DoKa Zulassung als Nutzfahrzeug

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Bus-Hoehle
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Re: DoKa Zulassung als Nutzfahrzeug

Beitrag von Bus-Hoehle »

@ Steve

Danke für die Info mit der Vorderachse.
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Clas
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Re: DoKa Zulassung als Nutzfahrzeug

Beitrag von Clas »

Moin,

das mit der Verstellachse kann eben doch zum Problem werden.
Ich habe meine nur auf Originalhöhe eingetragen bekommen, weil kein Gutachten vorhanden war.

Jetzt habe ich jemanden gefunden der total Bock hatte das auch etwas tiefer einzutragen, und echt Arbeit investiert hat und nach nach einer Möglichkeit gesucht hat. § 13 war eine Idee......
Mit dem Ergebnis: Pustekuchen ! Keine Chance ohne Gutachten. Wird von einer oberen Stelle geprüft und wieder zurückgenommen.
Wie gesagt, am Ingenieur liegts nicht .....
Und niemand kann mir sagen, welches Material es ist. Das würde ja schon reichen.
Denn eine Veränderung der Höhe ist gleichzusetzen mit einer kompletten Neueintragung.

In der Schweiz gibt es zwar Gutachten, nur sind die in D nicht anerkannt. Bekloppter gehts wohl nicht.
Die Käfergutachten werden auch nicht anerkannt.

Gruß
Clas
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Steve
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Re: DoKa Zulassung als Nutzfahrzeug

Beitrag von Steve »

deswegen der Tipp es nicht auf eigene Faust zu versuchen sondern zu einer Werkstatt zu gehen. In NRW z.B. Beetle Factory, Das Triebwerk, evtl. GWD...
Dann muss man sich nicht mit irgendwelchen Prüfern rumärgern sondern hat Prüfer die das mit der entsprechenden Werkstatt schon oft durchgeführt haben. Bei meinem Bus ist die Tieferlegung mittels VVA auf H eingetragen und bei allen Bussen aus meinem Bekanntenkreis ebenfalls...

Viele Grüße
Stefan
hasniwusni
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Re: DoKa Zulassung als Nutzfahrzeug

Beitrag von hasniwusni »

Hallo zusammen.

danke erstmal für Eure guten Tips und Hinweise. :bier: Jeder Hinweis / Tip hilft mir auf jeden Fall, um ein klareres Bild zu bekommen und bei Diskussionen allen Beteiligten bei der Zulassung mit ein wenig mehr Wissen da zu stehen.
Ich wohne in der Nähe von Freiburg i. Br. Im näheren Bekanntenkreis habe ich jemanden, der schon viele Jahre als Prüfingenieur bei der Dekra arbeitet. Habe ihn schon kontaktiert. Er wird mich unterstützen.
Sobald die Doka da ist, machen wir gemeinsam bei mir einen ersten Check (kostet mich nichts) und dann wird alles der Reihe nach geklärt. Bin nicht unter Zeitdruck. Wenn es ganz dicke kommt, bringe ich die DoKa evtl. erst im Frühjahr 2023 auf die Straße. :gut:

Ich habe ja noch meinen guten alten T2b-Bus (Camper-Ausbau und H-Kennzeichen :dance: ), der meine Frau und mich jetzt schon über 30 Jahre und 150.000 km treu begleitet hat und das auch weiter machen wird.

Viele Grüße

Bernd
hasniwusni
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Re: DoKa Zulassung als Nutzfahrzeug

Beitrag von hasniwusni »

Hallo Andreas.

Du hast das Thema "Gurte" angesprochen. Die könnte ich ja als Erstes schon mal besorgen. Hast Du einen Händler-Tip, wo ich gu(r)te :lol: Ware bekomme?

Danke im voraus!

Bernd
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Tanjas&Thomas_T2b
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Re: DoKa Zulassung als Nutzfahrzeug

Beitrag von Tanjas&Thomas_T2b »

Steve hat geschrieben: 23.02.2022 10:16 hast du eine Quelle dafür? Meiner Meinung nach gilt das nur für gewerbliche Fahrten. Siehe z.B. hier:
https://www.adac.de/verkehr/recht/verke ... ahrverbot/
Hi Steve,

jetzt hast du mich etwas verunsichert.
Ich habe das z.B.hier gefunden:
https://www.bussgeldkatalog.de/sonntagsfahrverbot/
Da steht ja folgendes:
Kurz & Knapp: Zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKW
Wann gilt das Sonntagsfahrverbot?

In Deutschland dürfen LKW ab 7,5 sonntags zwischen 0 und 22 Uhr nicht fahren. Auch LKW mit Anhänger dürfen, unabhängig vom Gewicht, zu dieser Zeit nicht unterwegs sein.

Und wenn ich hier schaue:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html
3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden. Das Verbot gilt nicht für
Da ist dann wohl der Auszug entscheidend:
zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern
Geschäftsmäßig wäre ein Wochenendausflug mit Wohnwagen ja nicht. Aber da müsste jetzt mal ein Mensch mit Verkehrsrecht Hintergrund was zu sagen.

Viele Grüße
Thomas
Im Angebot: Drehzahlmesser, US-Motor-Kabelbaum 10101000
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Rüdiger*289
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Re: DoKa Zulassung als Nutzfahrzeug

Beitrag von Rüdiger*289 »

Es gibt in mehreren Bundesländern Sonderregelungen. z.B. Niedersachsen und NRW. Da dürfen private LKW Anhänger am Sonntag ziehen, solange der private Zweck erkennbar ist.
Viele Grüße von Rüdiger*289
T2b Pritsche von 1979 http://forum.bulli.org/viewtopic.php?f=16&t=7165
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Franz-Josef
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Re: DoKa Zulassung als Nutzfahrzeug

Beitrag von Franz-Josef »

Hallo Rüdiger,
dann wäre ein Transport von nem Oldi auf Trailer mit einem LKW davor zulässig, oder?
Die Frage ist halt nur, wie das am WE ausschaut, wenn man da nen LKW hat, nen Miettrailer und die Herren von der Trachtengruppe grad viiieel Zeit haben....
Das SVA der Städteregion sagt auch, dass es zulässig ist - aber ich müsste z.B. von NRW über Bremen nach Niedersachsen.....
Viele Grüsse Franz-Josef
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Bus-Hoehle
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Re: DoKa Zulassung als Nutzfahrzeug

Beitrag von Bus-Hoehle »

Hallo Bernd,

Du hast ne PN
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Rüdiger*289
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Re: DoKa Zulassung als Nutzfahrzeug

Beitrag von Rüdiger*289 »

Viele Grüße von Rüdiger*289
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