Sonntagsfahrverbot

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MichaB
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von MichaB »

§ 30
Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.
Das ist dann ja wohl das "Aus" für den T2.

Die Schiebetür darf Sonntags nicht benutzt werden :-)

Quelle
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Polle
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von Polle »

Mark´s T2A hat geschrieben:
(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.


Das deutsche Recht kann des Öfteren so oder so interpretiert werden, aber in der StVO steht definitiv LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t.
Tja. Da steht eine Tonnagebegrenzung in Bezug aufs Fahrzeug. Das interessiert sich die Bohne.
Dummerweise heißt es danach aber wie so schön von dir geschrieben
"Anhänger, die von LKW gezogen werden". Da ist leider kein Gewicht mit angegeben. Heißt also, das gilt für alle als LKW zugelassene Fahrzeuge. Egal ob Bulli oder 40-Tonner.

Riskieren kann man es. Wenn die Rennleitung aber mal wieder nicht auf Mutti durfte, bin ich Mode.

Die Sache mit der Milch wird wohl nix. Da bräuchte ich Ladepapiere. Was aber bedeuten würde, daß ich gewerblich fahre. Außerdem dürfte ich da auch nur 10% (oder so) andere Ladung mitnehmen. Ich müßte also mehr Milch wie Campingkram einpacken. Kann ich nicht, also würde es noch viel teurer.
Ich sag mal, 75€ und nen Punkt für mich, ca 400€ für den Doofen, der die Ladepapiere ausgefüllt hat und wenn man Pech hat auch noch ne Keule vom Gewerbeamt. Bedeutet dann nochmal mindestens nen Schein.
Frischfleisch gildet auch nicht. Bin ja nu auch schon 30. Von Frische kann da nicht mehr die Rede sein. ;o)
Naja, und Boot hab ich gerade nicht zur Hand. Also fällt die Klausel aus.

Das Leben stinkt.

Aber mal sehen. Vielleicht riskier ich mal was. ;o)
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JohnnyBee
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von JohnnyBee »

Ich würde mir an deiner Stelle auch nicht so nen Kopf machen. Wenn sie dich rausziehen einfach nen Ups wusst ich nicht wollt zum Treffen bla bla original und so.
Steht bein H Kennzeichen LKW überhaubt noch in den Papieren ?
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bigbug
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von bigbug »

Ich seh jetzt bei deinem Gespann auch nicht wirklich die Gefahr daß es der Rennleitung sofort aufstößt, daß es eine LKW-Anhänger-Kombination ist.

Bei den Pick-ups und Sprinterdokas sind sie auf jeden Fall schärfer.

Sonst brauchst halt die Sonntagsfahrverbotsaufhebungserlaubnis von der Gemeinde für 15 € wegen der Rückfahrt von einem Oldtimertreffen. ;-)
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T2beule
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von T2beule »

Polle hat geschrieben: (...) Frischfleisch gildet auch nicht. Bin ja nu auch schon 30. Von Frische kann da nicht mehr die Rede sein. ;o)
Naja, und Boot hab ich gerade nicht zur Hand. Also fällt die Klausel aus.

Das Leben stinkt.

Aber mal sehen. Vielleicht riskier ich mal was. ;o)

... kann dir gern mein Schlauchboot leihen. Alternativ könntest Du's mit einem Pferd versuchen, denn für Pferdetransport gibt's doch auch so 'ne Ausnahme. Muss mal nachsehen, ich glaube, ich habe da noch eins auf dem Flur stehen. :unbekannt:

Oder Du besorgst einfach mal einen Anhänger voll frischem Grillfleisch für Kassel, dann hätten wir alle was von Deinem Dilemma... :yau:
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GoldenerOktober *001
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von GoldenerOktober *001 »

Der ist auf der Rückfahrt am Sonntag doch leer - da gibt es doch wieder Diskussionen.
Dann kannste ja auch sagen, der sei beladen gewesen.

Haste keinen Dachträger-Adapter für den Hänger...?
Mit dem Bus da steckenbleiben, wo die Anderen erst gar nicht hinkommen...
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Rolf-Stephan Badura
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von Rolf-Stephan Badura »

Hallo Polle,

sprich vielleicht mal mit einem von den Berliner historische Nutzkraftwagen Freunden.
Allerdings regeln die das meines Wissens teilweise über die/den Clubs - und bekommen so eine jährliche Ausnahmegenehmigung.

Hier meine Adressen dazu:
Berliner Alt-LKW-Runde, Vereinigung für historische Nutzfahrzeuge
Andreas B. Rohde, Tel.: 030-4018018, http://www.historischenutzfahrzeuge.de/

Viel Erfolg + Grüße,
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Knopf
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von Knopf »

Polle hat geschrieben:... Naja, und Boot hab ich gerade nicht zur Hand. Also fällt die Klausel aus.

siehste, hab dir doch gestern gesagt, ich nehm morgen mein oldtown-kanapee mit nach bärlin,
das kannste dann auf deinen hänger schnallen und so der rennleitung den bootshänger-bären aufbinden!
(mist, muss mir dann für den spreewald wohl eins leihen.)

ab kassel nehm ichs dann wieder mit heim.
wenn du auf der rückfahrt ohne boot dann in die netze der daltons gerätst,
sagste halt, du hättest es eben irgendwo verloren.
nee halt, das kost ja auch wieder was! ...dann isses eben geklaut worden, ...odda so! 8)

Polle hat geschrieben:...Das Leben stinkt.
Aber mal sehen. Vielleicht riskier ich mal was. ;o)
eben! no risk - no fun! :mrgreen:
gruss, gary

- - 76er Helsinki - - 76er L - - 79er BGS - -

...der unterschied zwischen theorie und praxis ist in der praxis grösser als in der theorie...
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clipperfreak
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von clipperfreak »

Knopf hat geschrieben: ...dann isses eben geklaut worden,


apropos geklaut, bei uns heute in der Zeitung "Transit im Wert von 2000€ gestohlen"also wenn der Mario in naher Zukunft mit Transe auftaucht dann weiss ich wers war :wink: :versteck:
Gruß
Klaus *223
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MichaB
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von MichaB »

heute in der Zeitung "Transit im Wert von 2000€ gestohlen
Wenn man sowas in der Zeitung liest weis man das man am Arsch der
Welt angekommen ist. :lol:

:dog:
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