Weber zentral Vergaser

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aviator
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Re: Weber zentral Vergaser

Beitrag von aviator »

T2b-Bulli hat geschrieben: 04.08.2019 04:28 Die ABE bezieht sich auf das komplette Fahrzeug. Bei meinem 11er klebt diese Nummer vorne rechts im Kofferraum.

Das einzige was bei der ASU für den alten Bulli nachgewiesen werden muss, ist ein CO Gehalt kleiner 0,3
Bei GTÜ steht dann lapidar im ASU Bericht : "Die gesetzlichen Vorgaben ... werden eingehalten."
Bringst Du den Zettel mit zur H-Abnahme, ist die größte Hürde schon geschafft.
Sorry, fast alles falsch was Du schreibst. Lies doch einfach nochmal in Ruhe was ich oben zitiert habe. Mir könnte es ja egal sein. Ich will aber nicht dass jemand Deine "Expertise" für bare Münze nimmt.

Grob vereinfacht: Ja, ein Fahrzeug hat eine ABE. Aber: Diese erlischt bei technischen Änderungen. Eine "Teile-ABE" verhindert das. Die Eintragung der Änderung auch. Diese wird durch ein Gutachten erleichtert. Oft ist ein solches Gutachten vorgeschrieben. So zum Beispiel in unserm Beispiel. Wenn sich ein Prüfer darüber hinwegsetzt überschreitet er eigentlich seine Kompetenzen. Man sollte als nicht davon ausgehen, dass das alles kein Problem ist und beim Nächsten auch so klappt wie bei einem selbst.

Die ASU heißt übrigens seit 1993 schon AU. Und beim zugelassen CO wert hast Du Dich um mehr als den Faktor 10 vertan. Dieser beträgt nämlich 3.5% im Leerlauf. Das ist aber nur relevant für die AU und ist unabhängig von den Zulassungsvorschriften, die umfangreicher sind und sich nicht nur auf das Abgasverhalten im Leerlauf beziehen.

Zusammenfassend: Du hast wohl Glück gehabt. Das sei Dir gegönnt. Aber so läuft das normalerweise nicht. Deine Beiträge zum Thema sind leider rechtlich und technisch falsch und damit keine Hilfe. Im Gegenteil.

Stefan
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T2b-Bulli
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Re: Weber zentral Vergaser

Beitrag von T2b-Bulli »

Gab es den Vergaser bereits max. 10 Jahre nach der Erstzulassung, liegt eine gültige AU Bescheinigung vor und hat der Motor nach dem Umbau keine Leistungssteigerung, steht der Eintragung nichts im Weg.
GTÜ.jpg
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Bulli-Tom
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Re: Weber zentral Vergaser

Beitrag von Bulli-Tom »

Das Problem ist dass es für diese Vergaseranlagen keinerlei Gutachten in D gibt/gab; da gebe ich Aviator recht. Daher dürfte es schwierig sein diese Anlage in D für Autos ab EZ10/71 einzutragen.... Ist leider so; wenn Ihr diverse Foren (Bugnet, Bugfans,...) stöbert werden Ihr immer diese Frage zu den EMPI-Anlagen (also auch dieser) finden.

Für mich der einzig machbare Weg:

Mit dem Prüfer reden und versuchen seinen Spielraum auszunutzen:

Argumentationskette:

1. So wie ich das sehe kam der Bus aus USA. Der Vergaser war dort ein beliebter Umbau (Ausbau der fehlerträchtigen Einspritzung??) => Historie vom Fahrzeug
2. Es gibt keine Abgasmessung (A(S)U reicht nicht aus, dafür ist ein Abgasgutachten für Autos ab 10/71 fällig. Argument: "die normalen Typ4s hatten Zweivergaseranlagen; da ist der Zentralvergaser leistungstechnisch ein Rückschritt ;-) "
3. Die Forensuche bemühen. Es sind einige mit diesen Anlagen unterwegs (Punkt 1.). Anschreiben ob diese Ihre Anlagen eingetragen haben und die Briefkopien mitnehmen
4. Ein originales Verkaufsprospekt/Katalog aus den 70/80ern von EMPI mitnehmen. Dadurch hätte die Anlage in den 70/80ern eingetragen werden KÖNNEN

Dann könnte das klappen. Muss aber nicht ;-) . Ich habe die Erfahrung erlebt dass wenn vorher mit dem Prüfer gesprochen wird einiges machbar ist

Gruß

Tom
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aviator
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Re: Weber zentral Vergaser

Beitrag von aviator »

T2b-Bulli hat geschrieben: 04.08.2019 06:28 Gab es den Vergaser bereits max. 10 Jahre nach der Erstzulassung, liegt eine gültige AU Bescheinigung vor und hat der Motor nach dem Umbau keine Leistungssteigerung, steht der Eintragung nichts im Weg.

GTÜ.jpg
Wieder falsch. Vielleicht wäre es für alle beteiligten besser, Du hältst Dich mit Deinem gefährlichen Halbwissen zurück. Sorry, ich muss es so hart sagen. Du triffst hier mit einer Selbstsicherheit falsche Aussagen, die Andere, die vielleicht noch weniger Ahnung haben als Du, für bare Münze nehmen könnten.

Du hast zitiert aus den Anforderungen für das H-Kennzeichen. Nur weil eine eingetragene, zeitgenössische Änderung nicht zum Verlust des H-Kennzeichesn führt, heisst das nicht, dass solche Änderungen automatisch eintragungsfähig sind. Die Eintragung der technischen Änderung und das H-Kennzeichen sind erstmal zwei getrennte Vorgänge. Die technische Änderung muss unabhängig vom H eingetragen werden. Wenn sie dann auch noch zeitgenössisch ist, kann das H erhalten bleiben.

Ich sage es nochmal: Das Abgasverhalten wird sich mit dem anderen Vergaser ändern, selbst wenn keine Leistungssteigerung vorhanden sein sollte. Die AU ist kein Abgagsutachten, welches aber eigentlich Voraussetzung für die Eintragung ist (bei einem T2B). Die AU alleine reicht also rechtlich nicht zur Eintragung. Wenn das im Einzelfall trotzdem funktioniert darf man sich freuen, kann das aber nicht erwarten.
E+P Bulli
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Re: Weber zentral Vergaser

Beitrag von E+P Bulli »

Puh , bitte nicht streiten über dieses Thema!
ich habe schon versucht einige anzuschreiben...mit wenig erfolg.
das Bild von der eintragung könnt ihr ja alle sehen.
vielleicht lesen es noch andere die das problem hatten und es rechtlich lösen konnten.
bitte gerne auch mit PN an mich .
Danke Gruß Christian
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Bulli-Tom
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Re: Weber zentral Vergaser

Beitrag von Bulli-Tom »

Stefan hat recht - der Auszug bezieht sich nur auf den Status des H-Kennzeichens...

Die erste (höhere) Hürde ist es einen Prüfer zu finden der DIr den Vergaser einträgt (mein "Actionplan" dazu siehe weiter oben). Wenn dieser Punkt abgehakt ist zieht die Aussage von T2-Bulli bzgl. H-Kennzeichen

Die magische Grenze ist 10/71. Vorher reicht eine Leistungs/Geräuschmessung aus; danach muss (eigentlich) ein Abgasgutachten her

Daher rede mit dem (oder mehreren) Prüfern. Wenn Du sauber argumentierst könnte die Eintragung auch ohne Gutachten klappen - wie gesagt; hängt vom Goodwill des Prüfers ab....
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sham 69
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Re: Weber zentral Vergaser

Beitrag von sham 69 »

Ein Abgasgutachten ist etwas völlig anderes als eine Abgasuntersuchung. Ich vermute, hier liegt es am Verständnis, denn würde er sowohl ein Abgasgutachten als auch ein Gutachten bzgl. Geräuschemission vorlegen, wäre der 10jahres Zeitraum eingehalten, dann wäre eine gesetzlich korrekte Abnahme in Verbindung mit dem Leisrungsgutachten sicher möglich.
Aber. Ein Abgasgutachten ist unglaublich aufwendig, ab 2000€ bist du dabei. Das Geräuchgutachten wird mittels geeichter Technik ebenfalls im Fahrbetrieb erstellt und mitnichten mittels Smartphones.
Möglich ist die Abnahme, aber mit Bezug auf Registervergaser völlig ohne Sinn.
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