VERTEIDIGER:
»Beweisstück A der Verteidigung,
gleicher Ort,
die Aufnahme entstand 08.15 Uhr, und weder an diesem Tag noch in
den letzten acht Jahren hat kein Zeuge den Beschuldigten derart hef-
tige Distanzen zu Fuß überbrücken sehen.«
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Gerhard*297b · ex München-Pasing · nun Vorfrührentner im Nordschwarzwald