TÜV Eintragungen

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Letmather
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Re: TÜV Eintragungen

Beitrag von Letmather »

Hallo Henrik,
würdest Du mir eine Kopie Deiner Zulassung per PN zukommen lassen? Damit könnte ich dann mit dem Prüfer diskutieren.

Gruß Rolf
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bugster_de
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Re: TÜV Eintragungen

Beitrag von bugster_de »

Letmather hat geschrieben: 14.06.2022 10:36 Wichtiger wäre mir die Eintragung der 5 Sitzplätze. Hat dazu jemand eine Meinung und/oder eine aktuelle Eintragung?
Meine unwichtige Meinung: im Falle eines Unfalles möchte ich nicht auf dem Pappendeckel-Holz Hocker gegen die Fahrtrichtung sitzen. Ich glaube das ist eine ganz üble Art zu sterben. Wenn ich der Prüfer wäre, würde ich dir da gar nix eintragen. Wie gesagt meine Meinung. Freut mich für Dich, wenn's trotzdem klappt.
Genau so einen hatte ich auch mal. Aber der hatte einen Diesel und war von Ford.
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bulli71
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Re: TÜV Eintragungen

Beitrag von bulli71 »

Eine schnelle Google-Suche war jetzt ergebnislos, aber ich habe dunkel irgendwas im Kopf dass vor EZ 74 die Bauart der Sitzplätze hinten nicht reglementiert, oder in anderen Worten nahezu wurscht ist.
Weiß da jemand etwas zu berichten?
Thorsten (ex *123)
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Wolfgang T2b *354
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Re: TÜV Eintragungen

Beitrag von Wolfgang T2b *354 »

bulli71 hat geschrieben: 14.06.2022 20:54 ... aber ich habe dunkel irgendwas im Kopf ...
bei mir im Kopf ist's genauso dunkel. Ich erinnere mich -dunkel- daran, dass ich noch in den 80ern immer ein ausgedrucktes Gerichtsurteil dabei hatte. Darin wurde erklärt, dass die Zahl der Plätze nur eine beschreibende Größe ist und dass die Zahl der Fahrgäste gänzlich unabhängig davon ist. Bedingungen: zul. Gesamtgewicht ok, keine Behinderung des Fahrers oder der Sicht. Sicherheitsgurte waren damals hinten nicht erforderlich. Auch von stabilen Sitzen war nicht die Rede.

Keine Ahnung inwieweit da heute noch Bestandsschutz gilt.

Schöne Grüße

Wolfgang
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Tanjas&Thomas_T2b
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Re: TÜV Eintragungen

Beitrag von Tanjas&Thomas_T2b »

Letmather hat geschrieben: 14.06.2022 15:12 würdest Du mir eine Kopie Deiner Zulassung per PN zukommen lassen? Damit könnte ich dann mit dem Prüfer diskutieren.

Gruß Rolf
Moin Rolf,

ich finde deine Vorgehensweise grenzwertig.
Was willst du eintragen lassen, was gar nicht am Fahrzeug montiert ist.
Woher soll denn der Prüfer wissen, für was er dir einen Freifahrtschein gibt.
Damit ist der Seinen Job los, wenn bei dir was schief geht und sein Name mit ins Spiel kommt.
Warum sollte er so ein Risiko für dich eingehen?

Und die Westfalia Anhängerkupplungen haben keine ABE, sondern da steht im Text, das die eingetragen werden müssen, wenn man sie nachträglich montiert:
AHK.JPG
Die Anhängerkupplung von Bus OK hätte z.B. eine ABE:
https://www.bus-ok.de/T2b-Anhaengerkupp ... f-Exklusiv


Und auch einen Sitzplatz, der nicht vorhanden ist kann man schlecht eintragen.
Von daher kann Diskutieren auch schnell nach hinten los gehen, wenn der Prüfer sich dann mal alles genauer anschaut und er von dir plötzlich alle Möglichen Nachweise haben will.
Wenn du alles eingetragen haben willst, dann mach doch erst einmal alles fertig und fahr dann mit einem entsprechend ausgerüsteten Bus zum Tüv und mach die §21 Abnahme.

So weit meine Meinung.

Viele Grüße
Thomas
Im Angebot: Drehzahlmesser, US-Motor-Kabelbaum 10101000
sham 69
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Re: TÜV Eintragungen

Beitrag von sham 69 »

§21 Personenbeförderung
"(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind..."

StVO

Da für Back to back Sitze bis Mitte der 90er keine Gurtpflicht gilt, würde ich mir da keine Gedanken machen.
Dass das nicht zu empfehlen ist, sollte trotzdem klar sein.
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bugster_de
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Re: TÜV Eintragungen

Beitrag von bugster_de »

sham 69 hat geschrieben: 15.06.2022 09:23 Da für Back to back Sitze bis Mitte der 90er keine Gurtpflicht gilt, würde ich mir da keine Gedanken machen.
Hmmmmm...... Mein Bruder fährt einen T3 Multivan mit B2B Sitz. Der ist bezgl. Sicherheit (Kopfstützen, Anschnallgurt, Befestigung am Fahrzeug) eine ganz andere Hausnummer als die T2 Westfalia B2B Sitze. Also ich würde meine Familie nicht auf so einem B2B Sitz im T2 sitzen lassen.

Ansonsten siehe meinen Kommentar und den von @Tanjas&Thomas_T2b : Zeugs eintragen lassen, was aktuell gar nicht am Bus ist, dann bezgl. Eintragbarkeit mal mindestens grenzwertig führt doch nur dazu, dass der Prüfer irgendwann keinen Bock mehr hat und gar nichts mehr abnimmt.
Genau so einen hatte ich auch mal. Aber der hatte einen Diesel und war von Ford.
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Re: TÜV Eintragungen

Beitrag von sham 69 »

bugster_de hat geschrieben: 15.06.2022 20:58
sham 69 hat geschrieben: 15.06.2022 09:23 Da für Back to back Sitze bis Mitte der 90er keine Gurtpflicht gilt, würde ich mir da keine Gedanken machen.
Hmmmmm...... Mein Bruder fährt einen T3 Multivan mit B2B Sitz. Der ist bezgl. Sicherheit (Kopfstützen, Anschnallgurt, Befestigung am Fahrzeug) eine ganz andere Hausnummer als die T2 Westfalia B2B Sitze. Also ich würde meine Familie nicht auf so einem B2B Sitz im T2 sitzen lassen.

sham 69 hat geschrieben: 15.06.2022 09:23

Da für Back to back Sitze bis Mitte der 90er keine Gurtpflicht gilt, würde ich mir da keine Gedanken machen.
Dass das nicht zu empfehlen ist, sollte trotzdem klar sein.
Nichts anderes habe ich geschrieben. Nur hast du den Satz im Zitat einfach weggelassen.
Letmather
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Re: TÜV Eintragungen

Beitrag von Letmather »

Guten Morgen zusammen,
so. TÜV, §21 Wiederzulassung, §23 Einstufung als Oldtimer und HU, sind erfolgreich bestanden.
5 Sitzplätze und Anhängelast 600 kg ungebremst, 800 kg gebremst sind eingetragen. Damit bin ich sehr zufrieden!
# bugster- ich gebe Dir vollkommen Recht, dass der B2B Sitz extrem grenzwertig ist. Sicherheitstechnisch ist der Bus eh auf Stand von Mitte des letzten Jahrhunderts.
# Thomas- der Norbert hat in einem anderen Faden eine Prospektbeschreibung aus the Samba verlinkt. Darin wird die Ausstattung mit 5 Sicherheitsgurten für 5 Sitzplätze beworben. Bei meinem war auch ein Beckengurt am B2B Sitz vorhanden. Der Sitz soll aber auch nur als Notsitz dienen.
Anhängerkupplung suche ich noch, danke für den Link.

Grüße aus dem sonnigen Sauerland

Rolf
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