Zulassung als PKW

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MichaIN
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Re: Zulassung als PKW

Beitrag von MichaIN »

Wohnmobil lohnt sich eigentlich nur bei neueren Autos < 30 Jahren wegen Steuer/Versicherung. Beim H-Kennzeichen ist's wurscht.

Aber vielleicht wäre das ja eine Alternative? Wohnmobil-Zulassung ohne "H"? Halt blöd bei Umweltzonen.

Gruß Michael
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schrauberger
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Re: Zulassung als PKW

Beitrag von schrauberger »

Wohnmobil lohnt sich eigentlich nur bei neueren Autos < 30 Jahren wegen Steuer/Versicherung. Beim H-Kennzeichen ist's wurscht.

Gruß Michael



Hallo Michael, das mit H steht ja im Widerspruch zu zuvor gesagtem.
Kannst Du das bitte etwas erläutern?

VG Ralph
Schöne Grüße aus Geisingen,

Biete in Originalqualität:
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Typ4 Wärmetauscher.
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Nachlaufleitungen für Bremsflüssigkeit.
MichaIN
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Re: Zulassung als PKW

Beitrag von MichaIN »

Hallo,

was ich meinte:
Die Zulassung eines Autos als Wohnmobil statt als PKW führt zu einer anderen Besteuerung, ich glaube aus Schadstoffklasse und Gewicht berechnet. Auch die Wohnmobilversicherungen sind anders tarifiert als die PKW-KFZ-Versicherungen. Das macht das ganze günstiger als den entsprechenden PKW-(Bus), zumindest bei neueren Autos.

Beim H-Kennzeichen hast Du aber die Oldtimereinheitssteuer von 191€ und die Oldtimerversicherungen mit ihren wiederum anderen Tarifgefügen, im Prinzip erstmal egal ob PKW- oder Wohnmobil-Schlüsselung, das "H" sticht (wobei es dann aber offenbar doch im konkreten Fall Probleme bei Oldtimerversicheren gibt, wie einige Beiträge hier im Forum zeigen).

Für eine Schlüsselung des Autos als Wohnmobil muß es diverse Kriterien erfüllen (u.a. Kochstelle und Schlafgelegenheit, bestimmt auch noch ein paar Details). Anders herum muß ein Auto mit diesen Merkmalen aber nicht zwingend als Wohnmobil geschlüsselt werden, geht auch als PKW.
Ebenso wenig bist Du gezwungen, ein Auto > 30 Jahre mit H-Kennzeichen anzumelden.

Aber ich glaube, günstiger als mit H-Kennzeichen geht's nicht, schon der Steuer wegen.

Gruß Michael
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aircooled68
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Re: Zulassung als PKW

Beitrag von aircooled68 »

Aber ich glaube, günstiger als mit H-Kennzeichen geht's nicht, schon der Steuer wegen
.

Mein T3 Fensterbus mit Trennwand ist mit 1,6l als LKW angemeldet und ist mit 170€ besteuert, was also günstiger ist als die Steuer beim H :schlaumeier:
(Ok, Feinstaubschutzgebiete darf man halt nicht betreten)

So pauschalisieren lässt sich das halt nicht. :knuddel:

Von den Eigenheiten der Versicherungen halt ich lieber meine Klappe.

Gruß Jan
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Jan *779
MichaIN
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Re: Zulassung als PKW

Beitrag von MichaIN »

Hallo Jan!
aircooled68 hat geschrieben: 24.01.2019 18:53 Mein T3 Fensterbus mit Trennwand ist mit 1,6l als LKW angemeldet und ist mit 170€ besteuert, was also günstiger ist als die Steuer beim H :schlaumeier:
:steine:

OK, gewonnen. Wobei ich ja eigentlich Wohnmobil vs. PKW meinte. Aber vielleicht als Möbel-LKW, der Kleinküchen transportiert? :mrgreen:

Noch günstiger wär grünes Kennzeichen. Wie kriegt man die? :versteck:

Gruß Micha
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aircooled68
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Re: Zulassung als PKW

Beitrag von aircooled68 »

Hi Micha,
hab schon von Leuten gehört, dass man die Möbel mit Flügelmuttern festschrauben soll, dann wird die Kleinküche, Garderobe und das Bett als Ladung definiert. Aber stimmt, zum LKW brauchst du die Abgrenzung zum Laderaum. Und mit der grünen Nummer, es soll ja so ein paar verrückte geben, die mit ihrem Traktor in den Urlaub fahren...

Aber jetzt genug offtpic
Grüße
Jan
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Jan *779
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Matthias S.
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Re: Zulassung als PKW

Beitrag von Matthias S. »

aircooled68 hat geschrieben: 24.01.2019 18:53
Aber ich glaube, günstiger als mit H-Kennzeichen geht's nicht, schon der Steuer wegen
.

Mein T3 Fensterbus mit Trennwand ist mit 1,6l als LKW angemeldet und ist mit 170€ besteuert, was also günstiger ist als die Steuer beim H :schlaumeier:
(Ok, Feinstaubschutzgebiete darf man halt nicht betreten)

Gruß Jan
Doch, die Feinstaubzonen in Baden-Würtemberg schon, da zählt die EZ und nicht das H. Ich kurve mit meiner Pritsche (LkW Zulassung) auch ständig in Heidelberg rum.
Grüße, Matthias
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aircooled68
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Re: Zulassung als PKW

Beitrag von aircooled68 »

Hi Matthias,
das find ich ja interessant.

Aber was ist mit einem 30 Jahre alten Diesel und dem Fahrverbot in Stuttgart? Speziell wird beim parken auf ne Plakette geguckt und die bekommst du ja mit so einem alten Auto nicht...
Gruß Jan

PS: Sorry aber dafür brauchen wir eigentlich ein eigenes Thema ...
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Jan *779
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Re: Zulassung als PKW

Beitrag von Matthias S. »

Hm ich muss mal suchen. Bei der Einführung der Umweltzonen in Baden-Württemberg gab es da eine entsprechende Regelung mir der damaligen Umweltministerin Gönner und dem Deuvet.
Das Dieselfahrverbot in Stuttgart hat mit den ursprünglichen Feinstaubzonen ja nichts zu tun, ich glaub da dürfen dann auch keine H fahren? Euro 1 und 2 Benziner dürfen da dann ja auch nicht mehr, das trifft doch einige.

Grüße, Matthias
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aircooled68
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Re: Zulassung als PKW

Beitrag von aircooled68 »

Ok, Stuttgart ist nochmal spezieller mit dem (Diesel-)Fahrverbot, aber auch da gelten die Ausnahmen mit der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Also H ist frei, genauso wie Urlaubsfahrten mit dem Wohnmobil. (Was ja nun wieder gegen die Zulassung als PKW spricht :wink: )

Wenn man sich mal ein bisschen durch die Hompage Baden-Württembergs wühlt, findet man irgendwann die Ausnahmeregelungen für Umweltzonen:
https://vm.baden-wuerttemberg.de/filead ... t_2018.pdf
und ein paar Erläuterungen dazu:
https://vm.baden-wuerttemberg.de/filead ... t_2018.pdf
Da steht dann in etwa das drin:
Oldtimer dürfen in Umweltzonen (ganz BW) nur mit H oder roter Nummer, ansonsten brauch man dafür eine Einzelgenehmigung. Letztere ist ja nur sinnvoll, wenn die Steuer günstiger ist als die H Zulassung (zB LKW), aber man benötigt dazu einen sehr guten Grund und keine Möglichkeit ein anderes Fahrzeug zu nutzen bzw. anzuschaffen. Und das stelle ich mir bei unseren Bürokraten schwierig bis unmöglich vor hier eine Erlaubnis zu bekommen.

Im Bundesimmissionsschutzgesetz steht aber auch noch ein kleiner Satz (2), dass die zuständige Behörde oder auch die Polizei die Fahrt zu bestimmten Zielen erlauben darf...
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/__1.html

Schade, die 30 Jahre Regelung hab ich bisher nicht gefunden. Würde mir sehr gelegen kommen...

Gruß Jan
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