Dein Beitrag ist abseits des eigentlichen Themas, denn die eindeutige Frage des Themenstellers lautete:
"gibt es jemanden von euch, der die CSP Bremse für den Bus mit H eingetragen hat?"
Grüße aus der Pfalz
Tom
Dein Beitrag ist abseits des eigentlichen Themas, denn die eindeutige Frage des Themenstellers lautete:
Kann man sich bei der H-Abnahme denn darauf berufen, das bei jemand anderem die Abnahme mit einer solchen Bremse erfolgte?
Nein, das ist nicht richtig, siehe zum Beispiel hier:von T2b-Bulli » 28.07.2019 23:11
Ob die Bremse mehr Sicherheit bietet ist doch völlig Latte.
Einen Rechtsanspruch gibt es selbstverständlich nicht. Aber für einen Prüfer kann es ein Anhaltspunkt sein, wie Andere in ähnlich gelagerten Fällen entschieden haben.von T2b-Bulli » 29.07.2019 17:26
Kann man sich bei der H-Abnahme denn darauf berufen, das bei jemand anderem die Abnahme mit einer solchen Bremse erfolgte?
Ich kann nicht glauben, das es einen Rechtsanspruch darauf gibt.
Steffen*793 hat geschrieben: ↑28.07.2019 14:54 Hallo Magnus,
ich habe die CSP-Bremse in einem T2a MJ `70 mit H-Kennzeichen eingetragen. Und auch einen Limbach L200A1, mit Zentralvergaser 34PICT-3 auf Einkalanler, optisch recht nah am Original.
Die Eintragung ist bei der Abnahme nach einer umfangreichen Restauration erfolgt. Die Vorführung habe ich von einer Werkstatt machen lassen, da ich aus beruflichen Gründen keine Zeit hatte, selbst hinzufahren. Ob es seitens des TÜV Bedenken gab, weiß ich nicht. Gesagt hat der Prüfer wohl nichts. Das Fahrzeug ist insgesamt in einem guten Zustand, in Originalfarbe lackiert und nicht wesentlich verändert (außer dass es mal ein Krankenwagen war, aber die Einrichtung hinten, die Milchglasscheiben und die Sondersignalanlage nicht mehr vorhanden sind; es ist ein Frickelcamper, die Einrichtung war aber zum Zeitpunkt der Abnahme noch nicht eingebaut). Ein guter Gesamteindruck ist sicher schon mal hilfreich.
Für den Fall, dass es Diskussionen gibt, hatte ich mir auch schon Gedanken gemacht:
- Den T2a gab es ab August 1970 mit Scheibenbremse. Der Umbau auf diese Bremse wäre nach den Richtlinien zulässig. Die Veränderung wäre aber viel tiefgreifender und weiter weg vom Originalzustand, als mit der CSP-Bremse. Der Lochkreis und die Felgen ändern sich. Konsequenterweise muss man die hintere Bremsen auch umbauen. Die Spurbreite und die Lenkgeometrie ändern sich leicht, damit evtl. auch die Fahreigenschaften. Wegen der größeren Spurweite wurden beim MJ ´71 die Radläufe weiter ausgestellt. Optisch würde man das Fahrzeug fast auf Modelljahr ´71 umbauen. Mit der CSP-Bremse bleibt die äußere Erscheinung unverändert, das Modelljahr bleibt erkennbar. Die Felgen bleiben, die Achsschenkel bleiben, nur die Bremse ändert sich, sonst nichts. Der Umbau ist 100% rückbaufähig.
- Die vorderen Trommelbremsen mögen ja bei manchen, in einwandfreiem Zustand, ganz gut funktionieren. Aber ich selbst - und viele andere auch - haben andere Erfahrungen gemacht. Regelmäßig ziehen sie schief und ungleichmäßig. Hinzu kommt, dass die heutigen Ersatzteile meist nicht mehr der Originalqualität entsprechen. Auch hier im Forum wurde ja schon über Probleme mit Repro-Bremsbacken für die Trommelbremse berichtet. Die Gefahr, dass die Trommelbremse nicht mehr so gut funktioniert, wie sie es ursprünglich mal tat, ist hoch.
Ich bin von der CSP-Bremse bis jetzt begeistert (ca, 3000 km gefahren)! Die Pedalkraft ist - ohne Bremskraftverstärker - vergleichbar mit der Trommelbremse. Nur ganz am Anfang, mit neuen Belägen, war die Wirkung erstmal erschreckend gering; unbedingt bei wenig Verkehr ein paar Kilometer einbremsen! Sie bremst absolut gerade und gleichmäßig.
Ich kann nur an die TÜV-Prüfer appellieren, diesen sehr sinnvollen Umbau zuzulassen! Man sollte es unterstützen, dass eine Firma wie CSP so etwas anbietet. Der Eingriff ins Fahrzeug ist minimal und beeinträchtigt das Erscheinungsbild überhaupt nicht. Der Gewinn an Sicherheit ist m. E. im heutigen, dichten Verkehr beträchtlich.
Einen Scan vom Brief kann ich Dir zukommen lassen. Er ist aber vom TÜV Bayern.
Gruß,
Steffen