Lamellenfenster eintragungspflichtig????
- Benny-t2-76
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Lamellenfenster eintragungspflichtig????
Mal ne ganz blöde Frage,
hatte in meinem T2 Bus ein Lamellenfenster als ich ihn gekauft hatte,
dieses hatte ich dann leider verkauft da ich eine geschlossene Scheibe einbaute.
Über die Jahre hatte ich dann wieder 2 mal eines und das letztere habe ich mir über den letzten Winter komplett restaureirt
und vor ein paar Woichen dann eingebaut. und eine riesen freude damit.
Jetzt hatte ich die gestern die jährliche §57a Überprüfung (wie die TÜV Prüfung in Deutschland)... naja das Lamellenfenster wurde als schwerer Mangel abgestempelt!?
Kann das sein?? Er meinte sowas noch nie gesehen zu haben, so ein komisches fenster mit Alu Rahmen... Das ist doch kein Argument oder?? Muss ich das jetzt etwa eintragen?
Hat da jemand schon mal was ähnliches erlebt oder das sogar wirklich eingetragen??
Kann mir das einfach nicht vorstellen...
Grüße,
Benny
hatte in meinem T2 Bus ein Lamellenfenster als ich ihn gekauft hatte,
dieses hatte ich dann leider verkauft da ich eine geschlossene Scheibe einbaute.
Über die Jahre hatte ich dann wieder 2 mal eines und das letztere habe ich mir über den letzten Winter komplett restaureirt
und vor ein paar Woichen dann eingebaut. und eine riesen freude damit.
Jetzt hatte ich die gestern die jährliche §57a Überprüfung (wie die TÜV Prüfung in Deutschland)... naja das Lamellenfenster wurde als schwerer Mangel abgestempelt!?
Kann das sein?? Er meinte sowas noch nie gesehen zu haben, so ein komisches fenster mit Alu Rahmen... Das ist doch kein Argument oder?? Muss ich das jetzt etwa eintragen?
Hat da jemand schon mal was ähnliches erlebt oder das sogar wirklich eingetragen??
Kann mir das einfach nicht vorstellen...
Grüße,
Benny
Re: Lamellenfenster eintragungspflichtig????
Hi Benny!
Gehört hab ich noch nichts davon. Bei meiner Vollabnahme des US-Reimports 2018 war das kein Thema.
Vielleicht die Prospekte von damals zb von Rolf-Stephan Baduras Seite http://www.vw-t2-bulli.de/index.php?de ... -westfalia dem TÜV-Prüfer vorlegen?
Hab mal gelesen dass die scharfkantigen Ecken der Lamellenfenster hier und da mal ein Thema waren. Dafür gibt’s aber auch Kantenschutz aus Metall...
Vielleicht weiß jemand noch mehr dazu...
Gehört hab ich noch nichts davon. Bei meiner Vollabnahme des US-Reimports 2018 war das kein Thema.
Vielleicht die Prospekte von damals zb von Rolf-Stephan Baduras Seite http://www.vw-t2-bulli.de/index.php?de ... -westfalia dem TÜV-Prüfer vorlegen?
Hab mal gelesen dass die scharfkantigen Ecken der Lamellenfenster hier und da mal ein Thema waren. Dafür gibt’s aber auch Kantenschutz aus Metall...
Vielleicht weiß jemand noch mehr dazu...
Hendrik Weise
MJ70 T2a US-Westy Mexiko-Reimport BJ 09/69
www.instagram.com/el_kike_69 #weissmintgrünerbulli
T2 Stammtisch OWL: jeden ersten Donnerstag im Monat um 19 Uhr in der Gaststätte „Friedrichshöhe“ Kaistraße 48, 33803 Steinhagen
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Re: Lamellenfenster eintragungspflichtig????
Hi,
also da such Dir einen Prüfer, der Ahnung hat...
Die Lamellenfenster haben eine generelle Freigabe, erst recht wenn das Auto sowieso als Camper zugelassen ist.
Das erinnert mich an der "Ingeneur", der einen T2-Freund mit der Bemerkung heimgeschickt hat, dass ein Einhämge-Sitz auf der Beifahrerseite nicht zulässig sei.
Gruß
Daniel
also da such Dir einen Prüfer, der Ahnung hat...
Die Lamellenfenster haben eine generelle Freigabe, erst recht wenn das Auto sowieso als Camper zugelassen ist.
Das erinnert mich an der "Ingeneur", der einen T2-Freund mit der Bemerkung heimgeschickt hat, dass ein Einhämge-Sitz auf der Beifahrerseite nicht zulässig sei.
Gruß
Daniel
- Norbert*848b
- *
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Re: Lamellenfenster eintragungspflichtig????
Hallo Benny,
… wir reden von dem Westfalia Lamellenfenster?
Bei welcher Institution und wo warst Du vorstellig gewesen?
Falls Du die Ami-Ausführung ohne die Seitenabdeckung haben solltest, wäre eine Beanstandung sogar korrekt wegen der Scharfkantigkeit (Radius kleiner 5 mm!).
(Obwohl da heutzutage normalerweise kein Prüfer mehr drauf schaut geschweige das denn noch weiß.)
Händlerbeispiel: https://www.serial-kombi.com/de-DE/t2-w ... 79-n313541
In Deutschland waren / sind diese Fenster (dann aber auch ohne extra Eintragung) eigentlich nur mit diesen Abdeckungen zugelassen und natürlich auch nur mit entsprechendem Sicherheitsglas.
… warten wir noch andere Erfahrungen ab, viel Glück und bestell dem Prüfer einen schönen Gruß von mir.
… wir reden von dem Westfalia Lamellenfenster?
Bei welcher Institution und wo warst Du vorstellig gewesen?
Das ist ja absoluter Quatsch aus meiner Sicht und vieler gut informierter TÜVer.Benny-t2-76 hat geschrieben: ↑31.03.2020 12:44 naja das Lamellenfenster wurde als schwerer Mangel abgestempelt!? … Kann das sein??
… wäre interessant zu wissen, wo das war und welcher Altersgruppe der Prüfer angehört.Benny-t2-76 hat geschrieben: ↑31.03.2020 12:44 Er meinte sowas noch nie gesehen zu haben, so ein komisches fenster mit Alu Rahmen...
Glaub ich nicht dran, ggf. die Prüfstelle wechseln, oder der Prüfer erkundigt sich einmal bei fachkompetenten Kollegen (TÜV Oldenburg, Goslar, Hildesheim und sicherlich viele viele andere).
… ich mir schon gar nicht.
Falls Du die Ami-Ausführung ohne die Seitenabdeckung haben solltest, wäre eine Beanstandung sogar korrekt wegen der Scharfkantigkeit (Radius kleiner 5 mm!).
(Obwohl da heutzutage normalerweise kein Prüfer mehr drauf schaut geschweige das denn noch weiß.)
Händlerbeispiel: https://www.serial-kombi.com/de-DE/t2-w ... 79-n313541
In Deutschland waren / sind diese Fenster (dann aber auch ohne extra Eintragung) eigentlich nur mit diesen Abdeckungen zugelassen und natürlich auch nur mit entsprechendem Sicherheitsglas.
… warten wir noch andere Erfahrungen ab, viel Glück und bestell dem Prüfer einen schönen Gruß von mir.
Freundliche Grüße aus Algermissen
Norbert
Norbert
Re: Lamellenfenster eintragungspflichtig????
Hallo Benny,
kann es sein, dass es um den "TÜV" in Österreich geht?
Gruß ......
Thomas
kann es sein, dass es um den "TÜV" in Österreich geht?
Gruß ......
Thomas
VW Bulli T2b, 1978, 7-Sitzer, 2.0 Liter Einspritzer, Reimport aus Kalifornien
- aircooled68
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Re: Lamellenfenster eintragungspflichtig????
Hier gibts noch ein paar Informationen:
viewtopic.php?t=23634
Hast dem Prüfer mal ein paar orginale Prospekte gezeigt? Ich mein das Aufstelldach ist auch nicht eingetragen. Müsste mit dem Fahrzeugtyp 23-517 eigentlich abgedeckt sein.
Gruß Jan
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Hast dem Prüfer mal ein paar orginale Prospekte gezeigt? Ich mein das Aufstelldach ist auch nicht eingetragen. Müsste mit dem Fahrzeugtyp 23-517 eigentlich abgedeckt sein.
Gruß Jan
https://vw-type2-id.xyz/mplate/22138101/#
Vmax=ehem. 141kmh
A89 (1972) = 032 094 206 506 511 616
Stammtisch Südwest
viewtopic.php?p=318124#p318124
Jan *779
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Re: Lamellenfenster eintragungspflichtig????
Danke für die ganzen Antworten
Ich suche mir jetzt auch einen anderen Prüfer,... das macht so keinen Spaß! Und an sowas soll mir die Lust und Laune am Hobby nicht vergehen.
Ja handelt sich um ein Westfalia Lamellenfenster, bei uns in Österreich kann ich in fast jeder Werkstatt du dieser TÜV Prüfung antreten.
Habe ihn auch darauf hingewiesen dass wenn man nur mal T2 camper googelt sicher ganz viele busse mit Lamellenfenster kommen,... war kein großes interesse da...
Naja seis drum....
Ja Thomas, geht um die überprüfung in Österreich...
Ich mein, wenns so sein sollte, dann ist es halt so aber ich kanns mir einfach nicht vorstellen...
Deshalb dachte ich frag mal ob schon jemand mal so Probleme hatte, einen Termin in der Prüfhalle zu vereinbaren um dann nichts eintragen zu müssen wäre dann ja geld und zeit verschwendung...
Grüße,
Benny
Ich suche mir jetzt auch einen anderen Prüfer,... das macht so keinen Spaß! Und an sowas soll mir die Lust und Laune am Hobby nicht vergehen.
Ja handelt sich um ein Westfalia Lamellenfenster, bei uns in Österreich kann ich in fast jeder Werkstatt du dieser TÜV Prüfung antreten.
Habe ihn auch darauf hingewiesen dass wenn man nur mal T2 camper googelt sicher ganz viele busse mit Lamellenfenster kommen,... war kein großes interesse da...
Naja seis drum....
Ja Thomas, geht um die überprüfung in Österreich...
Ich mein, wenns so sein sollte, dann ist es halt so aber ich kanns mir einfach nicht vorstellen...
Deshalb dachte ich frag mal ob schon jemand mal so Probleme hatte, einen Termin in der Prüfhalle zu vereinbaren um dann nichts eintragen zu müssen wäre dann ja geld und zeit verschwendung...
Grüße,
Benny
- Benny-t2-76
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Re: Lamellenfenster eintragungspflichtig????
Danke für den link,aircooled68 hat geschrieben: ↑31.03.2020 13:26 Hier gibts noch ein paar Informationen:
viewtopic.php?t=23634
Hast dem Prüfer mal ein paar orginale Prospekte gezeigt? Ich mein das Aufstelldach ist auch nicht eingetragen. Müsste mit dem Fahrzeugtyp 23-517 eigentlich abgedeckt sein.
Gruß Jan
tatsächlich ist mein Aufstelldach mit einem Foto im Typenschein hinterlegt, darum hoffe ich mich jetzt nicht auch noch zu verkopfen müssen
Grüße
- aircooled68
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Re: Lamellenfenster eintragungspflichtig????
Stimmt ihr habt ja die Bilder die mit der Zulassung dabei sind. Hast du da keine alten wo das Lamellenfenster mit drauf ist? Nur so als Idee...
Gruß Jan
Gruß Jan
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Vmax=ehem. 141kmh
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Stammtisch Südwest
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Jan *779
Re: Lamellenfenster eintragungspflichtig????
Spätestens hier wäre ich persönlich angepiekst und würde zu einer Feedbackrunde mit seinen Vorgesetzten bezüglich fachlicher Eignung und Verdacht der Unbelehrbarkeit einladen.Benny-t2-76 hat geschrieben:Danke für die ganzen Antworten
Ich suche mir jetzt auch einen anderen Prüfer,... das macht so keinen Spaß! Und an sowas soll mir die Lust und Laune am Hobby nicht vergehen.
Ja handelt sich um ein Westfalia Lamellenfenster, bei uns in Österreich kann ich in fast jeder Werkstatt du dieser TÜV Prüfung antreten.
Habe ihn auch darauf hingewiesen dass wenn man nur mal T2 camper googelt sicher ganz viele busse mit Lamellenfenster kommen,... war kein großes interesse da...
Naja seis drum....
Ja Thomas, geht um die überprüfung in Österreich...
Ich mein, wenns so sein sollte, dann ist es halt so aber ich kanns mir einfach nicht vorstellen...
Deshalb dachte ich frag mal ob schon jemand mal so Probleme hatte, einen Termin in der Prüfhalle zu vereinbaren um dann nichts eintragen zu müssen wäre dann ja geld und zeit verschwendung...
Grüße,
Benny
Etwas nicht zu wissen ist keine Schande, sich gegen besseres Wissen zu sperren und dafür auch noch Geld vom Kunden zu nehmen schon.
www.thorstenwinter.de
Thorsten