben:Auch eine interessante Lösung, müssten wir mal McGyver bemühen :!:

Link zu einem 40€ Teil finde ich gerade nicht mehr,
die letzten 2 beim großen Auktionshaus sind meins :unbekannt:

... kommen aber sicher wieder.
hallo zusammen,

ich habe einen anbieter in milano gefunden und mal nach den versandkonditionen gefragt. wenn ich eine antwort bekomme, sage ich bescheid. ich hoffe , er versteht meinen italienischversuch :oops: reden kann ich ja, aber schreiben...... :versteck:

gruesse

ralph

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bugsam
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Re: [Workshop] Handhabung Kleinlöschgerät am T2

Beitrag von bugsam »

7/79er T2b Fensterbus...was brauch man sonst?!
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FW177
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Re: [Workshop] Handhabung Kleinlöschgerät am T2

Beitrag von FW177 »

Sooo hab mir jetzt mal nen Video bei Youtube davon angesehn wo der Erfinder so kleine Schalen mit Benzin löscht und selbst hierbei ein paar Probleme mit dem bisschen Wind hat. Da das Löschmittel nicht so gut den Brennstoff vom Sauerstoff trennt. Naja wie das ganze dann aussieht wenn da noch Hohlräume etc. sind und man so nah ran muss zum gewünschten Effekt zu gelangen, denke ich nicht das dieser Löschstab was für den motorraum bei uns ist. Lasse mich aber gern eines besseren belehren.

Achso und Halonen wird nicht schlecht. Solang Druck drauf ist ist alles i.O.
Kannst mir also gegen einen geringen Unkostenbeitrag diesen Löscher schicken und ich kümmere mich dann um die Fachgerechte Entorgung dieses gefährlichen Gases!

:unbekannt:
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westfaliafan
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Re: [Workshop] Handhabung Kleinlöschgerät am T2

Beitrag von westfaliafan »

FW177 hat geschrieben:

Achso und Halonen wird nicht schlecht. Solang Druck drauf ist ist alles i.O.
Kannst mir also gegen einen geringen Unkostenbeitrag diesen Löscher schicken und ich kümmere mich dann um die Fachgerechte Entorgung dieses gefährlichen Gases!

:unbekannt:
Das ist sehr lobenswert,

Zitat: Abgabebestimmungen:

1. Der Verkauf und das Verschenken (Inverkehrbringen) von asbesthaltigen Produkten, teerölimprägnierten Eisenbahnschwellen, halon- und tetrachlormethanhaltigenhaltigen Feuerlöschern ist generell verboten. ....Verstöße gegen die Abgabebestimmungen können als Ordungswidrigkeit oder als Straftat verfolgt werden.

Chemikalienverbotsverordnung § 1 (Verbote) i.V.m. Anhang zu § 1 ;

Chemikalienverbotsverordnung §§ 2-5 (Abgabebestimmungen);

Chemikalienverbotsverordnung § 7( Ordnungswidrigkeiten) und § 8 (Straftaten)

REACH Verordnung Anhang XVII

EG 1005/2009..


Grüße, Andreas
Busfahren macht Spaß
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bugsam
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Re: [Workshop] Handhabung Kleinlöschgerät am T2

Beitrag von bugsam »

Krass.... ich glaub ich teste den einfach beim nächsten Busbrand (und wenn der Bus am Ende nie gebrannt hat, kannst ihn haben! ;) ) :unbekannt:
7/79er T2b Fensterbus...was brauch man sonst?!
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Roman
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Re: [Workshop] Handhabung Kleinlöschgerät am T2

Beitrag von Roman »

ralph hat geschrieben:... ich hoffe , er versteht meinen italienischversuch :oops: reden kann ich ja, aber schreiben...... :versteck:
Falls du Hilfe bez. Italienisch brauchst 8)

saluti,
Roman
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FW177
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Re: [Workshop] Handhabung Kleinlöschgerät am T2

Beitrag von FW177 »

westfaliafan hat geschrieben:
FW177 hat geschrieben:
Achso und Halonen wird nicht schlecht. Solang Druck drauf ist ist alles i.O.
Kannst mir also gegen einen geringen Unkostenbeitrag diesen Löscher schicken und ich kümmere mich dann um die Fachgerechte Entorgung dieses gefährlichen Gases!
:unbekannt:
Das ist sehr lobenswert,
Zitat: Abgabebestimmungen:
1. Der Verkauf und das Verschenken (Inverkehrbringen) von asbesthaltigen Produkten, teerölimprägnierten Eisenbahnschwellen, halon- und tetrachlormethanhaltigenhaltigen Feuerlöschern ist generell verboten. ....Verstöße gegen die Abgabebestimmungen können als Ordungswidrigkeit oder als Straftat verfolgt werden.

Chemikalienverbotsverordnung § 1 (Verbote) i.V.m. Anhang zu § 1 ;
Chemikalienverbotsverordnung §§ 2-5 (Abgabebestimmungen);
Chemikalienverbotsverordnung § 7( Ordnungswidrigkeiten) und § 8 (Straftaten)
REACH Verordnung Anhang XVII
EG 1005/2009..
Grüße, Andreas
Aus diesem Grund nehm ich ne Entsorgungsgebühr :lol:
Schon ist die rechtliche Grauzone durchschritten :yau:
:unbekannt:
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Deleted User 1332

Re: [Workshop] Handhabung Kleinlöschgerät am T2

Beitrag von Deleted User 1332 »

Roman hat geschrieben:
ralph hat geschrieben:... ich hoffe , er versteht meinen italienischversuch :oops: reden kann ich ja, aber schreiben...... :versteck:
Falls du Hilfe bez. Italienisch brauchst 8)

saluti,
Roman

hallo roman,

.... dann frag ich meine frau :thumb:

danke aber fuer das angebot.

hier ist der link zum haendler

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... K:MEWAX:IT


und hier ist seine antwort auf meine anfrage :

Dipende da quanti pezzi sono:
1 = 25,00
2 = 27,00
ecc.

gruesse

ralph
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bugsam
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Re: [Workshop] Handhabung Kleinlöschgerät am T2

Beitrag von bugsam »

Das heißt was für die die kein Italienurlaub jedes Jahr machen können? :unbekannt:
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Deleted User 1332

Re: [Workshop] Handhabung Kleinlöschgerät am T2

Beitrag von Deleted User 1332 »

uups, jetzt mit uebersetzung :

"kommt drauf an, wie viele es sind:

einer: 25.-€
zwei : 27.-€

etc "

die versandkosten sind wohl nicht uebertrieben, da pakete aus italien unverschaemt teuer sind.


gruesse

ralph
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