Zeitwert T2a (nach Unfall)

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stone
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Zeitwert T2a (nach Unfall)

Beitrag von stone »

Gibt`s sowas wie eine Zeitwertliste vom T2a.

Habe eine T2a Pritsche, Baujahr 1971, 1.Hand, original 85.000 km.

Hatte gestern unverschuldeten Unfall, jetzt will ich mich nicht vom Gutachter oder irgendeiner Versicherung überraschen und mit paar Hundert Euro abspeisen lassen.

Schaden ist vorne links, Frontmaske, Stoßstange, Bodenblech mehrfach geknickt, Radlauf geknickt, Tür vorne verdrückt.
Fahrzeug ist noch fahrbereit, Fahrertür bleibt nur nicht mehr zu, weil die jetzt ein Stück weiter hinten steht.

Wagen ist technisch 1a, vor knapp 2 Jahren gemacht: nagelneuer Vergaser, Umbau auf Drehstromlichtmaschine, alle Gummidichtungen und Scheibenumrandungen neu, Einbau beider Innenzusatzlüfter,

Fahrzeug ist absolut ohne Durchrostungen, Unterboden ist 1a, umgebaute Alupritsche vom Peugeot J5, hat allerdings (nur optische) Lackmängel und leichte Rostansätze, wie üblich an Kanten usw.
Wagen wurde mal vor etlichen Jahren nicht besonders lackiert, hatte ähnlichen Unfall, damals selbstverschuldet, da kam eine der beiden in Deutschland bei VW letztverfügbaren Fronmasken neu rein.

Denke, dass die Reparatur in einer Werkstatt deutlich über 4000,- Euro kosten wird, dürfte über dem Zeitwert in intakten Wagens liegen.
Wo kann ich ggf. Vergleichspreise lesen?

MfG
Stone
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burger
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Re: Zeitwert T2a (nach Unfall)

Beitrag von burger »

stone hat geschrieben: Wo kann ich ggf. Vergleichspreise lesen?

MfG
Stone
-->Classicdata, dir führen sowas wie ne Schwackeliste für Oldtimer
Gruß aus Ostwestfalen,
Markus
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Rolf-Stephan Badura
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Re: Zeitwert T2a (nach Unfall)

Beitrag von Rolf-Stephan Badura »

Hallo,

erst mal mein echtes Beileid zum Unfall :cry:
Ich hatte 2008 einen mit meinem Oldie - siehe hier

zum Marktwert einer Pritsche kann ich nix beitragen, sorry.

Wenn Du nicht 100%ig sicher bist über den Ablauf - nimm Dir einen Anwalt...
Versicherungen und Unfallgegner sind nicht immer besonders nett :evil:

Das Unfallgutachten eines Sachverständigen kostete damals 1500 Euro - ich habe seinerzeit heftig geschluckt.
Dies musste die gegnerische Versicherung übernehmen - der Sachverständige war auch bereit zu warten bis zur Klärung der Kostenübernahme.

Viel Glück & Grüße,
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Highroofer
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Re: Zeitwert T2a (nach Unfall)

Beitrag von Highroofer »

Die Gutachter bestimmen die Preise über die Daten von ClassicData, auf deren Grundlage auch die "OldtimerMarkt-Preise" bzw. der Oldtimer-Katalog berechnet werden.
Sie schauen aber auch in die einschlägigen Anzeigenbörsen (mobile, Autoscout, sowie Foren etc.).
Einige Typen/ Karosserievarianten unterscheiden sich nämlich hinsichtlich Verfügbarkeit ( Wichtig für Wiederbeschaffungswert) und Preisniveau ERHEBLICH von anderen.

Also: Was kostet ne vergleichbare T2a-Pritsche am Markt? Verschleissreparaturen fallen natürlich nicht ins Gewicht, ist klar.
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Harald
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Re: Zeitwert T2a (nach Unfall)

Beitrag von Harald »

stone hat geschrieben:Denke, dass die Reparatur in einer Werkstatt deutlich über 4000,- Euro kosten wird, dürfte über dem Zeitwert in intakten Wagens liegen.
Moin Stone,

den Satz verstehe ich jetzt nicht. Es ist doch wie folgt:

Grundsätzlich muß Dir die gegnerische Versicherung - so sie neben Fahrer und Halter voll haftet - die vollen Reparaturkosten erstatten. Diese werden in Der Regel von einem Sachverständigen ermittelt. Dabei hast Du eigentlich die freie Wahl. Wenn es Zweifel an der Haftung geben sollte bietet es sich an, die gegnerische Versicherung selber den Schaden zunächst begutachten zu lassen (wenn die das in Auftrag gibt muß sie es auch bezahlen). Kommt Dir das dann nachvollziehbar spanisch vor kannst Du ja gegebenenfalls noch ein "Gegengutachten" erstellen lassen. Übrigens muß die Versicherung bei Vollhaftung auch Deinen Rechtsanwalt bezahlen - da also mal nicht so schüchtern, wenn die Vollhaftung feststeht. Gezahlt wird netto (also ohne MWSt), solange nicht eben die angefallen ist. Kannst Du behalten und mit machen, was Du willst ;-) Läßt Du dann zu den Werten des Gutachtens mit Rechnung reparieren kriegst Du auch noch die MWSt

Ausnahmsweise muß nicht die Reparatur bezahlt werden, nämlich dann, wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Einen solchen hast Du, wenn es billiger ist, Dir ne neue Pritsche zu kaufen und Dein Altmetall zu verwerten. Einfache Formel:

Reparaturkosten dürfen nicht größer sein als Summe Wiederbeschaffungswert-Restwert.

Da gibt es noch ne 120%-Regel, die lasse ich jetzt einfach mal weg

Also:

Ne gute Pritsche haue ich jetzt hier mal mit 10.000,00 rein (siehe Vorredner: Classic-Data, gute Sachverständige gleichen das auch mal mit mobile.de und autoscout ab und legen was drauf). Das ist Dein Wiederbeschaffungswert.

Wenn Du von Reparaturkosten in Höhe von 4.000 ausgehst - dann müßte Dein Schrott (´tschuldigung, nur zum deutlich machen) noch nen Restwert von 6.000 haben. Halte ich für zweifelhaft, weil ja gerade das bei einer Pritsche wohl auch wertbildende Häuschen betroffen ist.

Und selbst wenn da ´n wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt: niemand wird Dich zwingen, die Pritsche zu verkaufen - es wird dann halt nur so getan, als ob. Die Versicherung wird Dir dann - das vorstehende Modell mal angenommen - die 10.000 abzüglich dem Restwert 6.100 zahlen - also immer noch 3.900

Alles klar?
Grüße,
Harald
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Highroofer
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Re: Zeitwert T2a (nach Unfall)

Beitrag von Highroofer »

abgesehen davon, dass ne gerollte Pritsche sicher keine 10 Wert ist, geb ich Dir Recht :)


EDITH: wo ich diese Info her hab, weiss ich selbst nicht :lol: Zustand geistiger Umnachtung :nighty:
Zuletzt geändert von Highroofer am 13.03.2010 10:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Harald
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Re: Zeitwert T2a (nach Unfall)

Beitrag von Harald »

Laubenpieper hat geschrieben:... ne gerollte Pritsche sicher keine 10 Wert ist...
Das schließt Du aus "Wagen wurde mal vor etlichen Jahren nicht besonders lackiert"?

Mmmmhja.
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OldieLiebe
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Re: Zeitwert T2a (nach Unfall)

Beitrag von OldieLiebe »

@ stone: übel, ich hoffe Du findest einen objektiven Sachverständigen, oder soll ich lieber sagen subjektiven ..

@ Harald: danke für die praxisnahe Vorangehensweise - wenn auch in stone's Fall nicht die leichteste (Bulli-Verliebtheit)
Herzliche Grüße Wanja

68PS kann man, muss man aber nicht ... lieber originell, als Original.

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T2 David
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Re: Zeitwert T2a (nach Unfall)

Beitrag von T2 David »

ich hatte mir überlegt genau aus solch einen grund(unfall) ja ein wertgutachten machen zu lassen... hat ihr jemand eins? ist das angepracht oder sinnlos weil ja eh nach anderen richtlinien dan der schaden beurteilt wird? weil da kann ich mir das geld auch sparen und lieber in den bus stecken... danke für eure meinungen...
gruss David
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Jörch *198
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Re: Zeitwert T2a (nach Unfall)

Beitrag von Jörch *198 »

Der Tom (Vorbesitzer vom meinem Bulli) hatte eins machen lassen, weil er ihn verkaufen wollte.

Aber ich denke, das hat ja auch ein gewisses "Verfallsdatum"...
Als Vorsorge für den Fall eines Unfalls also eher ungeeignet. :dagegen:
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