Kurzzeitkennzeichen - Onlinepetition

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Werner*105
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Kurzzeitkennzeichen - Onlinepetition

Beitrag von Werner*105 »

Hallo Gemeinde,

wir sollten uns einsetzen damit das Kurzzeitkennzeichen weiterhin ohne TÜV möglich ist:

Zitat: "Begründung:

Restaurierungen, Kauf, Verkauf und Überführungsfahrten sind anderweitig nicht sinnvoll durchführbar, Dies betrifft auch und insbesondere Nutzfahrzeuge, vom Mähdrescher über Omnibus bis LKW, die nur extrem kosten- und zeitintensiv sowie umständlich per Tieflader bewegt werden könnten.
Das technische Kulturgut der Oldtimerfahrzeuge wird dadurch massiv bedroht.
Private Käufe und Verkäufe von Fahrzeugen mit abgelaufenen oder ausländischem TÜV werden nahezu undurchführbar.
Werkstätten können nicht mehr angesteuert und Probefahrten nicht mehr durchgeführt werden. Dies erschwert und verunmöglicht somit die Wiedererlangung einer HU.
Die HU und AU soll Voraussetzung für die neuen Kurzzeitkennzeichen sein, Die logistische Umsetzung zur Erlangung der HU und AU mithilfe der Kurzzeitkennzeichen soll aber zukünftig verboten werden. Hier möchte der Bundestag eine klassische Deadlock-Situation schaffen und das geht so nicht.

Im Namen aller Unterzeichner/innen.

Stuttgart, 01.10.2014 (aktiv bis 31.12.2014) "


Hier gehts zur Unterschrift: ( Ihr könnt auch anonym unterschreiben, d.h. Euer Name wird nicht öffentlich gezeigt)

https://www.openpetition.de/petition/on ... uev-und-au

Grüßle
Werner
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büsle
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Re: Kurzzeitkennzeichen - Onlinepetition

Beitrag von büsle »

Ok mach Ich.......
aber Werner so ein Beitrag um Die Uhrzeit :shock:
nachher bist Du wieder Müde :wink:
Grüßle Martin
Am Ende wird alles Gut.
Ist es nicht Gut ist es nicht zuende
http://www.t2-suedwest.de/
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Auch auf Instagram: vw_stammtisch_suedwest
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patrick
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Re: Kurzzeitkennzeichen - Onlinepetition

Beitrag von patrick »

hochschieb

Leute, es wird verdammt eng :tear: :cry:
Geht in euch und unterschreibt :dafür: :dafür: :dafür:
Wie wollt Ihr sonst Eure frisch restaurierten Kisten in Zukunft zum TÜV etc bringen :roll:

Gruß,Patrick
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Bullifreund1987
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Re: AW: Kurzzeitkennzeichen - Onlinepetition

Beitrag von Bullifreund1987 »

büsle hat geschrieben:Ok mach Ich.......
aber Werner so ein Beitrag um Die Uhrzeit :shock:
nachher bist Du wieder Müde :wink:
Grüßle Martin
Fahrten zum TÜV und Zulassung sollen noch möglich sein..

http://www.iww.de/va/aktuelle-gesetzgeb ... hen-n79204
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Werner*105
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Re: AW: Kurzzeitkennzeichen - Onlinepetition

Beitrag von Werner*105 »

Bullifreund1987 hat geschrieben: Fahrten zum TÜV und Zulassung sollen noch möglich sein..
Aber eine Überführung beim Kauf oder Testfahrten zum Bremsen prüfen...oder in die Werkstatt etc. ist nicht mehr möglich. Habe Kurzzeitkennzeichen selbst häufiger benutzen müssen.

Und unterschreiben tut nicht weh!!!!!

Grüßle
Werner
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Bullifreund1987
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Re: AW: Kurzzeitkennzeichen - Onlinepetition

Beitrag von Bullifreund1987 »

Werner*105 hat geschrieben:
Bullifreund1987 hat geschrieben: Fahrten zum TÜV und Zulassung sollen noch möglich sein..
Aber eine Überführung beim Kauf oder Testfahrten zum Bremsen prüfen...oder in die Werkstatt etc. ist nicht mehr möglich. Habe Kurzzeitkennzeichen selbst häufiger benutzen müssen.

Und unterschreiben tut nicht weh!!!!!

Grüßle
Werner
klar, dass mache ich auch, aber ich wollte es nur klarstellen, weil Patrick meinte wie er die Karre zum Tüv bringen soll. Gesetzesänderung :abgelehnt:
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patrick
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Re: Kurzzeitkennzeichen - Onlinepetition

Beitrag von patrick »

Stimmt,das mit den Fahrten zum TÜV habe ich übersehen :unbekannt:
Aber wie Werner schon schreibt gibt es noch genug andere Fälle für die das Kurzzeitkennzeichen gute Dienste leistet.
Hat ja nicht jeder die Möglichkeit so nen Bus in der Gegend rumzutrailern.
Also weitermachen :happy:

Gruß,Patrick
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Thomas R.
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Re: Kurzzeitkennzeichen - Onlinepetition

Beitrag von Thomas R. »

Aus gegebenem Anlass hole ich das Thema "hoch".

Ich war heute morgen bei der Zulassungsstelle und wollte ein Kurzzeitkennzeichen holen, um meinen US-Reimport (ohne TÜV) morgen dem TÜV vorzustellen. Die freundliche Dame von der Zulassungsstelle wies mich dann darauf hin, dass ich mit den Kurzzeitkennzeichen zum TÜV fahren dürfe, das TÜV-Gelände aber erst wieder verlassen dürfte, wenn ich die TÜV- Abnahmebescheinigung bei der Zulassungsstelle vorgelegt hätte.

Ich habe nicht gefragt, ob das ein Aprilscherz sei, aber es war wohl keiner.

Ich hatte für morgen früh zwar einen festen Termin beim TÜV, aber der TÜV-ler konnte mir nicht garantieren, dass er die Papiere morgen auch fertig geschrieben bekommt, weil vor Ostern immer viel los ist. Es geht bei der Abnahme nicht nur um die HU, sondern auch um das Gutachten für die H-Zulassung, daher muss er da ein bisschen mehr schreiben.
Wenn er den Papierkram nicht erledigt bekommt, wäre die Konsequenz, dass der Wagen über Ostern da stehen würde und am Osterdienstag wäre das Kurzzeitkennzeichen abgelaufen.
Ich habe den Antrag auf das Kurzzeitkennzeichen zurückgezogen und den TÜV-Termin um eine Woche verschoben.

Was eine praxisfremde Regelung. Angenommen, der Wagen hat Mängel und bekommt keine TÜV-Abnahme, kann man das Fahrzeug nur noch aufgeladen zur Werkstatt transportieren. Wenn die die Mängel dann innerhalb der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens beheben, dürfte man -von der Logik her- wohl aber wieder mit eigener Kraft von der Werkstatt zum TÜV fahren.

Der TÜV-ler meint, dass es so wohl wortwörtlich im Gesetzestext drin steht und dass ich das Pech habe, am ersten Tag der Gültigkeit der neuen Regelung der erste zu sein, der ein Kurzzeitkennzeichen für ein Fahrzeug ohne TÜV haben will. Er hält es für möglich, dass es in ein paar Wochen eine praxisnähere Regelung (so etwas wie eine Durchführungsverordnung zum Gesetz) geben könnte, die diese unsachgemäße Regelung entschärft. Bis dahin würde aber so wie beschrieben verfahren werden müssen.

Das Risiko, nach dem TÜV-Termin wieder nach Hause zu fahren, ist nicht unbedingt die Polizei (obwohl das auch kein Spaß wäre), sondern die Haftpflichtversicherung für das Kurzzeitkennzeichen, wenn etwas auf dem (Rück-) Weg passiert.

Was haben sich da unsere Politiker nur wieder ausgedacht. :?

Gruß ……..
Thomas

PS: dies ist kein Aprilscherz
VW Bulli T2b, 1978, 7-Sitzer, 2.0 Liter Einspritzer, Reimport aus Kalifornien
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aircooled68
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Re: Kurzzeitkennzeichen - Onlinepetition

Beitrag von aircooled68 »

Ich verweise mal hier drauf:
§ 23 Abs. 4 StVZO.

Hab mir vor nem dreiviertel Jahr n Auto ohne Tüv gekauft (mit Kurzzeitkennzeichen überführt) und mit ungestempelten Kennzeichen zum TÜV gebracht (mehrmals :roll: )
Laut link oben ist eine Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen zum TÜV möglich, wenn eine EVB angelegt ist und das Auto dem Kennzeichen zugeordnet ist.

Trotz vorheriger Emailbestätigung, dass das möglich ist, musste ich 2 Stunden auf dem Landratsamt darüber diskutieren.
Bild
https://vw-type2-id.xyz/mplate/22138101/#
Vmax=141kmh
A89 (1972) = 032 094 206 506 511 616

Stammtisch Südwest
viewtopic.php?p=318124#p318124

Jan *779
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Detlef/exMKT
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Re: Kurzzeitkennzeichen - Onlinepetition

Beitrag von Detlef/exMKT »

Ich verstehe nicht wo euer Problem ist:
Direkt von der Seite des BMVI

Fragen und Antworten zur Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen ab dem 1. April 2015

Kurzzeitkennzeichen werden ab dem 1. April 2015 zugeteilt, wenn

das Fahrzeug den Zulassungsbehörden bekannt ist,
eine gültige Hauptuntersuchung (HU)/Sicherheitsprüfung (SP) nachgewiesen wird und
das Fahrzeug im Fahrzeugschein konkret bezeichnet wird.

Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind nach der neuen Regelung in folgenden Fällen möglich:

bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat. Ebenso Rückfahrten.
zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat oder in einem angrenzenden Bezirk und zurück. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.


Allerdings würde ich gerne mal wissen was meine Zulassungstelle sagen würde wenn ich nen Kennzeichen für ein US Westi ohne Papiere und ohen TÜV haben möchet ;-)
Laut Gesetz ja auch möglich...
Das würde aber bestimmt länger als 2 h dauern.
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