Stefan hat recht - der Auszug bezieht sich nur auf den Status des H-Kennzeichens...
Die erste (höhere) Hürde ist es einen Prüfer zu finden der DIr den Vergaser einträgt (mein "Actionplan" dazu siehe weiter oben). Wenn dieser Punkt abgehakt ist zieht die Aussage von T2-Bulli bzgl. H-Kennzeichen
Die magische Grenze ist 10/71. Vorher reicht eine Leistungs/Geräuschmessung aus; danach muss (eigentlich) ein Abgasgutachten her
Daher rede mit dem (oder mehreren) Prüfern. Wenn Du sauber argumentierst könnte die Eintragung auch ohne Gutachten klappen - wie gesagt; hängt vom Goodwill des Prüfers ab....
Weber zentral Vergaser
Re: Weber zentral Vergaser
Zum Wohl die Pfalz
Re: Weber zentral Vergaser
Ein Abgasgutachten ist etwas völlig anderes als eine Abgasuntersuchung. Ich vermute, hier liegt es am Verständnis, denn würde er sowohl ein Abgasgutachten als auch ein Gutachten bzgl. Geräuschemission vorlegen, wäre der 10jahres Zeitraum eingehalten, dann wäre eine gesetzlich korrekte Abnahme in Verbindung mit dem Leisrungsgutachten sicher möglich.
Aber. Ein Abgasgutachten ist unglaublich aufwendig, ab 2000€ bist du dabei. Das Geräuchgutachten wird mittels geeichter Technik ebenfalls im Fahrbetrieb erstellt und mitnichten mittels Smartphones.
Möglich ist die Abnahme, aber mit Bezug auf Registervergaser völlig ohne Sinn.
Aber. Ein Abgasgutachten ist unglaublich aufwendig, ab 2000€ bist du dabei. Das Geräuchgutachten wird mittels geeichter Technik ebenfalls im Fahrbetrieb erstellt und mitnichten mittels Smartphones.
Möglich ist die Abnahme, aber mit Bezug auf Registervergaser völlig ohne Sinn.