Hallo,
T2b-Bulli hat geschrieben: ↑11.07.2019 10:56Daher steht nun auch nichts davon im Brief / Fahrzeugschein.
Ich denke das ist ein Kuddelmuddel aus alten und neuen Fahrzeugscheinen und Ausstattungsvarianten.
Stützlast gabs früher nicht und AHK-Prüfzeichen heute nicht.
Lass es Dir passend beim TÜV/DEKRA (die bestätigen Dir die jeweiligen Daten, nimm aber den VW "Ratgeber Anhängerbetrieb" mit, siehe
https://www.vw-t2-bulli.de/index.php?de ... ents-hitch) und dann Zulassungsbehörde eintragen.
Stützlast gabs in alten Fahrzeugscheinen nicht und stand bei mir auch nie drin (AHK ab Werk) unter 13. (Stützlast in kg), auch heute nur ein Strich "-".
In meinen alten Fahrzeugscheinen stand unter beiden Anhängelastwerten auch nix - nur unter 33 Bemerkungen.
(bei 1970er Karmann und 1976er Passat aber kurioserweise schon - und weiteres bei Bemerkungen zur AHK)
Aber im alten stand noch "Anhängerkupplung Prüfzeichen" mit "F3070" und unter 33 Bemerkungen weitere "M3868,M3991 OD.F3189" (letztere habe ich ja).
Ich hab das nachträglich eintragen lassen wegen der 1800kg unter O.1 (Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg) 1200 und unter O.2 (Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg) 600
Ansonsten unter 22 zusätzlich *ZU O.1:m.AHK Westfalia Typ: 321125, 1800 bis 12%Steig*
Grüße,