clipperfreak hat geschrieben:
Kann mir eigentlich nicht vorstellen daß eine nachgerüstete AHK die Originalität schmälern soll. Man muß ja die Kirche im Dorf lassen.
Da geb ich Klaus vollkommen recht, wollte im Rahmen der H-Abnahme und der dazu gehörigen HU die AHK eintragen lassen, der Prüfer hat nur gemeint: "Das gibts nicht mehr, da gibts nichtmal n Kästchen dafür im neuen Schein wo man die Prüfnummer eintragen könnte" Ne Kopie der Anbauanleitung reicht i.d.R. um die Zulassung der Kupplung für das Fahrzeug nachzuweisen. Eine Einschränkung für das H-Kennzeichen ist einen nachgerüstete AHK auf jeden Fall nicht. Besonders, wenn wie bei meiner Bj. 1982 drauf steht.