zulässige Umbauten bei H-Kennzeichen

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olle78
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Re: AW: zulässige Umbauten bei H-Kennzeichen

Beitrag von olle78 »

Oder Umschlüsseln auf PKW! Hab den Wisch vom Tüv zur Versicherung gebracht und gut.

Hat ja keiner gesagt, daß es im Fahrzeugschein eingetragen werden muss.

Meiner ist seit über 6 Jahren bei der Versicherung ein PKW , aber in den Papieren noch original als Sonder KFZ Wohnmobil
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Bastelfritz
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Re: zulässige Umbauten bei H-Kennzeichen

Beitrag von Bastelfritz »

Hallo Steffi.

Lass dich nicht von veralteten Links eines Zeitungsschreibers beeinflussen.
Da gibt es Leute in Foren die noch mehr struwelig machen, als nötig, indem sie veraltete Links posten anstatt sich zurückzuhalten.

Schau auf Seiten mit Fakten, z.B. Tüv
Frage bei den TÜV Zentralen nach.
Aktuell von deren Seite:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... dtimer.pdf

z.B. Manche US Vans haben den Eintrag: "wechselnder Innenausbau"

Tschüss
Bernd
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Rolf-Stephan Badura
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Re: zulässige Umbauten bei H-Kennzeichen

Beitrag von Rolf-Stephan Badura »

Bastelfritz hat geschrieben:Da gibt es Leute in Foren die noch mehr struwelig machen, als nötig, indem sie veraltete Links posten anstatt sich zurückzuhalten.
Du bist mir ja ein Schlaumeier :roll:
nicht der TÜV-SÜD gibt die Vorgaben - sondern das Bundesministerium für Verkehr.
Und damit ist Dein Link nur eine nette, aber leicht gekürzte Kopie... und inhaltlich nicht aktueller als mein Link :wink:
Vergleich mal selbst...

Grüße,
Bastelfritz
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Re: zulässige Umbauten bei H-Kennzeichen

Beitrag von Bastelfritz »

Deleted User 6721

Re: zulässige Umbauten bei H-Kennzeichen

Beitrag von Deleted User 6721 »

Hallo Steffi,
ich lese das erst jetzt. Wenn du den T2 versichern willst, frag mal bei OCC in Lübeck nach, es ist völlig egal ob Pkw oder Wohnmobil, es geht um den Zustand.
--> bis 20.000 reicht erstmal eine Eigenbewertung mit Fotos, dann innerhalb von sechs Monaten ein ClassicData-Kurzgutachten nachreichen (kostet ca. 90-100€)
--> ab 20.000 musst du ein Wertgutachten einreichen (kostet ca. 250€) Dann errechnet sich die Prämie aus dem Wert. Ein Wertgutachten macht aber immer Sinn, ich hatte mal einen Schaden und die Regulierrung durch eine fremde Versicherung war dann kein Problem, weil der Wert bzw. die Wiederherstellkosten nicht angezeifelt wird. Das WGA muss man allerdings alle vier Jahre aktualisieren (90€).

Gruß
Stefan
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