Hi,
bei der Gasprüfung sollte man im Hinterkopf haben dass die Verantwortung und Gewährleistung eines Prüfers deutlich über das hinaus geht, was ein TÜV Prüfer bei der normalen HU verantwortet. Deshalb sind da viele Prüfer sehr genau.
Im Prinzip gibt es zwei Möglichkeiten, wie man zur Gasprüfung kommt:
- Bestandsschutz: die im Fahrzeug verbaute Gasanlage hatte bereits eine Abnahme und das dazu gehörige gelbe Heftchen ist noch vorhanden
- Neueinbau: das Auto hatte noch nie eine Gasanlage und nun wird eine neue verbaut. Dazu ist dann eine Neuabnahme nach aktuellen Regeln zu tun. Stichworte hier sind 30mbar, doppelte Türdichtung des Gasschrankes etc.
Es gibt keinen Bestandsschutz für Fahrzeuge, die noch nie eine Anlage hatten. Man kann also nicht das nachbauen, was mal 197x bei Westfalia verbaut wurde und dann Bestandsschutz verlangen. Ein etwas entspannter Prüfer macht das vielleicht, aber da gibt es keinerlei Anspruch drauf
Bei Truma Heizungen gibt es keine Altersbeschränkung bei 10 Jahren. Es gab da wohl mal Klagen gegen Truma, die dazu führten, dass die E2400 mit ca. Bj. 2006 nur zehn Jahre hat wie bei den Benzinbrennern. Truma konnte wohl aber erfolgreich dagegen klagen und wohl ab 2007 gilt das nicht mehr. Macht auch Sinn, da bei der Verbrennung von Gas nichts entsteht, wodurch der Brennkörper durchrostet.
Die Leute von
http://www.trumareparatur.de/ wissen da deutlich mehr. Ihr solltet aber Zeit mitbringen am Telefon, da das Thema "10 Jahre" als Aufreger gilt
bei Kühlschrank und Kochstelle ist mir keine Altersbeschränkung bekannt.
Kühlschrank würde ich aber eh auf Kompressor gehen. Siehe Waeco Module, dann hat man den ganzen "Puff" mit dem Gas da nicht und er macht auch oberhalb von 36°C noch vernünftig kalt.
Genau so einen hatte ich auch mal. Aber der hatte einen Diesel und war von Ford.