Hallo Christine,
die wichtigste Frage hat Andreas gestellt:
Es kommt täglich tausendfach vor, dass die Mitarbeiter/innen der Ordnungsgeldbehörden versehentlich falsch Kennzeichen aufnehmen. Und wenn da nur ein Zahlendreher aufgeschrieben wurde - dann wirft der Computer natürlich komplett Deine Daten raus, auch wenn da ein Smart stand. Der/die Politess/e schreibt ja nicht Fahrzeugtyp auf oder gleicht beim anlegen des Datensatzes für das Bußgeldverfahren das gefundene Ergebnis mit seiner/ihrer in der Regel auch gar nicht vorhandenen Erinnerung ab.westfaliafan hat geschrieben:Hast du auf dem Tüvbericht den Kilometerstand mit dem aktuellen
verglichen?
Was soll denn jetzt der/die Rechtsanwalt/ältin tun? Hier sind zwei Bereiche betroffen: ne Bussgeldsache (wegen des Vorwurfs des Falschparkens) und ne allgemeine Zivilsache wegen der unberechtigten Nutzung des PKW. Wegen beider Sachen wird sich der/die Rechtsanwalt/ältin freuen, Dich kennen zu lernen - wegen des Geldes eher nicht. Wenn Du dann bei Anwalts Liebling versichert bist würde zumindest ich die Deckung da nicht anfordern, weil die selbst auf einfachste Deckungsanfragen manches Mal schon erstaunliche Rückfragen haben. Denn wegen des Halteverstosses ist an der Sache eben so wenig zu verdienen wie an der Verfolgung des pösen Puben, der Deinen Bus genutzt hat und jetzt - ja was eigentlich? - machen soll.
Also sollte Dein Weg zur Werkstatt führen. Schau dem Meister in die Augen - und wenn er Dir glaubhaft versichert, dass der Wagen die ganze Zeit dort stand, dann sei auch bereit, ihm zu glauben. Siehe Frage Andreas. Ob Du dann noch wegen des Halteverstosses weiter die Bussgeldsache verfolgen willst: rufe Deine Rechtsschutz an, ob Du auch bei Halteverstössen versichert bist und lasse Dir von denen eine/n Rechtsanwalt/ältin benennen.
Wenn Du dem Meister nicht glaubst - dann überlege Dir, ob Du da jemals wieder hin willst. Denn was willst Du dann von ihm? Ne Probefahrt wäre doch sowieso vielleicht argumentativ zu vertreten - Schadensersatz für gefahrene 300 km? Spritgeld ja, alles darüber hinaus wird schwer zu vertreten sein. Bussgeldsache: wie vor.
Viele Grüße
Harald