DoKa Zulassung als Nutzfahrzeug

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suomi_bus*818
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Re: DoKa Zulassung als Nutzfahrzeug

Beitrag von suomi_bus*818 »

Ja bestens. N1 = EG-Fahrzeugklasse für Nutzfahrzeuge (LKW) bis 3.5 Tonnen. BA ist die Aufbauart LKW. Pickup wäre BE. Könnte man noch umschlüsseln auf BE. Wird dann eventuell günstiger.
Mein Kastenwagen war als LKW günstiger als ein Oldtimer. Jetzt hab ich H und Saison. 3/4 des Jahres. Ist dann gleich teuer.

Das sollte doch beim anmelden klappen mit dem LKW.

Erik
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hasniwusni
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Re: DoKa Zulassung als Nutzfahrzeug

Beitrag von hasniwusni »

Hallo.

Jetzt habe ich den Salat :wall:

Das Thema "LKW-Zulassung" steht noch hinten an. Das Problem beginnt schon bei der Vollabnahme für Deutschland durch den Prüfer der Dekra:

Nochmal zusammenfassend:

Die DoKa wurde ca. 2017 in Holland vollständig und grundlegend restauriert. Im Zuge dieser Arbeiten wurden verschiedene Umbauten vorgenommen wie z. B. eine verstellbare Vorderachse, andere Felgen, Anhängerkupplung, ein anderer Original-VW-Motor (Typ 127) etc..

Das Fahrzeug wurde danach in Holland verkauft. Es war bis zum Kauf durch mich auf seinen neuen Besitzer in Holland zugelassen , und zwar in dem Zustand, wie es nach Restauration und Umbau dort den Behörden vorgeführt wurde.
Es gibt einen sog. „Keuringsrapport“. Das ist wohl in etwa das, was bei uns der TÜV ist sowie die Zulassung durch die dort zuständige Behörde RDW. Die Zulassung erfolgte im Übrigen als LKW (N1/BA), da es von Anfang an ein Nutzfahrzeug war.

Ich habe jetzt die Neu-Zulassung in Deutschland beantragt (so wie ich das Fahrzeug gekauft habe) und es dazu bei der Dekra vorgeführt.

Der Prüfingenieur hat mich nun aufgefordert, für alle ergänzten oder veränderten Teile Unterlagen mit den sog. "e-Prüfzeichen" vorzulegen.

Diese liegen mir jedoch nicht vor und konnten auch bisher trotz aufwändiger Recherchen an verschiedenen Stellen von mir nicht erlangt werden.

Jetzt meine Frage:
Wenn ein Fahrzeug incl. vorgenommener Änderungen in einem EU-Mitgliedstaat (hier Holland) von den dortigen Behörden / Organisationen geprüft und zugelassen wurde, also de facto in diesem Zustand auch ohne Probleme auf deutschen Straßen bewegt werden durfte:
Kann dann für dasselbe Fahrzeug die Zulassung in Deutschland verweigert werden nur weil der neue Besitzer bestimmte Dokumente nicht mehr vorlegen kann (was bei einem Oldtimer ohnehin sicher öfter ein Problem ist)?

Kennt jemand von Euch hierzu Präzedenzfälle?

Ich höre immer von EU-Einheitlichkeit. Ich müsste ich nun einen Oldtimer in TOP-Zustand quasi für immer in die Ecke stellen?
Oder gibt es andere Möglichkeiten doch zu einer offiziellen Zulassung zu kommen? Aufgeben will ich noch nicht und alles zurück bauen (incl. Motor) :motz:

Kennt Ihr evtl. Kontakte an die ich mich ggf. wenden kann?

Bin sehr dankbar für jeden Hinweis / Tip!

Bernd
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Clas
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Re: DoKa Zulassung als Nutzfahrzeug

Beitrag von Clas »

Moin Bernd,

das wundert mich nicht.
Das ist genau das Problem was ich angesprochen habe.
In Holland ist nahezu alles scheißegal, aber hier musst du seit einigen Jahren für alles ein Gutachten haben.
Das der Prüfer nach §21 abnehmen dürfte nützt dir eben nichts, weil er das dann auch wieder nicht darf, wenn es keine Gutachten gibt. Im speziellen hier die Rasterplatten.
Früher durften die das anhand ihres Sachverstandes, heute eben nicht mehr.
Klingt komisch, ist es auch.

Hier hilft dir nur den Tipp von Steve zu beherzigen, den Hobel zu einem zu bringen, der dir das alles macht.
Kost bisschen was, ist aber stressfreier.

Gruß
Clas
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Ben50678
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Re: DoKa Zulassung als Nutzfahrzeug

Beitrag von Ben50678 »

Hallo Bernd,

meine Doka ist mit H als Lkw zugelassen. Nachteile: Versicherung ist teurer (Prämie sinkt nicht) und ich hab keinen Anwohnerparkausweis bekommen.
Was die verbauten sicherheitsrelevanten Teile angeht, ist der Tip von Steve eine nervenschonende Möglichkeit.

Gruß
Bernhard
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suomi_bus*818
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Re: DoKa Zulassung als Nutzfahrzeug

Beitrag von suomi_bus*818 »

Hallo Bernd.
Es gilt zwar EU-Recht aber jedes Land kann natürlich noch nationales Recht verschärfen. Oder Teile von EU Regelungen nicht anerkennen. Sealed Beam Scheinwerfer hat Deutschland z.b. nicht akzeptiert. Aber egal.
Hättest du ein moderneres Fahrzeug mit EG Typ Genehmigung und COC Papieren, müsstest du bloß eine HU machen und dann kannst du ein importiertes Kfz einfach anmelden. Hat dein Fahrzeug aber nicht. Es ist aber auch kein Ami Import ö.ä. Sondern hat ja für Deutschland schon mal eine nationale ABE (allg. Betriebserlaubis) gehabt.

Eine 21er Abnahme brauchst du also vielleicht nicht. Kommt darauf an wie vollständig die niederländischen Papiere sind. Der Prüfingenieur muss dir eine Datenbestätigung ausstellen für die Anmeldung. Das macht er auf Basis der Papiere und der ABE die er besorgt oder du beistellst. Jetzt muss er natürlich prüfen ob das KFZ der ABE entspricht. Da kommt dein Problem. Entspricht es nämlich nicht. Der "einfache Prüfingenieur" (wie ich auch in 2 Wochen einer bin) darf nichts ohne gültiges Prüfzeugnis eintragen. Teile ABE. Teilegutachten. KBA Zeugnis für Felgen. Usw. Hast du ja alles nicht. (Auch nicht für die Felgen?) Du musst also mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder UBTD sprechen. Je nach Bundesland sind das unterschiedliche Prüforganisationen.
Wenn die AKH eine deutsche ist mit nationalem Prüfzeichen (eine Welle), kann sie, muss aber nicht eingetragen werden laut Kraftfahrtbundesamt.
Für Rasterplatten gibt's natürlich nichts. Das muss jemand mit technischem Sachverstand bewerten.
Was wurde noch geändert?
Felgen ohne Gutachten gehen nicht.
Mit dem Motor würde ich eventuell eine Leistungsmessung machen und Unterlagen zum Industriemotor raus suchen. Der Typ 4 war ja immer eine Option beim T2b und steht auch in der ABE. Von der Doka habe ich sie leider nicht. Bus, Camper und Kasten hab ich schon gesehen. Also die ABEs von früher.
Hier benötigt es dann wieder markenspezifischen Sachverstand um zu erkennen, dass das Gehäuse vom Industriemotor genutzt wurde und (nahezu) identisch ist.

Lies mal das hier von der dekra. Ist auch hilfreich

https://www.dekra.de/de/importfahrzeug-zulassung/

Also such dir jemanden der alte VWs oder genauer T2s schon kennt.
Grüße
Erik
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suomi_bus*818
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Re: DoKa Zulassung als Nutzfahrzeug

Beitrag von suomi_bus*818 »

Mir fällt grad ein, dass du ja gleichzeitig mit der Anmeldung in Deutschland auch die Änderungen am Fahrzeug eingetragen haben möchtest. Also Abnahme nach 19.2 in Verbindung mit 21er-Abnahme. Um die kommst du wohl nicht drum herum aufgrund der Änderungen.

Der Motor sieht ja erstmal nach Serie 2 Liter aus. Also nur ein "Ersatzgehäuse" mit anderer Nummer. Das musst du nachweisen.

Gruß
Erik
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Steve
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Re: DoKa Zulassung als Nutzfahrzeug

Beitrag von Steve »

hasniwusni hat geschrieben: 08.04.2022 10:32


Der Prüfingenieur hat mich nun aufgefordert, für alle ergänzten oder veränderten Teile Unterlagen mit den sog. "e-Prüfzeichen" vorzulegen.

Diese liegen mir jedoch nicht vor und konnten auch bisher trotz aufwändiger Recherchen an verschiedenen Stellen von mir nicht erlangt werden.

Bernd
den rechtlichen Weg kannst du vergessen, verschwende da keine Sekunde dran.
Was ist denn bei den Recherchen zu den Teilen rausgekommen?

Welche Felgen sind verbaut? Original Fuchs oder Repros? Wenn Repro, welche? Gibt welche mit und welche ohne ABE...
Welche Reifen sind verbaut (Größe und Traglast vorne und hinten)?
Was für eine Achse ist drin? Normale Verstellachse, eine schmale oder gar eine Mehrgelenkerachse von Red9?
Sind Tieferlegungsachsschenkel verbaut? Wenn ja von welchem Hersteller? Irgendwo hier im Thread habe ich was von Airride gelesen?
Welche Auspuff ist drunter? Original?
AHK aus den 70ern oder ein moderner Nachbau? Wenn modern ein Anbieter mit Zulassung?

Wenn du Hilfe möchtest wären ein paar weiterführende Infos echt sinnvoll...
Wenn du dir nicht sicher bis poste einfach möglichst viele Detailbilder.

Viele Grüße
Stefan
hasniwusni
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Re: DoKa Zulassung als Nutzfahrzeug

Beitrag von hasniwusni »

Hallo.

Zuerst ein großes "Danke" an Euch, dass ihr mich mit so vielen Tipps unterstützt.

Ich werde ab morgen bis einschl. Ostern nicht zu Hause sein. Gleich wenn ich zurück bin werde ich ausführlich schreiben wie dann der aktuelle Stand der Dinge ist und auch Bilder machen und einstellen.

Bis dahin alles Gute für Euch und schöne Ostern!

Bernd
hasniwusni
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Re: DoKa Zulassung als Nutzfahrzeug

Beitrag von hasniwusni »

Hallo zusammen.
Hatte doch keine Ruhe und habe heute schon Bilder gemacht.
Nachfolgend der aktuelle Stand (viel Text, aber wie soll ich es sonst verständlich darstellen):
Der Prüfingenieur der Dekra hatte mir nach der Besichtigung geschrieben:
"für folgende Bauteile müssten Nachweise vorliegen:
• Achse und Fahrwerk vorne
• Fahrwerk hinten und Achslenker hinten
• Felgen
• Motor (technische Daten liegen ja bereits teilweise vor, wobei dies bezieht sich sicherlich auf einen Einzelvergaser)
• Anhängekupplung"

Heute hat er mir geschrieben:
„Der erste Schritt wäre, das zunächst irgendwo dokumentiert ist, das diese Veränderungen in Holland vorhanden waren, also was hier in Deutschland quasi die Fahrzeugbeschreibung wäre (Feld 22 in der ZB I bspw.) Hier ist in dem Keuringsrapport leider nichts erwähnt.
Der nächste Schritt wäre, das man die entsprechenden Nachweise über die Prüfungen in Holland bekommt und nachvollziehen kann, das das den Anforderungen an den Prüfungen hier in Deutschland, bzw der EU entspricht.
Der von Ihnen angesprochene Worst Case wäre, das diese Veränderungen hier in Deutschland so nicht zulässig wären (da keine Nachweise) und dann für eine Zulassung rückgerüstet oder durch geprüfte Teile ersetzt werden müssen. Hierbei ist meiner Meinung nach das Fahrwerk der größte (Knack)Punkt.
Denn Anhängekupplung könnte man demontieren, Felgen bekommt man auch andere. Den Motor würde man mit ggf. einer Leistungsmessung (da mit Doppelvergaser) und einer Geräuschmessung auch eingetragen bekommen
.“

Der Verkäufer in Holland hat mir heute geschrieben, dass seine Nachfragen nach Unterlagen bei dem, der die Doka restauriert hat, erfolglos waren; ebenso beim holländischen „TÜV“:
„Es gibt keinen Belege..ich habe die firma’s auch angerufen aber es gibt keinen EU prufung fur die teile. Nur im Deutschland ist es wichtig, in andere EU landen brachst du nicht die prufungbelege von Teile."

Nun zu den Details:
„Achse und Fahrwerk vorne“: s. Fotos
Lt. Verkäufer wurde die „Vorderachse geliefert von „Creative Engineering“ in Enford Mead, Gains CrossDurweston Blandford Dorset DT11 0QW (www.creative-engineering.com)
Creative Engineering habe ich angemailt. Folgende Antwort:
„Hello Bernd, I am sorry you are having problems with getting your bus on the road. I am also sorry that we do not have any papers for the beams. Our legislation is different to yours and the MOT centre does not require any paperwork.“
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„Airride“:
Verkäuferangabe: „Airschocks sind geliefert durch Gabriel“ (https://gabriel.com/light-vehicle/products/hijackers/);
Info: (https://brabantcustom.nl/en/shop/gabrie ... ers-short/)
Fahrwerk hinten und Achslenker hinten: s. Fotos
Dazu habe dem Prüfingenieur am 6.4. zurückgemailt „…ich weiß gar nicht was da umgebaut ist und wen ich da anfragen soll“. Bisher habe ich keine Antwort erhalten."
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„Felgen“:
Verkäuferangabe: „Felgen fuchs sind geliefert durch SSP“ https://www.sspautomotiveparts.com/german-home
Bzgl. Felgen habe ich die Fa. Bugwelder, die lt. Homepage von SSP der Händler für Deutschland ist, am 14.03. und am 07.04 angefragt: keine Antwort bis heute
Fotos kommen mit separatem Beitrag, da hier die max. Anzahl Bilder erreicht ist!
"Reifen":
Vorn 185/55 R15
Hinten 185/65 R15
„Motor“:
Technische Daten aus dem Original-Reparaturleitfaden: Datei „Motordaten Typ127 aus Reparaturleitfaden.pdf" kommt separat.
Demnach hat der Industrie-Motor Typ 127 mit 1795 ccm 37 kW bzw. 50 DIN-PS. Der Motor hat Doppelvergaser 32/34 PDSIT.
Im Reparaturleitfaden gibt es dann noch 4 Seiten bzgl. Einstellung einer 2-Vergaser-Anlage für 1,7L und 1,8L. Weitere technische Daten (höhere Leistung mit Doppelvergaser??) sind dort aber nicht angegeben.
„AHK“:
Verkäuferangabe: „Anhängerkupplung aus zweiter Hand gekauft, so kein Lieferant bekannt“.
Auf der AHK ist aber ein Original Typenschild mit "Approval Number RDW" 0801 5170 (s. Foto).
Die Fa. Brink habe ich am 08.04. bzgl. Unterlagen angeschrieben. Hat sich heute gemeldet mit einer Rückfrage.

Soviel zur Technik!

Zur rechtlichen Seite:

Im Gegensatz zum Vorschlag von Stefan will ich nicht jetzt schon aufgeben und kämpfe an 2ter Front noch weiter.
Ich möchte lieber nach der Devise „wer nicht wagt, der nicht gewinnt“ auch auf dieser Schiene in verschiedene Richtungen und Ebenen weitermachen.
Mal sehen was sich so ergibt. Kann lange dauern, aber auch wenn ich am Ende erfolglos bin, kann ich aber sagen: Ich habe es wenigstens versucht! Und das beruhigt doch etwas. :yau:

Viele Grüße an Euch!
Bernd
hasniwusni
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Registriert: 02.08.2009 13:10
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Re: DoKa Zulassung als Nutzfahrzeug

Beitrag von hasniwusni »

Hallo.

Hier noch die Bilder von der Kennzeichnung der Felgen und die Motordaten des 127er aus dem Original-Reparaturhandbuch:
P4110528.JPG
P4110529.JPG
P4110530.JPG
P4110531.JPG
P4110532.JPG
Felge DoKa.png

Bernd
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