Zur Diskussion warum das ganze : weil's Geht!
Ganz im Ernst, mit 6 volt kann mir keiner erzählen dass das eine tolle Ausleuchtung ist, und bei Einbruch der Dunkelheit rechts ran und im Bus pennen ist auch nicht in jeder Situation erste Wahl.
Ich erwarte von meinem Bulli, er hat 12V, keine Lichtleistung wie im neuesten Audi oder Benz, aber wenn es Möglichkeiten zur Verbesserung gibt warum nicht mal drüber nachdenken? Originalzustand hat bei mir nur nachgelagerten Stellenwert. Daher ja die Frage ob das jemand schon mal probiert hat.
Die Xenon Variante ist natürlich der Knaller, allein schon wegen Leuchtweitenregulierung etc. Aber ich will gar nicht wissen was das kostet, die Brenner werden in dem Fußraum reinragen usw, das ist es mir bei der jährlichen Laufleistung dann doch nicht wert. Also, meldet euch wenn ihr da schon mal was probiert habt
Gesendet von meinem CUBOT X18 mit TapatalkHeWeThue hat geschrieben:Die Sache mit den Retrofit-LED-Dingern ist, dass ein Scheinwerfer bzw. eine Lichtfunktion wie Abblendlicht oder Fernlicht nach einer bestimmten ECE Vorschrift [R112(Halogen,LED), R98(Xenon), R123(sog. AFS-Systeme] homologiert wurde und zwar in Verbindung mit einer bestimmten Lichtquelle.
Unabhängig von der Lampenkodierung die falsches Einsetzen verhindert, darf man z.B. auch keine H7 in einen H4-Scheinwerfer stecken. Oder eine Umrüstung auf Xenon-Brenner vornehmen, auch wenn es entsprechende Umrüst-Kits gibt. Somit reiht sich die "LED-H4" hier einfach nur ein. Weiterhin entspricht die Retrofit-H4 keinem zugelassenen Lampentyp nach ECE R37 bzw. ist als eigene Lichtquelle nicht beschrieben und freigegeben. Weiterhin ist aber auch davon auszugehen, dass mit der LED die Charakteristik schlechter wird, da das Abstrahlverhalten ganz anders ist. Auch wenn sich hier Philips mit dem abschattenden "Löffel" für die Primär-LED im Abblendlichtbetrieb schon Gedanken gemacht hat.
Hinsichtlich der Zulassung mit Einzelabnahme sehe ich entsprechend auch schwarz. Die ECE-Lichtverteilung ist durch Minimum- und Maximumanforderungen auf einer Reihe von Messpunkten recht detailliert beschrieben. Ob man es schafft mit einer anderen Lichtquelle als auf die der Reflektor ausgelegt worden ist diese immer noch zu erfüllen und auch was den Aufwand dafür anbegeht... Das steht in keinem Verhältnis.
Zurück zum Thema: Nutzt man allerdings z.B. statt einer Standard H4 eine H4 Night Breaker o.ä. mit erhöhtem Lichtstrom, befindet sich diese im zugelassenem Toleranzbereich der ECE R37 und ist somit legal. (Im Übrigen wird der höhere Lichtstrom-Output auf Kosten verringerter Lebensdauer erkauft. Bei Longlife-Lampen ist es umgekehrt: halten länger, emittieren aber weniger Licht).
Beim Kauf von 7" LED-Scheinwerfern ist darauf zu achten, einen nach ECE R112(B) zugelassenen Scheinwerfer zu kaufen, da 112(A) mit geringeren Anforderungen bestimmten Fahrzeugkategorien vorbehalten ist wie z.B. landwirtschaftlichen Maschinen. Weiterhin sollte eine Positionslicht-Funktion (nach ECE R7) enthalten sein, da diese sonst noch nachgerüstet werden müsste.
Da es keine explizite Scheinwerfer-Motorradzulassung gibt, ist das kein Thema auch dort mal sich umzuschauen.
Ansonsten würde ich meinen sollten die Standard-Scheinwerfer von Bosch oder Hella in einem sauberen Zustand mit einer gescheiten Lampe und einer guten Verkabelung in Sachen Sicht zumindest im legalen Rahmen immer noch das Maß der Dinge darstellen...
Dann könnte man ja noch auf den Zubehörmarkt schauen. Hella bietet z.B. autarke Bi-LED Module mit 90mm Durchmesser und 180mm Tiefe an, welche zb in vollintegrierten Wohnmobilen stumpf eingebaut und von einer Designblende abgedeckt werden. Dazu müsste man aber wahrscheinlich den Lampentopf aufschneiden oder die Module wie Glubschaugen vorne herausstehen lassen. Das sollte Zulassungstechnisch auch kein Akt sein.
Und zu guter Letzt haben mich Firmen wie Singer oder Memminger noch hierzu gebracht: https://www.feine-cabrios.de/produktion ... enon-licht
Schönes Wochenende!