gestern abend habe ich ihn ersteigert.bin sehr glücklich.zwei spezialisten aus meinem freundeskreis waren ihn vorher noch abchecken(beide bulli besitzer,einer kfz mechaniker)
hoffe,dass ich hier nicht irgendwelche Fragen stelle,die schon öfters durchgekaut wurden,sonst bitte einfach mit den zugehörigen Links antworten.
1.Versicherung(er ist jetzt seit Februar abgemeldet)
-Stimmt es,dass es im FahrzeugBRIEF eingetragen ist,was für ein Fahrzeug es ist(also,ob LKW oder PKW)?oder steht das im fahrzeugschein?weil der ist ja jetzt abgelaufen und für mich würde pkw versicherungstechnisch günstiger kommen,weil ich ihn als wohnmobil ja nur anmelden kann,wenn er ein pkw ist(zumindest meinte die dame von der versicherung das)
-habt ihr noch teil/voll kasko mitversichert?
-wieviel zahlt ihr?
-außerdem meinte der Herr vom TÜV,dass ich einen Gaskocher mit einer bestimmten Sicherung brauche(habe leider vergessen,wie das hieß,aber eben eine Sicherun,damit das Gas nicht entströmen kann aus Versehen),wo bekomme ich den her und was kostet sowas?
2.Motorprobleme(wusste davon,hab deswegen extra den mechaniker zum nachsehen hingeschickt)
-muss ihn von da wo er jetzt steht zu dem freund bringen,ist aber ja seit februar abgemeldet,hänger ist er zu schwer für(kenne leider niemandem mit hängerführerschein).also muss ich abgeschleppt werden.der motor darf aber ja nciht laufen.weiß wer,ob ich dafür rote nummern brauche?bzw.ob die genügen.
soo,ich glaube,das wäre es erstmal,zumindest fällt mir grade nichts mehr ein.aber ich bin trotz dieser kleinen Probleme sehr zufrieden,dass ich ihn habe.
die Anfänger Probleme/Fragen
die Anfänger Probleme/Fragen
Bulli Anfänger.aber:jeder fängt mal klein an.
Hallo laura,
ich kann dir nicht alle Fragen beantworten, aber einige Hinweise geben.
Die Fahrzeugart ist oben im Brief eingetragen (wie auch im Schein).
Bzgl. der Versicherung würde ich mich an die IG wenden.
Vorsicht beim sog. "Abschleppen"! Per Definition bezieht sich Abschleppen auf ein liegen gebliebenes Fahrzeug, das auf dem kürzesten
Weg in eine nächstgelegene Werkstatt gebracht werden darf.
D.h., das Fahrzeug war für den Strassenverkehr zugelassen und ist dort liegengebleiben.
Wird das Fahrzeug über eine weitere Strecke, als o.g. "abgeschleppt", so ist das Schleppen. Dafür braucht der Fahrzeugführer des Zugfahrzeuges einen LKW-Führerschein (Kl. 2 oder BE). Hier wird das geschleppte Fahrzeug wie ein Anhänger mit 2. Achsen behandelt und muß auch Versichert sein. Wenn das nicht gegeben ist und die Polizei hält euch an, wird das sehr "unangenehm".
ich kann dir nicht alle Fragen beantworten, aber einige Hinweise geben.
Die Fahrzeugart ist oben im Brief eingetragen (wie auch im Schein).
Bzgl. der Versicherung würde ich mich an die IG wenden.
Vorsicht beim sog. "Abschleppen"! Per Definition bezieht sich Abschleppen auf ein liegen gebliebenes Fahrzeug, das auf dem kürzesten
Weg in eine nächstgelegene Werkstatt gebracht werden darf.
D.h., das Fahrzeug war für den Strassenverkehr zugelassen und ist dort liegengebleiben.
Wird das Fahrzeug über eine weitere Strecke, als o.g. "abgeschleppt", so ist das Schleppen. Dafür braucht der Fahrzeugführer des Zugfahrzeuges einen LKW-Führerschein (Kl. 2 oder BE). Hier wird das geschleppte Fahrzeug wie ein Anhänger mit 2. Achsen behandelt und muß auch Versichert sein. Wenn das nicht gegeben ist und die Polizei hält euch an, wird das sehr "unangenehm".
Reine Neugierde
Tag Laura
Lese eben von deinem Problem.
Wie habt ihr das gelöst und was hatte der Motor denn für ein Problem, daß er nicht gestartet werden darf?
Gruß
Lese eben von deinem Problem.
Wie habt ihr das gelöst und was hatte der Motor denn für ein Problem, daß er nicht gestartet werden darf?
Gruß