sham 69 hat geschrieben: ↑12.09.2022 17:30
Die angesprochene Zentralstelle in BaWü oder die Bündelungsstelle in Hessen sind eigentlich ohnehin nur ein Vorgeschmack auf die konkrete Verkehrskontrolle. Im Ernstfall fliegt dir dort alles um die Ohren, egal ob eingetragen oder nicht.
Genauso ist es!!
Wenn man aber im Vorfeld zusammen mit dem Prüfer im Rahmen des (legal) machbaren bleibt, dann stellt das eher ein geringeres Problem dar. In der Theorie legt dir dein Freund&Helfer zwar vor Ort das Auto still und lässt es durch einen Sachverständigen (irgendwann) mal prüfen. Wenn aber alles passt, dann kriegt man sein Auto zurück und es freut sich das jeweilige Landes-Innenministerium immer über Briefe, in denen man den Sachverstand der Streife "lobt"
In der Praxis kennen sich die Polizisten in der Kontrolle mit den Autos doch eh nicht mehr aus und lassen von so altem Zeugs die Finger. Das letzte mal, dass ich mit meinem Ovali angehalten wurde ist einige Jahre her. Der Motorradpolizist wollte mir nur sagen, dass er das Auto geil findet und mir eine gute Fahrt wünschen.
Ausnahme: Freund von mir wurde neulich mit seinem 356 Knickscheiben Speedster angehalten, weil er nicht angeschnallt war. War ein lustige Diskussion mit den Freund&Helfers, da er ihnen klar machen musste, dass dieses Auto VOR der Erfindung des Anschnallgurtes gebaut wurde und ergo gar keine Gurte besitzt. Dass die Kiste dann auch noch mit 110 db(A) !! zugelassen war, haben sie ihm dann auch so geglaubt. Tja die Feinheiten der Umrechnung von Phon in db(A)

Genau so einen hatte ich auch mal. Aber der hatte einen Diesel und war von Ford.