Nachrüsten einer Camingeinrichtung

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Inox
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Nachrüsten einer Camingeinrichtung

Beitrag von Inox »

Hat hier der ein oder andere schon Erfahrung mit dem nachträglichen Einbau einer Campingeinrichtung gemacht?

Ich habe jetzt die Reimo Alaska von 1979 eingebaut und Gas, Wasser und Strom verlegt. Zwecks einer Gasabnahme habe ich heute mal eine Firma kontaktiert und erfahren, dass für meinen Bulli ja kein Bestandsschutz besteht, weil er ja bisher noch keine Gasanlage hatte.
Laut Aussage des Meisters bin ich jetzt eigentlich dazu verpflichtet, nach den derzeitigen Regelungen die Gasanlage einzubauen. Soll heißen: 30mbar und Schnellschlußventile gut zugänglich kurz vor den Verbrauchern. Ich bezweifle auch, dass das Kochfeld und der Kühlschrank vernünftig auf 30 mbar funktionieren.

Mit neuen Geräten habe ich aber wieder keine Chance bei der H-Zulassung... :wall:

Wird die Gasanlage eigentlich in die Fahrzeugpapiere eingetragen?

Würde mich über Tipps oder Erfahrungen sehr freuen.

VG

Jörn
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Rolf-Stephan Badura
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Re: Nachrüsten einer Camingeinrichtung

Beitrag von Rolf-Stephan Badura »

Hallo Jörn,

auf jeden Fall auch interessantes Thema auch für uns....
nur sind wir noch nicht so weit und haben vorher noch ein paar andere Problemchen zu lösen.

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Wegen des H-Kennzeichens:
ich glaube nicht, dass man nicht auch moderne Technik für die Gas-Anlagen einbauen kann,
ohne das man das über sieht und ganz auf den alten Look verzichten muss.
Das H-Kennzeichen schreibt nicht vor, dass jede Schraube 30 Jahre alt sein muss - lies Dir noch mal die Richtlinien durch.
Aber vielleicht überblicke ich die Problematik auch noch nicht...

Grüße,
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Harald
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Re: Nachrüsten einer Camingeinrichtung

Beitrag von Harald »

um Euch Beiden vielleicht mal ein wenig weiter zu helfen:

Eine Gasanlage ist eigentlich nicht in die Papiere einzutragen. Bei mir steht zwar die Gasheizung (mit) drin - muß aber nicht, weil die Original-Heizung ja drin ist. Die Gasheizung muß nur rein, wenn aus irgendwelchen Gründen die Originalheizung weg ist. So zumindest meine Einschätzung.

Die Gasanlage hat so einen eigenen kleinen Zettel/"Heft". Kein (Gas-)Prüfer kann meines Erachtens etwas machen, wenn man kommt und behauptet, die wäre bereits 1979 eingebaut worden, man habe jetzt nur aus Sicherheit mal die Leitungen neu verlegt. Eure Gaseinbauten (also Herd, Kühlschrank, Heizung) sind ja "genauso" alt. Das alte Prüfheft habt Ihr halt verloren.

Ich würde das vorher wohl telefonisch mit dem Herren/der Dame von der Gasprüfung klären.

Grüße,
Harald*393
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Ralf502
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Re: Nachrüsten einer Camingeinrichtung

Beitrag von Ralf502 »

Grundsätzlich sind doch Umbauten zur Verbesserung der Umweltschutzes und der Sicherheit zulässig.
Mindestens mit der Sicherheit soltest Du doch für die neue Gasnorm argumentieren können.

Ralf
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Eva
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Re: Nachrüsten einer Camingeinrichtung

Beitrag von Eva »

Edti: Hab nicht richtig gelesen.

Denke aber nicht das du wegen den Sicherheitsbestimmungen Probleme mit dem Oldtimergutachten bekommst. Es ist ja auch erlaubt einen Oldtimer auf Auto-Gas umzubauen.

Mfg Eva
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boggsermodoa
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Re: Nachrüsten einer Camingeinrichtung

Beitrag von boggsermodoa »

Moin!

Bitte nicht die Umstellung des Motors auf Gasbetrieb mit einer Gasanlage zu Koch-, Kühl-, Heiz- oder sonstigen Zwecken in einen Topf rühren. Letztere ist bei PKW, Kombi oder LKW grundsätzlich nicht zulässig. Das geht nur bei So.-KFZ Wohnwagen und möglicherweise noch bei irgendwelchen sonstigen Spezialfahrzeugen. Wer z.B. im Multivan ein Süppchen kochen will, der muß auf Esbitkocher ausweichen, falls dieser fest installiert werden soll.

Kinners, wir sind hier in Doidschland - und da ist alles gereechelt! :verweis:

Nach meiner Auffassung des Regelwerkes ist eine jetzige Änderung der Fahrzeugart (Kombi zu Wohnwagen) zusammen mit einem angestrebten H-Kennzeichen eigentlich nicht vereinbar; d.h. nicht zwangsläufig unmöglich, sondern vom guten Willen des Prüfers abhängig. Deswegen würde ich mir vorab einen gut gelaunten Graukittel ausspähen ... und dann mit dem das Vorhaben bereden.
Diese 50 zu 30mbar-Geschichte ist letztlich nur eine neue Norm, die mit keiner Silbe aussagt, daß die frühere Bauweise unsicher oder technisch bedenklich gewesen wäre. Es ist nur zu erwarten, daß es in absehbarer Zeit zu Engpässen bei der Ersatzteilversorgung für ältere Anlagen kommen könnte.

Gruß,

Clemens
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Eva
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Re: Nachrüsten einer Camingeinrichtung

Beitrag von Eva »

Das Fahrzeug ist doch bereits ein Wohnwagen, oder??? Du willst doch nur nen Gaskocher nachrüsten?

Mfg Eva
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Inox
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Re: Nachrüsten einer Camingeinrichtung

Beitrag von Inox »

Zur Zeit ist es in den Papieren ein PKW Kombi.
Die Reimo Austattung ist jetzt eingebaut und der H-Prüfer, mit dem ich das vor dem Winter besprochen habe sagte, dass die Ausstattung durchaus als zeitgenössisches Zubehör zu sehen ist, da ich ja auch nachweisen kann, dass die Austattung 1979 von Reimo für den T2 angeboten wurde.

Bevor ich jetzt mit dem Gasprüfer diese Änderungen durchhechel, werde ich mal im Osterurlaub versuchen, den H-Prüfer zu einer Stellungnahme zu bewegen. Ich hoffe er kann sich noch an unser Gespräch im Herbst erinnern. Den Bulli hat er hoffentlich nicht vergessen :nighty:

Alles nicht so einfach :surprised:
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Eva
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Re: Nachrüsten einer Camingeinrichtung

Beitrag von Eva »

Da hast du aber einen guten Prüfer erwischt, ich musste nachweisen das meiner schon vor 20 Jahren umgebaut wurde. Hatte zum glück noch alle Rechnungen.

Mfg Eva
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