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Eintragung Westfalia AHK an US Reimport

Verfasst: 09.01.2023 08:36
von Paul
Hallo zusammen,

ich habe diesen Winter eine alte Westfalia Anhängekupplung (Typ 321 125) aufgearbeitet und gemäß Westfalia Anbauanweisung an meinem US Reimport T2b installiert. Es handelt sich um einen Kalifornien Export, dementsprechend mit GE Typ4 und CP Getriebe. Heute morgen war ich bei meinem TÜV zwecks Eintragung. Der Prüfer konnte/wollte mir die AHK aber nicht eintragen, weil im Fahrzeugschein keine Werte für die zulässige Anhängelast eingetragen sind. Seine Argumentation: Er kann nicht nachvollziehen, ob bei US Exportfahrzeugen ggf. Änderungen an Rahmen, Bremsanlage oder Motor vorgenommen wurden, sodass die Daten von Fahrzeugen, die für den deutschen Markt hergestellt worden sind, verwendet werden können.
Das Datenblatt für die Abnahme nach § 21 StVZo für die Zulassung in Deutschland hatte ich damals beim TÜV gekauft, dort ist leider auch keine zulässige Anhängelast vermerkt.
Nun zu meiner Frage: Wenn ich das Datenblatt für mein Fahrzeug bei VW bestelle, sind dort Angaben zur Anhängelast zu finden?

Grüße
Paul

Re: Eintragung Westfalia AHK an US Reimport

Verfasst: 09.01.2023 08:56
von Rolf-Stephan Badura
Hallo Paul,
Paul hat geschrieben: 09.01.2023 08:36Nun zu meiner Frage: Wenn ich das Datenblatt für mein Fahrzeug bei VW bestelle, sind dort Angaben zur Anhängelast zu finden?
Eher nicht. Da es auch in Abhängigkeit zur Ausstattung und Modelljahr sich ändert.
Das findet sich in einem VW Ratgeber der Zeit - hatte ich meinem Prüfer als Original vorgezeigt - Kopie sollte aber auch ausreichen...
Auch die Westfalia Anbauanleitung mitnehmen zum Prüfer.

Findet sich beides zum Herunterladen auf meiner Website unter https://www.vw-t2-bulli.de/de-books-doc ... hitch.html
Bild

Viel Erfolg,

Re: Eintragung Westfalia AHK an US Reimport

Verfasst: 09.01.2023 10:12
von Rolf-Stephan Badura
PS: US Karossen wurden diesbezüglich nicht anders gebaut - ist aber nicht dokumentiert und Re-Import damals nicht vorgedacht von VW :wink: -
und für die Seitenmarkierung/-beleuchtung wurden sie ja dennoch etwas anders gebaut.

Motoren sind unterschiedlich ja - aber hier zählt nur die Leistung (gleich 70PS) und das Bremssystem (gleich, mit BKV).

Notfalls anderen Prüfer nehmen, der sich mit dem Thema besser auskennt.

Re: Eintragung Westfalia AHK an US Reimport

Verfasst: 09.01.2023 11:28
von Paul
Vielen Dank Rolf-Stephan! Ich werde den Ratgeber meinem Prüfer mal vorlegen und hier berichten.

Grüße
Paul

Re: Eintragung Westfalia AHK an US Reimport

Verfasst: 10.01.2023 08:38
von Jürgen
Moin
ich habe für mein Bus ein Datenblatt von Stiftung AutoMusem Volkswagen dort sind die Anhängelasten angegeben.
Allerding Motor GD und BJ 1977
Anhängerlast
Gebremst 1200KG
Ungebremst 600 KG

Gruß Jürgen

Re: Eintragung Westfalia AHK an US Reimport

Verfasst: 10.01.2023 19:21
von Paul
Kleines Update: der Ratgeber Anhängerkupplung reicht dem Prüfer nicht aus, er möchte etwas spezifisch für meine FIN. Hat mir ein unabhängiger Prüfer auch bestätigt.
Bei VW habe Ich die Auskunft erhalten, dass man mir ein Datenblatt ausstellen könnte, das die zulässigen Anhängelasten sowie die Stützlast ausweist, wenn ich das explizit anfrage.
Jetzt heißt es 6-8 Wochen warten und dann wieder ich berichten, ob die 60 Euro gut investiert waren und der Prüfer dann endlich zufrieden ist.

Paul

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Re: Eintragung Westfalia AHK an US Reimport

Verfasst: 10.01.2023 20:32
von Tanjas&Thomas_T2b
Hi Paul,

im Prinzip ist doch die Westfalia Anbauanleitung recht weit gefasst. Da stehen doch die Fahrzeugtypen drin.
Du hast doch einen Typ23-517. Der ist ja in der ABE von Westfalia aufgelistet.
Das Problem ist eher, das die ABE vermutlich abgelaufen ist und nicht mehr gültig ist.
Damit musst du dann eine §21 Abnahme machen.
Aber das sollte eigentlich kein Problem darstellen.

Leider ist aber in Vergangenheit von einzelnen Prüfern wohl jeder Scheiß eingetragen worden.
Deshalb sind da die Regularien deutlich schärfer geworden beim Tüv.
Da will dann so schnell kein Prüfer mehr seinen Job aufs Spiel setzen und macht im Zweifel erst mal nichts.

Viele Grüße
Thomas

Re: Eintragung Westfalia AHK an US Reimport

Verfasst: 11.01.2023 05:47
von Steve
Das ist ja echt Erbsenzählerei, eine TÜV Prüfer Datenbank wäre vielleicht eine gute Idee. Nach dem Motto: wer sich mehrfach blöd anstellt bekommt halt keine Jobs von Oldtimerfahrern mehr ;-)

Re: Eintragung Westfalia AHK an US Reimport

Verfasst: 11.01.2023 06:31
von Paul

Tanjas&Thomas_T2b hat geschrieben:Hi Paul,

im Prinzip ist doch die Westfalia Anbauanleitung recht weit gefasst. Da stehen doch die Fahrzeugtypen drin.
Du hast doch einen Typ23-517. Der ist ja in der ABE von Westfalia aufgelistet.
Das Problem ist eher, das die ABE vermutlich abgelaufen ist und nicht mehr gültig ist.
Dass die AHK an den Bus passt steht gar nicht zur Diskussion. Das Problem ist vielmehr, dass das Datenblatt, was ich damals zur Zulassung in Deutschland vom TÜV gekauft habe, keine zulässigen Anhängelasten sowie Stützlast ausgewiesen hat. Blöd gelaufen, da hatte ich damals drauf achten sollen. Andererseits frage ich mich, warum das nicht standardmäßig auf dem Datenblatt stand. Diese Angaben stehen daher jetzt auch nicht im Fahrzeugschein. Der Prüfer weiß deshalb nicht, welche Werte er hier bei der Eintragung der AHK eintragen soll, denn was das Fahrzeug darf und die AHK kann sind zwei Paar Schuhe.

Bei der Gültigkeit der ABE sind wir noch gar nicht... Hoffentlich wird das nicht das nächste Problem.

Was mir der zweite Prüfer noch mitgegeben hat: die AHK kann ich auch ohne Eintragung für einen Fahrradträger verwenden. Der Haupt Anwendungszweck ist somit schon einmal gegeben.

Grüße
Paul

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Re: Eintragung Westfalia AHK an US Reimport

Verfasst: 11.01.2023 09:05
von woita
Paul hat geschrieben: 11.01.2023 06:31
[...]
Was mir der zweite Prüfer noch mitgegeben hat: die AHK kann ich auch ohne Eintragung für einen Fahrradträger verwenden. Der Haupt Anwendungszweck ist somit schon einmal gegeben.[...]
Das wird jetzt interessant. Hast du da was schriftliches zu? Oder einen Paragraphen, wo das drinstehen könnte?
Wenn dem so ist, zählt dann die AHK als Gepäck, wie der Fahrradträger auch.

Gruß woita