Nachweis zeitgenössisch Monroe Niveaustoßdämpfer

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Volvo-boy
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Nachweis zeitgenössisch Monroe Niveaustoßdämpfer

Beitrag von Volvo-boy »

Hallo zusammen,

hab nächste Woche einen Termin beim TÜV wegen Eintragungen.
unter anderem hab ich eine Scheinkopie wo am Bus die Monroe Niveaudämpfer eingetragen sind.
Der Tüvprüfer meinte aber am Telefon er würde gerne auch einen Nachweiß haben das es Zeitgenössisch ist.
Also bei einem Bus so was schon mal verbaut wurde im Zeitraum T2 - maximal 10 jahre.

Hat jemand einen alten Bericht über Busse wo so was umgebaut wurde?
Müsste so im Zeitraum 1975 (meine EZ) bis 1985 sein.

Er möchte das da meiner ja ne H-Zulassung hat.

schon mal vielen Dank für eure Hilfe.

Grüße Daniel
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Mazest2b
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Re: Nachweis zeitgenössisch Monroe Niveaustoßdämpfer

Beitrag von Mazest2b »

Habe leider keinen Nachweis, aber notfalls kannst ja zu einem anderen Tüver gehen.
Hatte auch diese Stoßdämpfer zur H Abnahme und Vollabnahme drin.
Es gab keine Probleme.


Gruß Danny
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Oberhausener
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Re: Nachweis zeitgenössisch Monroe Niveaustoßdämpfer

Beitrag von Oberhausener »

Ich hatte auch keine Probleme beim TÜV, habe die Monroes hinten verbaut.
Vielleicht mal bei Norbert Bruns nachfragen.
Ich glaube du bekommst den Kontakt über kaeferrostfrei.de (oder so ähnlich) einfach mal googlen.
Martin
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Volvo-boy
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Re: Nachweis zeitgenössisch Monroe Niveaustoßdämpfer

Beitrag von Volvo-boy »

Hallo zusammen,

das ein Prüfer bei der normalen Hauptuntersuchung die Dämpfer übersieht bzw. nicht merkt das die nicht original sind, kann ja sein.
Ich möchte sie halt gerne Eingetragen bekommen, weil in so einem grauen Bereich möchte ich ungerne sein.
So lange nichts pasiert ist das auch kein Problem.

Hab mal meine Suche etwas ausgeweitet in den Bereich T3 aber auchd a bisher noch keine genaue Angeabe gefunden wann das dass erste mal verbaut wurde.

Bezüglich T2 hab ich das hier gefunden...aber ist jetzt Datumstechnisch auch nicht so der bringer...

http://www.michaelknappmann.de/bulli/mi ... /gorgs.htm

http://www.michaelknappmann.de/bulli/mi ... /boden.htm

Also muß ich mal weider suchen, vielleicht hat jemand noch einen Zeitungsbericht oder ähnliches der schon älter ist.

Grüße Daniel
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westfaliafan
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Re: Nachweis zeitgenössisch Monroe Niveaustoßdämpfer

Beitrag von westfaliafan »

Hallo Daniel,

Tüv Prüfer übersehen keine Luftstossdämpfer. Die Dinger sind eintragungsfrei.
Ich hatte meine am Bus dran, als er 2007 sein H-Kennzeichen bekam.
Keine Probleme also. Hat in den letzten 20 Jahren auch keinen interessiert.

Grüsse und gutes Gelingen,

Andreas
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T2Arizona
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Re: Nachweis zeitgenössisch Monroe Niveaustoßdämpfer

Beitrag von T2Arizona »

Hallo,
bei mir gabs keine Probleme auf dem Prüfstand, der soll sich mal nicht so anstellen :zunge2:
Norbert Bruns
http://www.kaefervwrostfrei.de/

Grüße,
Michael
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Volvo-boy
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Re: Nachweis zeitgenössisch Monroe Niveaustoßdämpfer

Beitrag von Volvo-boy »

Hallo zusammen,

das man Stoßdämpfer nicht eintragen muss ist auch meistens richtig.
Original Stoßdämpfer sind vom Fahrzeughersteller freigegeben.

After-Market Stoßdämpfer sind in der Regel vom Hersteller freigegeben. Die Betriebe müssen TÜV Zertifiziert sein oder ähnliches und bauen die Teile so das sie den Vorgaben des Fahrzeughersteller entsprechen und somit zu dem Fahrzeug passen (durch technische Angaben wie z.B. Befestigungsart, Weg min/max, Dämpfungskraft bzw. Eigenschaft usw.)

Ich als Kunde hab ja in der Regel ne Auswahl vom verschiedenen Hersteller.
Wenn man z.B. ins TecDoc rein schaut wählt man das Fahrzeug aus und schon bekommt man ne Liste von Herstellern mit den jeweiligen Teilenummer die für unser Fahrzeug zugelassen bzw. Freigegeben sind.
Da sind diese Monroe Nivos aber nicht drin.
Auch wird man auf der Homepage vom Verkäufer Herr Bruns darauf hin gewissen das die keine Zulassung haben und im öffentlichen Verkehr nicht zugelassen sind.
Alle Luftdruckdämpfer von Monroe haben keinen deutschen TÜV oder eine ABE.
Sie sind durch autorisiertes u. geschultes Fachpersonal einzubauen.
Die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr ist nicht zulässig.
Die Verantwortung über deren Verwendung liegt beim Fahrzeughalter bzw. Fahrzeugführer.
Die Garantie erlischt sobald die Dämpfer eingebaut oder in Betrieb genommen wurden.


http://www.kaefervwrostfrei.de/img/Stoßdämpfer.pdf

Desweiteren sind dies Stoßdämpfer mit denen ich die Fahrzeughöhe verändern kann, auch dies gab es bei diesem Fahrzeug nie serienmäßig.

Laut TÜV-mann:“Sonderdämpfer mit variabler Druckverteilung oder erhöhter Fahrwerksänderung können bei falscher Einstellung zu einer Gefährdung führen und unterliegen damit dem §19 StVZO.“
Das die Nivos bei unseren Fahrzeugen funktionieren, sieht man ja. In einigen Fahrzeugen sind sie drin und funktionieren. Auch durch ihre Technischen Angaben kann ein TÜVler mit technischen Verständnis dies bestimmt auch erkennen und abnehmen. Nur wenn das halt nicht geschehen ist sieht es halt blöd aus nach einem Unfall…wenn der Gutachter das erkennt. Denn so entspricht das Fahrzeug nicht der StVZO.

Aber das Thema hat sich jetzt für mich erledigt, mein Fahrzeug entspricht jetzt wieder der StVZO :jump:

Grüße Daniel
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