bullijochen hat geschrieben:Jetzt muss ich hier noch mal nachhaken. Ich war gestern bei der Dekra und hab mir meinen Motor eintragen lassen. Dann hab ich gedacht ich frage den noch mal wie das mit der Kupplung nun ist. Er sagte mir da im Brief nun 1200 kg drin stehen darfdas Auto nur 1200 ziehen, auch wenn ne 1800kg Kupplung verbaut ist. Ich müsste nun ein Schreiben von VW bringen in dem speziell für meie Fahrgestellnummer bescheinigt ist, das das Auto 1800 kg ziehen darf.
wie kommt man nun an so ein Schreiben?
wo muss ich da hinschreiben?
Gruß Jochen
Verstehe ich nicht so ganz. Den VW Ratgeber Anhängerbetrieb hatten wir doch schon, das IST der Schrieb von denen. Wenn deine Kupplung 1800 kann und dein Auto im Ratgeber aufgeführt ist dann sollte der das eintragen (sofern die Schweissnaht ausgeführt ist...)
Aber mal was ganz anderes. Brauchst du die 1800 oder willst du das weil es geht, was ich auch sehr gut nachvollziehen kann
Ich darf 1200 ziehen, der Wohnwagen hat 850 und mit etwas Überladung 900. Ich habe 90PS und 5 recht fein abgestufte und nicht zu lange Gänge, das ist zwar sehr gut fahrbar aber trotzdem nicht immer ein Vergnügen. Wenn ich mir vorstelle ich hätte das doppelte da dran... Neeee
Zumal, Stützlast statisch sind 50Kg, dynamisch können da ganz andere Lasten auftreten. Wenn ich mir vorstelle was da bei 1800 auftreten kann, das würde ich meinem Bulli nicht mehr antun wollen.
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