Gurtpflicht

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Thomas*022
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Re: Gurtpflicht

Beitrag von Thomas*022 »

SEHR coole Begründung :happy:
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burger
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Re: Gurtpflicht

Beitrag von burger »

Schnabelbus hat geschrieben:Keine Gurtpflicht bei EZ vor April 1970, auch nicht wenn Gurt vorhanden.

Es empfiehlt sich, hartnäckig zu sein:
10-minütige Diskussion: kein Erfolg
Schriftliche Stellungnahme zur Verwarnung: kein Erfolg
Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Verfahren eingestellt



Gurtpflicht-Argumentation.pdf
Da haste dir aber richtig Mühe gegeben :happy:
Finde aber wichtig das hier erwähnt wird das irgendwelche nachgerüsteten Gurte nicht zwangsläufig so sicher sind wie original eingebaute- vor allem die Argumentation mit der Kopfstütze ist sicher richtig.
War es denn ein T2?? Kann ja beim 67er beides gewesen sein und bei der Abbildung der Fahrgastzelle hast du ja offensichtlich auf einen T1 zurückgegriffen.
Gruß aus Ostwestfalen,
Markus
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bigbug
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Re: Gurtpflicht

Beitrag von bigbug »

burger hat geschrieben: War es denn ein T2?? Kann ja beim 67er beides gewesen sein und bei der Abbildung der Fahrgastzelle hast du ja offensichtlich auf einen T1 zurückgegriffen.
Im Text auch.. .da steht was vom Bus der ersten Generation...
BildThomas*249,T2-Westi-Universaldilettant
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boggsermodoa
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Re: Gurtpflicht

Beitrag von boggsermodoa »

tango-achim hat geschrieben:
da fält mir eine suuuper geschichte ein:

wir sind vor jahren mal mit zwei bussen auf ein kleines festival im tiefen odenwald gefahren was für ganz üblen drogengenuss bekannt war.

Finkenbach! 8)
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