Sorry, fast alles falsch was Du schreibst. Lies doch einfach nochmal in Ruhe was ich oben zitiert habe. Mir könnte es ja egal sein. Ich will aber nicht dass jemand Deine "Expertise" für bare Münze nimmt.T2b-Bulli hat geschrieben: ↑04.08.2019 04:28 Die ABE bezieht sich auf das komplette Fahrzeug. Bei meinem 11er klebt diese Nummer vorne rechts im Kofferraum.
Das einzige was bei der ASU für den alten Bulli nachgewiesen werden muss, ist ein CO Gehalt kleiner 0,3
Bei GTÜ steht dann lapidar im ASU Bericht : "Die gesetzlichen Vorgaben ... werden eingehalten."
Bringst Du den Zettel mit zur H-Abnahme, ist die größte Hürde schon geschafft.
Grob vereinfacht: Ja, ein Fahrzeug hat eine ABE. Aber: Diese erlischt bei technischen Änderungen. Eine "Teile-ABE" verhindert das. Die Eintragung der Änderung auch. Diese wird durch ein Gutachten erleichtert. Oft ist ein solches Gutachten vorgeschrieben. So zum Beispiel in unserm Beispiel. Wenn sich ein Prüfer darüber hinwegsetzt überschreitet er eigentlich seine Kompetenzen. Man sollte als nicht davon ausgehen, dass das alles kein Problem ist und beim Nächsten auch so klappt wie bei einem selbst.
Die ASU heißt übrigens seit 1993 schon AU. Und beim zugelassen CO wert hast Du Dich um mehr als den Faktor 10 vertan. Dieser beträgt nämlich 3.5% im Leerlauf. Das ist aber nur relevant für die AU und ist unabhängig von den Zulassungsvorschriften, die umfangreicher sind und sich nicht nur auf das Abgasverhalten im Leerlauf beziehen.
Zusammenfassend: Du hast wohl Glück gehabt. Das sei Dir gegönnt. Aber so läuft das normalerweise nicht. Deine Beiträge zum Thema sind leider rechtlich und technisch falsch und damit keine Hilfe. Im Gegenteil.
Stefan