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Re: DoKa Zulassung als Nutzfahrzeug

Verfasst: 12.04.2022 04:41
von Bus-Hoehle
Hallo Bernd,

vorab, ich bin KEIN Sachverständiger oder Prüfingenieur.

Drei Dinge fallen mir bei deinen Bildern auf.

1. Felgen
Die haben wohl keine KBA-Nummer. Die ist aber notwendig. Ansonsten keine Zulassung. Guck mal auf die SSP-Seite. Da steht es sogar drin. Deine Felgen haben die SSP-Nummer 601006. Die sind ohne TÜV. Du müsstest Felgen mit der Nummer 601042 haben. Die sind mit TÜV. Die restlichen Angaben sind da egal. Da es ja die Felgen MIT ABE gibt, kann man auch schlecht argumentieren, dass das Design ja so einzigartig ist. Also neue Felgen kaufen und das Thema ist durch. Weiter benötigst Du dann neue Reifen. Bei CSP sind auf der Seite (https://www.csp-shop.de/raeder-bremsen/ ... 9968a.html) die in der ABE zugelassenene Reifengrößen genannt. Die hast Du nicht. Also zusätzlich neue Reifen. Mit den angegebenen Reifengrößen wird dein Rad vorne größer und vermutlich im Radhaus schleifen. Federweg schein der eh keinen zu haben. Da klappt es dann auch nicht mehr mit dem Vorderachskonzept.

2. Vorderachse
Der Achskörper ist ja nicht nur durch Rasterplatten in der Höhe verändert worden. Da sind massive Modifikationen vorgenommen worden.
Verstellung der Federpakete durch Rasterplatten, Kürzen des Vorderachskörpers in der Breite, Kürzen des Stabilisators (gruselt mich) Änderung der Stoßdämpferaufnahme am Tragarm, Eigenbau für den Lenkmittelbolzen, komische Halteplatten für den Bremsservo, Entfernern des Federwegbegrenzers (kann der Dämpfer das überhaupt?).
Mir ist nicht bekannnt, das es für sowas etwas legales gibt. Unabhängig vom H. Wenn Dir der Hersteller der Achse nix liefern kann, kannst Du den ganzen Kram ausbauen und auf eine originale Achse zurückrüsten. Nachträglich wird sowas nicht mehr zu begutachten sein, denn Du hast ja keine Informationen über die durchgeführten Schweißarbeiten und verwendeten Materialien.
Mit der Serienachse gibt es sogar wieder Fahrkomfort.

Die TAS sind natürlich auch ein Thema, wurde hier schon mal irgenwo behandelt. Wer kann den Link setzen?

3. Hinterachse
Hier wurden geänderte Ferderschwerter eingebaut. Auch hier gilt das gleiche. Woher soll der Prüfer wissen, ob diese Teile regelkonform hergestellt wurden. Ohne Doku ganz schlecht. Rückrüsten auf originale Federschwerter. Dann ist die vorhandene Tieferlegung vermutlich nicht mehr zu erreichen. Wenn ich es richtig gesehen habe, fährt der eh schon auf den Anschlaggummis.

Beim Motor wäre ich flexibel. Lass die Motornummer ausfräsen und eine passende zum Hubraum einprägen. Z.B Motorcode CA. Die Motorgehäuse wurden bei Reparaturen häufig auf die "neue" Konfiguration umgezeichnet. Warum auch nicht. Aus einem CA oder AP eine CJ machen ist völlig legal, wenn er entsprechend gebaut wurde. Denn das Gehäuse ist erst einmal nur ein Ersatzteil. Die Kennzeichnung auf dem Gebläsekasten ist egal, denn die dient ja nur der besseren Identifikaion beim einegbauten Motor.

Mach doch bitte mal ein paar Bilder vom Motorraum und den Vergasern, Wärmetauschern und Heizungsrohren. Es würde mich nicht wundern, wenn auch hier noch Baustellen zu finden sind.

Gruß aus Köln,

Andreas

Was hat Dir der Verkäufer denn an Eigenschaften zugesichert? Irgendwas was Dir weiterhilft? Auch finanziell?

Re: DoKa Zulassung als Nutzfahrzeug

Verfasst: 12.04.2022 05:23
von suomi_bus*818
Ich stimme den Aussagen von Andreas voll zu. :gut: Ausser Rückrüsten sehe ich keine Chance. Die Felgen und Achse und Federschwerter kannst ja dann in Holland verkaufen.
Grüße
Erik

Re: DoKa Zulassung als Nutzfahrzeug

Verfasst: 12.04.2022 10:38
von Steve
Felgen:
wenn bei deinen Felgen die KBA Nummer nicht außen neben dem Ventilloch eingegossen ist hast du die Variante ohne Zulassung. Da hilft nur der Neukauf in Deutschland.
Es gibt sie in 5x130 und 5x112. Dein Bus hat wie es aussieht den originalen Lochkreis von 5x112. Aber Achtung: die Felge kann man so wie sie aktuell auf deinem Bus aussieht nicht kaufen, die sind nachträglich lackiert. Es gibt sie entweder vollpoliert oder zweifarbig glanzgedreht. Tu dir die glanzgedrehte Variante bitte nicht an, die Speichen werden dadurch scharfkantig und das versaut die schöne Fuchs-Optik komplett. Also polierte kaufen und lackieren lassen.

185/55 und 186/65 ist kein Problem per Einzelabnahme. Habe ich genauso bei meinem Bus eingetragen: Voraussetzung: Tachoangleichung, kostet ca. 40 Euro (z.B. Tacho Thomas, Tacho Fett ...)

Vorderachse:
Du hast Tieferlegungsachschenkel drin, aktuell scheint es keine mit ABE auf dem Markt zu geben. Ich bin mir relativ sicher es hätte mal welche gegeben.
Außerdem wird deine Achse deutlich schmaler als Serie sein, die TAS und die Felgen mit ET 20 verbeitern die Spur deutlich. Das wird dann durch eine schmale Achse ausgeglichen.
Das wird schwer bis unmöglich einzutragen zumal man deiner Achse auf den ersten Blick ansieht, dass es kein Originalteil ist.

Dämpfer:
Viele Prüfer lassen Hi-Jacker Dämpfer mit Luftunterstützung ohne Probleme durchgehen. Ich habe selber auch welche auf der Hinterachse.

Hinterachse:
Der Bus ist nicht durch Verdrehen der Federschwerte sondern durch spezielle Federschwerter tiefergelegt. An sich eine tolle Sache, in D leider nicht mit ABE erhältlich.
Entweder darauf setzen, dass der TÜV die gar nicht von originalen unterscheiden kann. Oder auf Originale umbauen und klassisch Tieferlegen.
Die gleiche Höhe erreichst du ohne größere Modifikationen am Fahrzeug. Du musst wahrscheinlich entweder minimal oben am Schwert was wegnehmen oder den Anschlag am Gussgehäuse damit er weit genug einfedern kann. Zumindest beim A ist das so, evtl. geht es bei B auch ohne.

Motor:

Ich kenne mich mit den 127 Industriemotoren nicht aus. Wenn man über Ersazteilkataloge nachweisen kann, dass die Innereien dem entsprechenden Typ 4 Fahrzeugmotor entsprechen sollte eine Eintragung möglich sein.

Am schwierigsten wird es mit der Achse. Aber nicht unmöglich, es fahren ja hunderte von Bussen in Deutschland die ähnlich tief sind und alle TÜV haben :wink:

Du musst dich an eine Tuningwerkstatt wenden die schon häufiger so umgebaute Busse getüvt hat, alleine bei einer regulären Prüfstelle bis du auf verlorenem Posten.

Viele Grüße
Stefan

Re: DoKa Zulassung als Nutzfahrzeug

Verfasst: 20.04.2022 20:12
von Achatz
Hallo Zusammen,
Sehr interessant die Beiträge hier zu verfolgen.
Ich denke ich habe hier einen Leidensgenossen gefunden ^^
Ich habe vor 4 Wochen in Österreich eine T2a BJ 68 erstanden. Diese hat einige Modifikationen. Alle Änderungen wurden in Österreich in einer Einzelabnahme abgenommen.
Da ich bis jetzt immer der Annahme war das Änderungen und Eintragungen in Österreich schwieriger sind als in Deutschland war ich zuversichtlich das, das mit dem Deutschen TÜV nicht so kompliziert sein kann.
hmm falsch Gedacht.

Der TÜV Sachverständige benötigt einige Nachweise:

-Verstellbare Vorderachse:
Verbaut wurde eine gekürzte VVA von vintage autohaus (https://www.vintageautohaus.com/pieces- ... le-71.html)
Habe dort bereits nachgefragt ob ein Gutachten oder Nachweis zu bekommen ist. Anwort war nur das es dafür nichts gibt, Aber andere Kunden keine Probleme hatten die beim deuschen Tüv einzutragen. (versuche Gerade einen Kontakt zu bekommen von jemanden der das so eingetragen hat)

-Felgen

-Auspuffanlage
Verbaut ist eine CSP Python.
Hierfür wird anscheinend eine Lärmmessung benötig ( obwohl Fahrgeräusch /standgeräusch/ bei[1/min] 80 / 93 / 3225 bereits in der Einzelabnahme eingetragen sind)

-Abgasgutachten
Habe dazu folgenden Eintrag gefunden :
https://www.universalauspuff.de/motorte ... ungen.html
Verstehe ich das richtig das bei Fahrzeugen vor BJ 71 kein derartiges Gutachten benötige?

naja wie ihr lesen könnt hab ich da noch einiges vor mir.
Falls jemand Tipps hat bin ich um jeden Dankbar.

Anbei noch ein Bild vom Bus und der Einzelabnahme
Bus.jpg
Einzelabnahme.jpg
Gruß
Sebastian

Re: DoKa Zulassung als Nutzfahrzeug

Verfasst: 25.04.2022 10:14
von hasniwusni
Hallo Sebastian.

Bei mir ist der Stand aktuell so:

1.) Ich freue mich immer über die schöne DoKa, die ich gekauft habe, könnte mich aber jeden Tag in den A..... beißen, das ich so naiv war zu glauben, was in Holland zugelassen wurde wird auch in Deutschland keine Probleme machen. Also Freude und Ärger halten sich noch die Waage :steine:

2.) Nachdem bei mir bei der Dekra Ende war ohne ABE oder was weis ich noch was für Nachweise und Papiere stehe ich vor der Entscheidung

a) weiter machen auf allen erdenklichen Kanälen. Im worst case bin ich dann in einem Jahr immer noch da, wo ich heute stehe :wall:

oder

b) raus mit Airride, verstellbarer Vorderachse, Änderungen an der Hinterachse, Felgen und woran sonst noch rumzumäkeln war und die Doka technisch wieder in einen annähernden Originalzustand zu bringen.
Dass wird natürlich sehr teuer und kostet viel Zeit. Aber ich bin ja nicht unter Druck. Und eine Showcar-Freak bin ich ohnehin nicht. Ich hatte das einfach so in Kauf genommen, weil mir die Doka eben gefallen hat. Nur schade um das viele Geld und die Arbeit, die dann umsonst gemacht worden wäre.

Nach allem, was ich bisher hier dankenswerterweise an Tips, Hinweisen und Hilfe erhalten habe, geht meine Tendenz aktuell sehr stark zu b)

Ich hatte auch mal bei der ADAC-Rechtsabteilung angefragt. Da habe ich folgende Antwort bekommen, die mir aber auch nicht so richtig weiter geholfen hat:

"Die Erleichterungen einer Zulassung im Inland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat sind in § 7 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) geregelt.
In Absatz 2 steht u.a.:
Bei Fahrzeugen, für die eine EG-Typgenehmigung vorliegt und die bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Betrieb waren, ist vor der Zulassung eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Satz 1 gilt nicht, wenn eine Untersuchung im Sinne der Richtlinie 2014/45/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/40/EG (ABl. L 127 vom 29.4.2012, S. 51; L 334 vom 22.12.2015, S. 66; L 219 vom 22.8.2019, S. 25) in der jeweils geltenden Fassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, in dem das Fahrzeug in Betrieb war, nachgewiesen wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__7.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html
Letztlich muss ein Nachweis für technische Änderungen erbracht werden, wenn keine Betriebserlaubnis dafür vorliegt.
Es muss stets die Betriebserlaubnis nachgewiesen werden. Ansonsten wäre die Vollabnahme durch den TÜV nötig.

Ihnen ist zu empfehlen, sich am besten im Ausland mit demjenigen, der die Änderungen vorgenommen hat, in Verbindung zu setzen. Ggf. liegen dort doch noch Unterlagen vor zu den Änderungen und erbrachten Arbeiten.
Ich bedaure, Ihnen ansonsten leider nicht weiterhelfen zu können."


Bei dem Satz in rot habe ich erst gedacht "Aha, so eine Untersuchung habe ich ja ("TüV" in Holland)". Dann kommt "Es muss stets eine Betriebserlaubnis nachgewiesen werden. Ansonsten wäre die Vollabnahme durch den TÜV nötig".
Jetzt habe ich gar nichts mehr verstanden. Ich bin doch an der Vollabnahme gescheitert :stupid:

Vielleicht gibt es hier einen Volljuristen, der das in normale Sprache übersetzen kann!

Viele Grüße

Bernd

Re: DoKa Zulassung als Nutzfahrzeug

Verfasst: 25.04.2022 12:41
von Tanjas&Thomas_T2b
Hi Bernd,

mal ganz platt über setzt steht da folgendes:
hasniwusni hat geschrieben: 25.04.2022 10:14 Bei Fahrzeugen, für die eine EG-Typgenehmigung vorliegt und...
Für unsere Busse gibt es keine EG Typgenehmigung, dafür sind die zu alt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2007/46/EG
Und die würde auch nur für Serienfahrzeuge mit entsprechend zugelassenem Zubehör gelten.

Eine neu Anmeldung nach einem Import läuft eigentlich immer auf ein §21 Abnahme hinaus.
Wichtig ist in dem Zuge aber das man nachweisen kann wann das Fahrzeug Erstzugelassen wurde.
Museumsbullis, die noch nie Zugelassen waren, können als Neuwagen auch nicht mehr zugelassen werden, da sie die aktuellen Abgasnormen nicht erfüllen.
hasniwusni hat geschrieben: 25.04.2022 10:14 Letztlich muss ein Nachweis für technische Änderungen erbracht werden, wenn keine Betriebserlaubnis dafür vorliegt.
Dafür bist du als Halter verantwortlich. Du musst nun beim Tüv für die §21 Abnahme die Unterlagen nachweisen.
Wenn du das nicht kannst, wirst du auch nicht weiter kommen.
Nur weil das in Holland mal etwas entspannter zugelassen wurde, heißt das nicht viel.

Entweder du geht zu einem Tuner, der für dich die Eintragung und Abnahme übernimmt, oder halt Plan B.
hasniwusni hat geschrieben: 25.04.2022 10:14 b) raus mit Airride, verstellbarer Vorderachse, Änderungen an der Hinterachse, Felgen und woran sonst noch rumzumäkeln war und die Doka technisch wieder in einen annähernden Originalzustand zu bringen.
Dass wird natürlich sehr teuer und kostet viel Zeit. Aber ich bin ja nicht unter Druck. Und eine Showcar-Freak bin ich ohnehin nicht. Ich hatte das einfach so in Kauf genommen, weil mir die Doka eben gefallen hat. Nur schade um das viele Geld und die Arbeit, die dann umsonst gemacht worden wäre.

Nach allem, was ich bisher hier dankenswerterweise an Tips, Hinweisen und Hilfe erhalten habe, geht meine Tendenz aktuell sehr stark zu b)
So teuer wird das ja auch nicht. Du brauchst ja nur 4 Stoßdämpfer, zwei Federschwerter für hinten, 4 Stahlfelgen und eine Vorderachse.
Da bist du in der Summe ja mit rund 2000€ dabei.
Und dann hast du auch wieder ein vernünftiges Fahrwerk mit ausreichend Federung und etwas Komfort.
Die ganze Tieferlegung ohne Anpassung der Feder und Dämpfungsraten ist nicht wirklich förderlich für das Fahrverhalten.

Und ein tolles Auto bleibt deine Doka trotzdem :dafür:

Viele Grüße
Thomas

Re: DoKa Zulassung als Nutzfahrzeug

Verfasst: 25.04.2022 16:23
von Matthias S.
Hallo Bernd,
bei mir müssten alle Teile, die Du den für den Rückbau der Achsen brauchst, im Fundus rumliegen.
Hinterachsschwingen sind da, Vorderachsen in Teilen, da muss man mal genau schauen was Du alles brauchst. Und nein das kostet kein Vermögen :shock: :D , das stammt aus Schlachtungen aus den 90er. Zu den Stoßdämpfern habe ich schon ganz vorne geschrieben, die sind bis Baujahr 1980 eintragungsfrei, ich fahre die ja auch. Falls Du deine nicht mehr haben willst und die neuwertig sind, hätte ich Interesse an den vorderen, die verschleißen bei mir im Offroadeinsatz schnell.
Grüße, Matthias