Hilfe!! ABG von Westfalia Anhängerkupplung 1800kg angeblich erloschen???

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bulli71
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Re: Hilfe!! ABG von Westfalia Anhängerkupplung 1800kg angeblich erloschen???

Beitrag von bulli71 »

Tanjas&Thomas_T2b hat geschrieben:Die Schweißnaht muss doch nur bei Fahrzeugen zwischen 8/76 und 4/77 verlängert werden.
Danach war die Schweißnaht doch von Werk aus drin.
Anders gefragt : Welche Last steht denn im Schein?

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Thorsten
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Tanjas&Thomas_T2b
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Re: Hilfe!! ABG von Westfalia Anhängerkupplung 1800kg angeblich erloschen???

Beitrag von Tanjas&Thomas_T2b »

Ich habe nur die 1200er Kupplung, also steht bei uns auch nur 1200 drin.

Worauf willst du denn nun hinaus?
Die Fragestellung war doch die Eintragung einer 1800er Kupplung.
Und ich denke immer noch, das die unter bestimmten Bedingungen Eintragungsfähig ist.
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bulli71
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Re: Hilfe!! ABG von Westfalia Anhängerkupplung 1800kg angeblich erloschen???

Beitrag von bulli71 »

Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Ich glaube auch dass das eingetragen werden kann, aber ich habe Jochen so verstanden dass er es ggfs sein lassen will. Und das wäre halt keine so gute Idee, da die alten Kupplungen (ohne EU Prüfsiegel) alle eintragungspflichtig sind, und wenn im Schein nur 1200 stehen darf er auch nur so viel ziehen egal was für eine Kupplung dran ist (2er Grund die eintragen zu lassen). Meine Kupplung kann 1200, im Schein standen aber nur 800 drin und mehr durfte ich bis zur Auflastung auch nicht ziehen. Aber ich wunder mich immer wieder was hier alle für einen Stress mit dem TÜV haben, da scheine ich echt richtig Glück mit meinem Prüfer zu haben...
Tanjas&Thomas_T2b hat geschrieben:Ich habe nur die 1200er Kupplung, also steht bei uns auch nur 1200 drin.

Worauf willst du denn nun hinaus?
Die Fragestellung war doch die Eintragung einer 1800er Kupplung.
Und ich denke immer noch, das die unter bestimmten Bedingungen Eintragungsfähig ist.
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Thorsten
MichaIN
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Re: Hilfe!! ABG von Westfalia Anhängerkupplung 1800kg angeblich erloschen???

Beitrag von MichaIN »

Hallo Thomas!
Tanjas&Thomas_T2b hat geschrieben: 11.08.2018 17:52 Die Schweißnaht muss doch nur bei Fahrzeugen zwischen 8/76 und 4/77 verlängert werden.
Danach war die Schweißnaht doch von Werk aus drin.
Ja genau. Mein Auto ist aus dem Zeitraum, und ich verstehe nicht welche Nacht da genau verlängert werden soll. Deshalb würde ich es gerne mal auf einem Bild sehen. Entweder die selbt verlängerte oder die Werkslösung.

Viele Grüße,
Michael
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bullijochen
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Re: Hilfe!! ABG von Westfalia Anhängerkupplung 1800kg angeblich erloschen???

Beitrag von bullijochen »

Also bei mur ist 1200kg eingetragen. Wenn ich jetzt die 1800 nicht eintrage dann darf ich ja immer 1200kg ziehen auch wenn die Jupplung mehr könnte. Wär halt schön gewesen.. Die anderen Jungs bei der Prüfstelle waren eigentlich immer gut drauf.. Geh ich halt noch mal an einem anderen Tag hin und mache normal Tüv und gut ist..
Gruß Jochen :bier:

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Re: Hilfe!! ABG von Westfalia Anhängerkupplung 1800kg angeblich erloschen???

Beitrag von ulme*326 »

Hier mal die mir von VAG zugesandte offizielle Unterlage aus dem Jahr 1978:
zusätzlich erforderliche 2 Schweißnähte mit 25mm Länge links und rechts innen - bebildert
Das erwähnte Abschneiden der Bördelbleches ist m.E. nicht nötig.
Die mir bekannten AHKs haben auch so ausreichend Freigang.
Tankausbau bei ausreichend umsichtigem Schweißen auch nicht wirklich nötig 8)
Wie gut man bei eingebautem Motor arbeiten kann muss man selbst entscheiden.
Ist schon 40 Jahre her. Ist aber kein Problem darzustellen. Soweit ich mich erinnere :troll: 8)
Dateianhänge
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bulli71
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Re: Hilfe!! ABG von Westfalia Anhängerkupplung 1800kg angeblich erloschen???

Beitrag von bulli71 »

Hi Jochen

Ja und nein. Wenn du vorher eine 1200er Kupplung dran hattest war die wohl auch eingetragen, die jetzige ist aber eine andere und somit als Bauteil halt eben NICHT eingetragen. Wenn die Prüfer jetzt kleinlich sind oder es überhaupt merken schicken sie sich wieder weg. Vom Ärger im Falle eines Schadens mal abgesehen.
Andererseits, wer kennt die alten Dinger denn überhaupt noch so genau, fragt eh keiner danach (um mal sinngemäss meinen Prüfer zu zitieren)
bullijochen hat geschrieben:Also bei mur ist 1200kg eingetragen. Wenn ich jetzt die 1800 nicht eintrage dann darf ich ja immer 1200kg ziehen auch wenn die Jupplung mehr könnte. Wär halt schön gewesen.. Die anderen Jungs bei der Prüfstelle waren eigentlich immer gut drauf.. Geh ich halt noch mal an einem anderen Tag hin und mache normal Tüv und gut ist..
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Thorsten
MichaIN
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Re: Hilfe!! ABG von Westfalia Anhängerkupplung 1800kg angeblich erloschen???

Beitrag von MichaIN »

Hallo Ulme!

Danke für die Bilder! Jetzt sehe ich klarer.
ulme*326 hat geschrieben: 12.08.2018 11:25 Hier mal die mir von VAG zugesandte offizielle Unterlage aus dem Jahr 1978:
zusätzlich erforderliche 2 Schweißnähte mit 25mm Länge links und rechts innen - bebildert
...
In dem .pdf der 1982er Ausgabe sind leider keine Bilder enthalten. Wurde wohl wegrationalisiert...

Viele Grüße,
Michael
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bullijochen
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Re: Hilfe!! ABG von Westfalia Anhängerkupplung 1800kg angeblich erloschen???

Beitrag von bullijochen »

Jetzt muss ich hier noch mal nachhaken. Ich war gestern bei der Dekra und hab mir meinen Motor eintragen lassen. Dann hab ich gedacht ich frage den noch mal wie das mit der Kupplung nun ist. Er sagte mir da im Brief nun 1200 kg drin stehen darfdas Auto nur 1200 ziehen, auch wenn ne 1800kg Kupplung verbaut ist. Ich müsste nun ein Schreiben von VW bringen in dem speziell für meie Fahrgestellnummer bescheinigt ist, das das Auto 1800 kg ziehen darf.
wie kommt man nun an so ein Schreiben?
wo muss ich da hinschreiben?
Gruß Jochen
Gruß Jochen :bier:

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Re: Hilfe!! ABG von Westfalia Anhängerkupplung 1800kg angeblich erloschen???

Beitrag von bulli71 »

bullijochen hat geschrieben:Jetzt muss ich hier noch mal nachhaken. Ich war gestern bei der Dekra und hab mir meinen Motor eintragen lassen. Dann hab ich gedacht ich frage den noch mal wie das mit der Kupplung nun ist. Er sagte mir da im Brief nun 1200 kg drin stehen darfdas Auto nur 1200 ziehen, auch wenn ne 1800kg Kupplung verbaut ist. Ich müsste nun ein Schreiben von VW bringen in dem speziell für meie Fahrgestellnummer bescheinigt ist, das das Auto 1800 kg ziehen darf.
wie kommt man nun an so ein Schreiben?
wo muss ich da hinschreiben?
Gruß Jochen
Verstehe ich nicht so ganz. Den VW Ratgeber Anhängerbetrieb hatten wir doch schon, das IST der Schrieb von denen. Wenn deine Kupplung 1800 kann und dein Auto im Ratgeber aufgeführt ist dann sollte der das eintragen (sofern die Schweissnaht ausgeführt ist...)

Aber mal was ganz anderes. Brauchst du die 1800 oder willst du das weil es geht, was ich auch sehr gut nachvollziehen kann Bild
Ich darf 1200 ziehen, der Wohnwagen hat 850 und mit etwas Überladung 900. Ich habe 90PS und 5 recht fein abgestufte und nicht zu lange Gänge, das ist zwar sehr gut fahrbar aber trotzdem nicht immer ein Vergnügen. Wenn ich mir vorstelle ich hätte das doppelte da dran... Neeee
Zumal, Stützlast statisch sind 50Kg, dynamisch können da ganz andere Lasten auftreten. Wenn ich mir vorstelle was da bei 1800 auftreten kann, das würde ich meinem Bulli nicht mehr antun wollen.

www.thorstenwinter.de

Thorsten
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