Anhängerkupplung ABE/Gutachten

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Rolf-Stephan Badura
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Re: Anhängerkupplung ABE/Gutachten

Beitrag von Rolf-Stephan Badura »

Hallo,
T2b-Bulli hat geschrieben: 10.07.2019 05:00Wo / wie habt Ihr die zweite Blink-Kontrollleuchte verbaut?
Original ist die grüne Kontrollleuchte zwischen Tacho und Uhr oben (unten ggf. optionale Bremskontrollleuchte)
(Siehe auch Betriebsanleitungen, in vielen nicht im Bild aber z.B. 1979, Seite 6, Position 6a)
2019-07-10 08_31_46-1979-04-vw-t2-manual.pdf.png
Bild Bild
Heute wird noch verkabelt, ...auf 7-Pol ...
Für 54G habe ich mir ein Schalter im Motorraum gebaut, da ich mit unterschiedlichen Anhängern fahre
a) modernere Anhänger, dir dort Nebelschlußleuchte erwarten
b) alte Wohnwagen, die dort Zündungsplus für die Wohnwagenbatterie/12V Innenversorgung erwarten

Grüße,
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T2b-Bulli
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Re: Anhängerkupplung ABE/Gutachten

Beitrag von T2b-Bulli »

Auf meinem Datenblatt vom TÜV-SÜD fehlten die Einträge der Anhängelasten und der Stützlast. Daher steht nun auch nichts davon im Brief / Fahrzeugschein.


Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?
AHK_.jpg
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suomi_bus*818
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Re: Anhängerkupplung ABE/Gutachten

Beitrag von suomi_bus*818 »

Ist deine Anhängerkupplung wirklich eine Peka R77/1? Die Befestigung der Kupplungskugel ist überhaupt nicht so dargestellt in der Anleitung. Ich habe die hier beim Jahrestreffen fotografiert. Sieht aus wie deine. Leider war hier das Typenschild nicht mehr lesbar.
Dateianhänge
IMG_20190905_200516_444.JPG
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Rolf-Stephan Badura
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Re: Anhängerkupplung ABE/Gutachten

Beitrag von Rolf-Stephan Badura »

Hallo,
T2b-Bulli hat geschrieben: 11.07.2019 10:56Daher steht nun auch nichts davon im Brief / Fahrzeugschein.
Ich denke das ist ein Kuddelmuddel aus alten und neuen Fahrzeugscheinen und Ausstattungsvarianten.
Stützlast gabs früher nicht und AHK-Prüfzeichen heute nicht.

Lass es Dir passend beim TÜV/DEKRA (die bestätigen Dir die jeweiligen Daten, nimm aber den VW "Ratgeber Anhängerbetrieb" mit, siehe https://www.vw-t2-bulli.de/index.php?de ... ents-hitch) und dann Zulassungsbehörde eintragen.

Stützlast gabs in alten Fahrzeugscheinen nicht und stand bei mir auch nie drin (AHK ab Werk) unter 13. (Stützlast in kg), auch heute nur ein Strich "-". :wink:

In meinen alten Fahrzeugscheinen stand unter beiden Anhängelastwerten auch nix - nur unter 33 Bemerkungen.
(bei 1970er Karmann und 1976er Passat aber kurioserweise schon - und weiteres bei Bemerkungen zur AHK)
Aber im alten stand noch "Anhängerkupplung Prüfzeichen" mit "F3070" und unter 33 Bemerkungen weitere "M3868,M3991 OD.F3189" (letztere habe ich ja).

Ich hab das nachträglich eintragen lassen wegen der 1800kg unter O.1 (Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg) 1200 und unter O.2 (Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg) 600
Ansonsten unter 22 zusätzlich *ZU O.1:m.AHK Westfalia Typ: 321125, 1800 bis 12%Steig*

Grüße,
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T2b-Bulli
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Re: Anhängerkupplung ABE/Gutachten

Beitrag von T2b-Bulli »

Rolf-Stephan Badura hat geschrieben: 06.09.2019 04:03 Hallo,
T2b-Bulli hat geschrieben: 11.07.2019 10:56Daher steht nun auch nichts davon im Brief / Fahrzeugschein.
Ich denke das ist ein Kuddelmuddel aus alten und neuen Fahrzeugscheinen und Ausstattungsvarianten.
Stützlast gabs früher nicht und AHK-Prüfzeichen heute nicht.

Lass es Dir passend beim TÜV/DEKRA (die bestätigen Dir die jeweiligen Daten, nimm aber den VW "Ratgeber Anhängerbetrieb" mit, siehe https://www.vw-t2-bulli.de/index.php?de ... ents-hitch) und dann Zulassungsbehörde eintragen.
Der TÜV-SÜD hat mir kostenneutral ein neues Datenblatt mit 50 / 600 / 1.200 zur Verfügung gestellt. Damit kann ich beim Straßenverkehrsamt die leeren Felder im Schein / Brief füllen lassen. Das kostet nur wieder. Die Kupplung selbst ist eintragungsfrei. Es muss nur die Einbauanleitung incl. Prüfnummer im Auto mitgeführt werden. Natürlich muss die Prüfnummer mit dem Typenschild der AHK übereinstimmen.
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