zulässige Umbauten bei H-Kennzeichen

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Steffi
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zulässige Umbauten bei H-Kennzeichen

Beitrag von Steffi »

Hallo zusammen,
ich bin seit zwei Wochen stolze Besitzerin eines T 2 Baujahr 76 mit H-Kennzeichen. Es handelt sich dabie um einen 8-Sitzer, den ich gerne zu einem Camping-Bulli umbauen möchte. Laut Auskunft eines Versicherungsfritzen würde ich damit die H-Zulassung verlieren. Im Netz finde ich dazu keine richtigen Antworten. Ich dachte bisher, dass der Innenausbau verändert werden darf?!?! Wer weiß Rat?
Gruß,
Steffi
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Rolf-Stephan Badura
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Re: zulässige Umbauten bei H-Kennzeichen

Beitrag von Rolf-Stephan Badura »

Hallo Steffi,

Lies die dort zu findende Richtlinie als PDF genau (& wortwörtlich durch):
http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/g ... ngskatalog
und sprich ggf. zur Sicherheit mit dem TÜV Prüfer Deines Vertrauens.

Dein Versichrungsfuzi ist nicht ganz richtig informiert :roll:
Ausseneindruck, Technik und Cockpit müssen zeitgenössisch sein - Laderaum ist wurscht - zieh die Gardinen zu :wink:
Wenn Gas verbaut ist, brauchst Du zum TÜV auch eine Gas-Abnahme (bekommt man beim TÜV oder Campingausstatter).

Grüße,
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Polle
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Re: AW: zulässige Umbauten bei H-Kennzeichen

Beitrag von Polle »

Rüschtüsch
Hab ich auch nicht anders.
Außen rum und im Arbeitsbereich orischinol, innen Wohnklo.
Hat noch nie jemand was gegen gesagt.

Gruß Polle
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Steffi
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Re: zulässige Umbauten bei H-Kennzeichen

Beitrag von Steffi »

Danke seeehr für die Infos!!
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boggsermodoa
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Re: zulässige Umbauten bei H-Kennzeichen

Beitrag von boggsermodoa »

Steffi hat geschrieben: den ich gerne zu einem Camping-Bulli umbauen möchte. Laut Auskunft eines Versicherungsfritzen würde ich damit die H-Zulassung verlieren.
Hallo Steffi,

was das H-Kennzeichen anbelangt, herrscht ja mittlerweile Klarheit. Womit der Versicherungsmensch jedoch -naja- "Recht" haben könnte ist, daß du anschließend das Auto bei dieser Gesellschaft möglicherweise nicht zu H-Konditionen versichert bekommst, sondern stattdessen den ganz normalen WoMo-Tarif zahlen sollst. Die Versicherung ist da grundsätzlich frei und kann jeden einzelnen Vertrag nach ihrem Gutdünken abschließen. Es gibt einige Gesellschaften, die WoMos von diesen Konditionen generell ausschließen, denn wenn WoMo, dann wird's voraussichtlich auch als solches genutzt und bedeutet für die Versicherung folglich genau das selbe Risko. Da solltest du dich vorher schlau machen bzw. deinen Versicherungsvertreter mal interviewen.

Gruß,

Clemens
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olle78
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Re: AW: zulässige Umbauten bei H-Kennzeichen

Beitrag von olle78 »

Oder du lässt den Bus einfach als Pkw oder das laufen, als was er aktuell läuft, Umschlüsseln auf Womo macht für mich eh keinen Sinn.
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aircooled68
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Re: zulässige Umbauten bei H-Kennzeichen

Beitrag von aircooled68 »

Innenausstattung (Campingschränke) mit Flügelmuttern einbauen. Das zählt dann nicht als fester Einbau sondern nur als Transportgut.
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Emma
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Re: zulässige Umbauten bei H-Kennzeichen

Beitrag von Emma »

ich musste meinen Original Westi auch zum PKW umschlüsseln lassen, weil mir alle möglichen versicherungen Probleme bereitet haben. Da ich aber keinen Fest eingebauten Gasherd habe, war das Umschlüsseln kein Thema. Der Tüvprüfer machte die schiebetür kurz auf: "Ist ja kein Herd, drinne. Ne, dann ist das auch kein Wohnmobil." :D Tür zu. 5 min Später war ich wieder auf der Strasse.
Mein Tip an dich. Lass deinen Bulli als PKW angemeldet. Versichere Ihn so wie er ist als PKW. Anschließend baust du ihn dir um wie du ihn haben möchtest. Bau ihn aber so das du den Herd ohne viel aufwand ausbauen kannst. Dann gibts auch kein gemecker bei der nächsten Tüv untersuchung.

Gruss Georg
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Matthias S.
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Re: zulässige Umbauten bei H-Kennzeichen

Beitrag von Matthias S. »

Hallo
Umschlüsseln auf PKW macht der TÜV auch bei fest eingebauten Mäbeln und Herd. Es müssen nur genug Sitzplätze vorhanden sein, im meinem Westfalia Offenbach hat eine Beifahrersitzbank gereicht, um ihn zum Siebensitzer zu machen, damit wurde er auf PKW umgeschlüsselt. Dazu braucht man je nach Baujahr nicht mal Gurte, ab 74 vorne, ab Mai 79 hinten, was die allerwenigsten T2 betreffen wird.
Die Versicherung hat ihn dann anhand der Fotos als Womo eingestuft, ich hab sie dann aber an ihre Geschätsbedingungen erinnert, danach erfolgte die Einstufung nach der Zulassung als PKW.
Grüsse, Matthias
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Volvo-boy
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Re: zulässige Umbauten bei H-Kennzeichen

Beitrag von Volvo-boy »

Hallo,

man bezüglich Versicherung hab ich mir bis her noch gar keine Gedanken gemacht.
Dachte immer Oldtimer ist Oldimer..... :shock:

Wir haben unsere ganzen Fahrzeuge bei der BGV.

Hab gerade nachgeschaut.....Haftpflicht Historischen Wohnmobil über 200€ und keine Möglichkeit von Teil oder Vollkasko.

Das heißt wohl, wenn ich mit meinem Westfalia fertig bin muß ich wohl mit einigen Fahrzeugen ne neue Versicherung suchen.... :heul:

War bisher immer sehr zufrieden und Preis Leistug haben mehr als gut gepasst.

Grüße Daniel
VW T2b Baujahr 75 Westfalia Helsinki (Farbe leuchtorange)
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Volvo 144 GL Bj. 71

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