Gurtpflicht
- Thomas*022
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Re: Gurtpflicht
Da haste dir aber richtig Mühe gegebenSchnabelbus hat geschrieben:Keine Gurtpflicht bei EZ vor April 1970, auch nicht wenn Gurt vorhanden.
Es empfiehlt sich, hartnäckig zu sein:
10-minütige Diskussion: kein Erfolg
Schriftliche Stellungnahme zur Verwarnung: kein Erfolg
Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Verfahren eingestellt
Finde aber wichtig das hier erwähnt wird das irgendwelche nachgerüsteten Gurte nicht zwangsläufig so sicher sind wie original eingebaute- vor allem die Argumentation mit der Kopfstütze ist sicher richtig.
War es denn ein T2?? Kann ja beim 67er beides gewesen sein und bei der Abbildung der Fahrgastzelle hast du ja offensichtlich auf einen T1 zurückgegriffen.
Gruß aus Ostwestfalen,
Markus
Markus
- bigbug
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Re: Gurtpflicht
Im Text auch.. .da steht was vom Bus der ersten Generation...burger hat geschrieben: War es denn ein T2?? Kann ja beim 67er beides gewesen sein und bei der Abbildung der Fahrgastzelle hast du ja offensichtlich auf einen T1 zurückgegriffen.
- boggsermodoa
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Re: Gurtpflicht
tango-achim hat geschrieben:
da fält mir eine suuuper geschichte ein:
wir sind vor jahren mal mit zwei bussen auf ein kleines festival im tiefen odenwald gefahren was für ganz üblen drogengenuss bekannt war.
Finkenbach!