Gewährleistung auf Schweissarbeiten? gibt´s das?

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nils
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Gewährleistung auf Schweissarbeiten? gibt´s das?

Beitrag von nils »

moin zusammen,

ich habe mir letztes jahr an meinem T2b von 1977 ein paar schweissarbeiten machen lassen: beide hinteren ecken und ein batterieblech neu, sowie die unterseite der fahrertür. die klassiker eben. war alles nicht dramatisch, nur ein paar kleine löcher, aber ich wollte es halt machen bevor es dramatisch wird. sah auch ganz gut aus, bis auf die tür, die war ein wenig grob gemacht, aber die sieht man ja nicht so... die reperatur war recht günstig. ich habe ihn dort ein paar monate stehen lassen, und die haben immer mal was gemacht wenn sie leerlauf hatten. der preis war 670,- euro für alle drei sachen.
die eine ecke war allerding bereits nach drei monaten wieder durch (direkt ünter dem licht, ihr wisst schon...). die wurde auf kulanz erneuert oder nachgebessert (sieht jedenfalls wieder gut aus und hällt bis jetzt), allerdings ist jetzt wieder die tür durch! an ziemlich exakt den gleichen stellen bzw. direkt am rand des aufgesetzten bleches. ich bin eine wenig angesäuert da mir auch 670,- euro zuviel für schweissarbeiten zu sein scheint die man alle paar monate oder jahre wiederholen darf. gibt es eigentlich eine art gewährleistung auf solche arbeiten? ich weiss grad nicht recht wie ich mich verhalten soll. auch wurden mir ursprünglich original NOS bleche zugesichert und jetzt wurde auf nachfrage gesagt die bleche sind sehr dünn und es war schliesslich eine sehr günstige reperatur. wie gesagt ich finde es eigentlich extrem teuer wenn der kram dann nur ein paar monate hält. was meint ihr?
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boggsermodoa
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Re: Gewährleistung auf Schweissarbeiten? gibt´s das?

Beitrag von boggsermodoa »

Das HGB kennt da im Wesentlichen zwei Gesellschaftsformen: o.R. und m.R.*

In einer o.R. geschieht alles auf Zuruf und meist ohne den Austausch von Schriftstücken. Gezahlt wird bar. Der Inhaber einer o.R. benötigt für sein Gewerbe weder eine besondere Qualifiktion, noch eine Anmeldung, noch eine Zugehörigkeit zu irgendwelchen Berufsverbänden, Kammern oder dgl. Einklagbare Gewährleistungsansprüche bei mangelhafter Leistung bestehen nicht.

Bei einer m.R. sollte der Auftrag vorab schriftlich erteilt werden. Die Bezahlung kann unbar erfolgen und wird schriftlich belegt. Der Ausführende haftet für Sachmängel und hat zwei mal Gelegenheit, diese zu beseitigen. Sollte dies erfolglos bleiben, kann der Vertrag gewandelt werden. Im Zusammenhang mit KFZ gibt es zur Not unparteiische Schiedsstellen, falls sich die beiden Vertragspartner nicht gütlich einigen können. Es besteht außerdem die Möglichkeit einer Klage vor Gericht.

Gruß,

Clemens

*o.R. = ohne Rechnung, m.R. = mit Rechnung :wink:
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Phil 78
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Re: Gewährleistung auf Schweissarbeiten? gibt´s das?

Beitrag von Phil 78 »

Wurde denn direkt nach den Schweißarbeiten ein vernünftiger Lackaufbau aufgetragen?
Bei Schweißarbeiten wird oft nur ein wenig Rostgrund aufgetragen um die geschweißte Fläche kurzzeitig zu konservieren, bis der Wagen zum Lackierer geht...
Rostet es eher an den Schweißnähten oder über die gesamte Fläche?

Steht der Bulli viel im Regen? Ich würde keinen 60/70iger Jahre VW viel Feuchtigkeit aussetzten, da müsste man schon eine professionelle
Hohlraumversiegelung durchführen...
"Volkswagen Does It Again"

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Der_Schweizer
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Re: Gewährleistung auf Schweissarbeiten? gibt´s das?

Beitrag von Der_Schweizer »

Hi Nils,
wurden die rostigen Stellen rausgeschnitten und darunter grundiert, versiegelt bzw. die Bleche nur aufgesetzt? Wenn letzteres der Fall ist, dann kann man sich meiner Meinung nach das Schweißen auch gleich sparen. Gute Schweißerstunden kosten halt auch ein paar €.

Ansonsten schließe ich mich da Clemens an.

so long
Olli
nils
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Re: Gewährleistung auf Schweissarbeiten? gibt´s das?

Beitrag von nils »

also ich habe einen amtlichen auftrag erteilt und auch eine quittung über die ausgeführten arbeiten erhalten. wie lange gilt den die sachmangelhaftung in der regel? wie bei anderen produkten auch? also zwei jahre?

wie genau gearbeitet wurde kann ich nicht erkennen. es sieht auf jeden fall gut aus und wurde lackiert. an den ecken kann man nichts meckern. von innen wie aussen. bloss bei der tür erkennt man das etwas grob aufgesetzte blech. ich habe nachträglich noch alles mit hohlraumversiegelung behandelt und versiegelt.
die rostlöchern in der reparierten tür sind noch recht klein und treten direkt im randbereich der reparierten stellen auf

der bus steht immer in der garage! das ist mein baby!

gruss, nils
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MichaB
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Re: Gewährleistung auf Schweissarbeiten? gibt´s das?

Beitrag von MichaB »

der bus steht immer in der garage!
Du solltest mit Deinem Baby etwas vorsichtig umgehen.

Ich halte eine normale PKW Garage für den Bus für ungeeignet.
Die Durchlüftung dieser Standardgaragen ist oft mangelhaft.
Da rostet der Bulli u.U. schneller als gedacht.

#micha#
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Dani*8
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Re: Gewährleistung auf Schweissarbeiten? gibt´s das?

Beitrag von Dani*8 »

Hi,
Also egal, ob vorsichtig oder unvorsichtig (Garage unvorsichtig?! - Meiner steht IMMER draußen und lebt auch noch...): Nach einem Jahr dürfen an oder neben Schweißarbeiten nicht schon wieder Löcher sein. Punkt. Selbst wenn wie früher für den TÜV kompetent gepfuscht wurde, also neues Blech über altes und fertig, gammelt es nicht so schnell wieder durch. Ich denke, auf die Tür hatten die keine Lust, und von oben muss definitiv zu viel Wasser nachkommen (Fensterschachtdichtung OK?), so dass es gleich wieder losging.
670 Euro für ne Türunterkante und Batterieböden/-ecken finde ich jetzt auch trotzdem kein Geschenk. Da haben die nen ganz normalen Karosseriebauer-Stundenlohn genommen.
Gruß
Daniel
nils
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Re: Gewährleistung auf Schweissarbeiten? gibt´s das?

Beitrag von nils »

„Du solltest mit Deinem Baby etwas vorsichtig umgehen.

Ich halte eine normale PKW Garage für den Bus für ungeeignet.
Die Durchlüftung dieser Standardgaragen ist oft mangelhaft.
Da rostet der Bulli u.U. schneller als gedacht.“


also jetzt genau:er steht in einer grossen tiefgarage die super belüftet ist und zudem noch über den umweg einer abluftanlage einer grossküche konstant auf ca. 20 grad gehalten wird. ich denke besser geht es kaum. daran kann es nun wirklich nicht liegen.
ich habe beide türunterseiten noch zusätzlich zu einer ordentlichen menge versiegelung mit bohrungen versehen das sich sammelndes wasser ablaufen kann. eine eindringen von wasser lässt sich glaube ich an der stelle nicht wirklich verhindern.

werde da wirklich nochmal nachhaken und wenn die sich auf stur stellen ev. einen anwalt hinzuschalten. obwohl ich auf so ein gehassel keine lust habe, habe ich auch keine lust mich verarschen zu lassen.
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