Mark´s T2A hat geschrieben:
(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Das deutsche Recht kann des Öfteren so oder so interpretiert werden, aber in der StVO steht definitiv LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t.
Tja. Da steht eine Tonnagebegrenzung in Bezug aufs Fahrzeug. Das interessiert sich die Bohne.
Dummerweise heißt es danach aber wie so schön von dir geschrieben
"Anhänger, die von LKW gezogen werden". Da ist leider kein Gewicht mit angegeben. Heißt also, das gilt für alle als LKW zugelassene Fahrzeuge. Egal ob Bulli oder 40-Tonner.
Riskieren kann man es. Wenn die Rennleitung aber mal wieder nicht auf Mutti durfte, bin ich Mode.
Die Sache mit der Milch wird wohl nix. Da bräuchte ich Ladepapiere. Was aber bedeuten würde, daß ich gewerblich fahre. Außerdem dürfte ich da auch nur 10% (oder so) andere Ladung mitnehmen. Ich müßte also mehr Milch wie Campingkram einpacken. Kann ich nicht, also würde es noch viel teurer.
Ich sag mal, 75€ und nen Punkt für mich, ca 400€ für den Doofen, der die Ladepapiere ausgefüllt hat und wenn man Pech hat auch noch ne Keule vom Gewerbeamt. Bedeutet dann nochmal mindestens nen Schein.
Frischfleisch gildet auch nicht. Bin ja nu auch schon 30. Von Frische kann da nicht mehr die Rede sein. ;o)
Naja, und Boot hab ich gerade nicht zur Hand. Also fällt die Klausel aus.
Das Leben stinkt.
Aber mal sehen. Vielleicht riskier ich mal was. ;o)