Neues zum Wohnmobilausbau !!

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camper4u
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Neues zum Wohnmobilausbau !!

Beitrag von camper4u »

Hier mal die aktuellen NEWS zum Wohnmobilausbau des TÜV Nord:

Das könnte den einen oder anderen schon treffen, da nicht alle "Wohnmobile" so ausgestattet sind .... vor allem nicht die selbst ausgebauten.

Dies gilt nur als Tip !! Wenn euer TÜV das noch anders sieht, dann seid
froh darüber und freut euch. Hier im Norden weden zukünftig diese Regeln angewandt.

Mit luftgekühlten Gruessen

Jöoerg Pommerening - www.camper4u.net



Tipps für Wohnmobile
===============

Grundsätzliches
Ein Kraftfahrzeug ist ein Wohnmobil, wenn es eindeutig zu Wohnzwecken geeignet ist. Folgende Mindestausstattung wird dazu in jedem Fall benötigt:

· Sitzgelegenheit mit Tisch
Der Tisch darf abnehm-, abklapp- oder wegdrehbar sein.

· Schlafplatz
Er darf auch eine umgeklappte Sitzgelegenheit sein kann, sofern sich hierdurch eine mindestens 1,8 mal 0,7 m große, ausreichend ebene Liegefläche ergibt.

· Kücheneinrichtung mit Spüle und Abwasserführung sowie Kocher
Sie muss zur Verrichtung von Küchenarbeit und zum Verstauen von
Küchenutensilien geeignet sein. Ist der Kocher nicht fest eingebaut, muss im Wohnbereich ein sicherheits- und bedientechnisch geeigneter Raum zur
Nutzung des Kochers, der für die Verwendung in Innenräumen zugelassen sein muss, vorhanden sein.

· Schrank bzw. Stauraum
Er muss für das Verstauen von Kleidung und Proviant während der Fahrt und zum Wohnen geeignet sein. Es müssen über bei Pkw und Leicht-Lkw übliche Ablagen, Handschuhfach und Kofferraum hinausgehend e Staumöglichkeiten vorhanden sein.

Die Einrichtungen müssen einen wohnlichen Eindruck erwecken, fest eingebaut und so beschaffen sein, dass auch bei Unfällen die Gefahr oder das Ausmaß von Verletzungen möglichst gering gehalten werden.
Sitze im Wohnteil

Befinden sich im Wohnteil Sitze, die während der Fahrt besetzt werden sollen, gilt:
· Es müssen ausreichend Fenster und Fluchtmöglichkeiten vorhanden sein.
· Vom Wohnteil aus muss eine direkte akustische Verständigung mit dem
Fahrer möglich sein.
· Die Anforderungen an die Sitze, Sicherheitsgurte und ihre Verankerungen
sind abhängig vom Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs.

Steuer und Versicherung
Die Besteuerung von Wohnmobilen ist noch nicht abschließend geregelt. Zurzeit werden Wohnmobile bis 2.800 kg zulässigem Gesamtgewicht (Ziffer 15 im Fahrzeugbrief und –schein) wie Pkw besteuert, also nach Hubraumgröße und Schadstoffeinstufung, Wohnmobile über 2.800 kg noch wie Lkw. Allerdings sind die Finanzämter nicht an die verkehrsrechtliche Fahrzeugeinstufung gebunden. Sie können für eine finanzrechtliche Anerkennung als Wohnmobil zusätzliche Anforderungen stellen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt vorab entsprechend zu informieren.
Nähere Informationen zu den Steuersätzen erhalten Sie über die Homepage des Bundesfinanzministeriums unter www.bundesfinanzministerium.de oder bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Versicherungstechnisch gibt es zwischen Pkw und Wohnmobilen, bedingt durch unterschiedliche Tarife und Schadensfreiheitsrabatt-Regelungen, erhebliche Unterschiede. Genaue Auskünfte hierüber bekommen Sie von Ihrer Versicherung.

Auflastung und Anhängelasterhöhung
Für eine Auflastung bzw. Anhängelasterhöhung ist grundsätzlich eine Freigabe des Fahrzeugherstellers oder eines anerkannten Technischen Dienstes erforderlich.

Die Summe der Achslasten ist kein ausreichendes Kriterium für eine mögliche Auflastung eines Fahrzeugs.

Betriebserlaubnis
Der Umbau zum Wohnmobil macht eine Begutachtung durch einen amtlich
anerkannten Sachverständigen und die anschließende Korrektur des
Fahrzeugscheins durch das Straßenverkehrsamt erforderlich. Bei Fahrzeugen ohne ausreichende Mindestausstattung für Wohnmobile oder mit herausnehmbarer Wohneinrichtung bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart (z. B. Pkw, Lkw) erhalten.

Tipp
Wir empfehlen Ihnen, sich schon bei der Planung Ihres Wohnmobilumbaus mit einem Sachverständigen einer TÜV-STATION in Verbindung zu setzen, um sicherheitstechnisch relevante Änderungen vorab abzusprechen.

:!:
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Die Wiesis

"Der Hammer von Versicherung"

Beitrag von Die Wiesis »

Hallo Jöoerg Pommerening,
Bezug nehmet:
Neues zum Wohnmobilausbau den Betrag vom 20.11.05 habe ich diesen mit hohen intresse gelesen.

Den wir haben ein Bulli T2b.
Wir haben eine Umklappbar Rücksitzbank,, ein Hängeschrank unter dem Dache und den Tisch dazu von Wesfallia. Zusätzliche haben wir hinter Fahrsitz in Richtung Rücksitzbank einen Schrank den ich mit vier Gewindestanken und Schrauben befestigt habe.
Dieser ist jetzt ein Oldtimer mit TÜV und eine Kurzbebewertung nach dem Clssic Data System gewesen so wie Beschrieben.
Im Fahrzeugschein seht unter Fahrzeug-Art " PKW KOMBI GESCHLOSSEN"
Jetzt kommt der Hammer der Versicherung:
Dies wollen sie alles VW-Wohnmobil einstufen und ein kneppell Vertrag machen ,das ich " das Wohnmobil mit dem Kennzeichn AZ-A... H wird nicht zu privaten Urlaubsfahrten genutzt". usw.
Ich will nur dir das schildern, das man auch solche Problemen mit Versicherungen bekommt ,wenn man nur ein PKW KOMBI GESCHLOSSEN hat.
Deswegen find ich deine Bericht sehr gut weil du unter Betriebserlaubnis den letzen Satz genau das Beschrieben hast was für mein Bulli zu trifft.
Den ich habe der Versicherung gesagt das es kein VW-Wohnmobil ist !
Ein kurz lob von mir für diesen Bericht von mir.
Wenn du willst kannst du unsere HP www.wiesisbulli.de
gerne mal besuchen , wir würden uns auch über ein Eintrag ins Gästebuch sehr freuen.
Mit ein Freundlichen Luftkühler Gruß
Peter :(

PS. Wieleicht sind wir ja nicht die Einzige die diese Probleme haben :(
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