LED Frontscheinwerfer

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Tanjas&Thomas_T2b
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Re: LED Frontscheinwerfer

Beitrag von Tanjas&Thomas_T2b »

https://www.bussgeldkatalog.org/tuning-scheinwerfer/

Da ist mir folgende Passage aufgefallen:
Doch Vorsicht: Sogenannte LED-Lauflichter und pulsierende Scheinwerfer sind im Straßenverkehr verboten. Das bekannteste Lauflicht der Welt findet sich vermutlich an Knight Riders Kitt. Die Nachahmung ist jedoch nicht zu empfehlen, da Betriebserlaubnis und Versicherung dadurch an Gültigkeit verlieren könnten.
Gehe ich dann recht in der Annahme, das die ganze Porsche, Audi, Mercedes & Co mit ihrem Laufendem Blinker alle illegal unterwegs sind?
Ich bin da auch immer etwas irritiert, wenn ich die modernen Autos sehe.
Erst einmal geht immer das Tagfahrlicht kaputt, dann startet der orange Nightrider Effekt und die Leute glauben sie würden blinken.
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Rolf-Stephan Badura
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Re: LED Frontscheinwerfer

Beitrag von Rolf-Stephan Badura »

Tanjas&Thomas_T2b hat geschrieben: 14.08.2018 22:06... mit ihrem Laufendem Blinker alle illegal unterwegs sind?
Sind natürlich zulässig und wurde vorher geklärt und auch nicht alles ist erlaubt:
https://www.focus.de/auto/ratgeber/auto ... 49233.html
(Blinken letztendlich immer noch in den Anforderungensrahmen von alten trägen Glühbirnen :wink: )

Grüße,
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HeWeThue
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Re: LED Frontscheinwerfer

Beitrag von HeWeThue »

Die Sache mit den Retrofit-LED-Dingern ist, dass ein Scheinwerfer bzw. eine Lichtfunktion wie Abblendlicht oder Fernlicht nach einer bestimmten ECE Vorschrift [R112(Halogen,LED), R98(Xenon), R123(sog. AFS-Systeme] homologiert wurde und zwar in Verbindung mit einer bestimmten Lichtquelle.
Unabhängig von der Lampenkodierung die falsches Einsetzen verhindert, darf man z.B. auch keine H7 in einen H4-Scheinwerfer stecken. Oder eine Umrüstung auf Xenon-Brenner vornehmen, auch wenn es entsprechende Umrüst-Kits gibt. Somit reiht sich die "LED-H4" hier einfach nur ein. Weiterhin entspricht die Retrofit-H4 keinem zugelassenen Lampentyp nach ECE R37 bzw. ist als eigene Lichtquelle nicht beschrieben und freigegeben. Weiterhin ist aber auch davon auszugehen, dass mit der LED die Charakteristik schlechter wird, da das Abstrahlverhalten ganz anders ist. Auch wenn sich hier Philips mit dem abschattenden "Löffel" für die Primär-LED im Abblendlichtbetrieb schon Gedanken gemacht hat.
Hinsichtlich der Zulassung mit Einzelabnahme sehe ich entsprechend auch schwarz. Die ECE-Lichtverteilung ist durch Minimum- und Maximumanforderungen auf einer Reihe von Messpunkten recht detailliert beschrieben. Ob man es schafft mit einer anderen Lichtquelle als auf die der Reflektor ausgelegt worden ist diese immer noch zu erfüllen und auch was den Aufwand dafür anbegeht... Das steht in keinem Verhältnis.

Zurück zum Thema: Nutzt man allerdings z.B. statt einer Standard H4 eine H4 Night Breaker o.ä. mit erhöhtem Lichtstrom, befindet sich diese im zugelassenem Toleranzbereich der ECE R37 und ist somit legal. (Im Übrigen wird der höhere Lichtstrom-Output auf Kosten verringerter Lebensdauer erkauft. Bei Longlife-Lampen ist es umgekehrt: halten länger, emittieren aber weniger Licht).

Beim Kauf von 7" LED-Scheinwerfern ist darauf zu achten, einen nach ECE R112(B) zugelassenen Scheinwerfer zu kaufen, da 112(A) mit geringeren Anforderungen bestimmten Fahrzeugkategorien vorbehalten ist wie z.B. landwirtschaftlichen Maschinen. Weiterhin sollte eine Positionslicht-Funktion (nach ECE R7) enthalten sein, da diese sonst noch nachgerüstet werden müsste.
Da es keine explizite Scheinwerfer-Motorradzulassung gibt, ist das kein Thema auch dort mal sich umzuschauen.

Ansonsten würde ich meinen sollten die Standard-Scheinwerfer von Bosch oder Hella in einem sauberen Zustand mit einer gescheiten Lampe und einer guten Verkabelung in Sachen Sicht zumindest im legalen Rahmen immer noch das Maß der Dinge darstellen...

Dann könnte man ja noch auf den Zubehörmarkt schauen. Hella bietet z.B. autarke Bi-LED Module mit 90mm Durchmesser und 180mm Tiefe an, welche zb in vollintegrierten Wohnmobilen stumpf eingebaut und von einer Designblende abgedeckt werden. Dazu müsste man aber wahrscheinlich den Lampentopf aufschneiden oder die Module wie Glubschaugen vorne herausstehen lassen. Das sollte Zulassungstechnisch auch kein Akt sein.

Und zu guter Letzt haben mich Firmen wie Singer oder Memminger noch hierzu gebracht: https://www.feine-cabrios.de/produktion ... enon-licht

Schönes Wochenende!
Hendrik Weise
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Tanjas&Thomas_T2b
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Re: LED Frontscheinwerfer

Beitrag von Tanjas&Thomas_T2b »

Hi Hendrik,

wenn ich deinen Wohnort sehe, liegt ja die Vermutung nahe, das du bei Hella arbeitest.
Zumal deine Antwort sehr fundiert ist :wink:
Haben das deine Kollegen im Lichtkanal mal getestet? So ein Meßaufbau sollte doch recht fix gehen.

Viele Grüße in meine alte Heimat,
Thomas
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MichaB
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Re: LED Frontscheinwerfer

Beitrag von MichaB »

Wir, BBaZ und ich, sind mit nem T1 tausende KM quer durch Europa getingelt. 6V gerade bei Nacht :-)

Ich hab beim T2 auf H4/Bilux Fassung umgerüstet, reicht.
Wer fährt denn hier ständig nachts durch die Gegend und braucht Flutlicht ?
Wenns dämmert suchen wir uns nen Schlafplatz.
LED, XENON etc. beim Bulli, gehts noch :-)

Nix gegen den Exkurs, aber seltsam finde ich den schon.

#micha#
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bulli71
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Re: LED Frontscheinwerfer

Beitrag von bulli71 »

Also, an den Kollegen von Hella (vermutlich) vielen Dank. Das hat noch einmal alles sehr fundiert untermauert. Dass die Scheinwerfer immer in Einheit mit den Leuchtmitteln geprüft und zugelassen werden ist mir bekannt. LED Nachrüstbirnen sind somit außen vor wenn ich legal bleiben will bzw gescheite Ausleuchtung das Kriterium ist (jepp...). Daher ging meine Frage auch mehr in Richtung kompletter LED Einheiten und ob jemand Erfahrung mit bestimmten Herstellern oder Modellen hat. Der Nachrüstmarkt hat da ja reichlich Angebot, aber die meisten sind halt China Ware die zwar irgendwo ein E stehen haben was aber nix mit einer gültigen Zulassung zu tun hat.

Zur Diskussion warum das ganze : weil's Geht! Bild
Ganz im Ernst, mit 6 volt kann mir keiner erzählen dass das eine tolle Ausleuchtung ist, und bei Einbruch der Dunkelheit rechts ran und im Bus pennen ist auch nicht in jeder Situation erste Wahl.
Ich erwarte von meinem Bulli, er hat 12V, keine Lichtleistung wie im neuesten Audi oder Benz, aber wenn es Möglichkeiten zur Verbesserung gibt warum nicht mal drüber nachdenken? Originalzustand hat bei mir nur nachgelagerten Stellenwert. Daher ja die Frage ob das jemand schon mal probiert hat.
Die Xenon Variante ist natürlich der Knaller, allein schon wegen Leuchtweitenregulierung etc. Aber ich will gar nicht wissen was das kostet, die Brenner werden in dem Fußraum reinragen usw, das ist es mir bei der jährlichen Laufleistung dann doch nicht wert. Also, meldet euch wenn ihr da schon mal was probiert habt
HeWeThue hat geschrieben:Die Sache mit den Retrofit-LED-Dingern ist, dass ein Scheinwerfer bzw. eine Lichtfunktion wie Abblendlicht oder Fernlicht nach einer bestimmten ECE Vorschrift [R112(Halogen,LED), R98(Xenon), R123(sog. AFS-Systeme] homologiert wurde und zwar in Verbindung mit einer bestimmten Lichtquelle.
Unabhängig von der Lampenkodierung die falsches Einsetzen verhindert, darf man z.B. auch keine H7 in einen H4-Scheinwerfer stecken. Oder eine Umrüstung auf Xenon-Brenner vornehmen, auch wenn es entsprechende Umrüst-Kits gibt. Somit reiht sich die "LED-H4" hier einfach nur ein. Weiterhin entspricht die Retrofit-H4 keinem zugelassenen Lampentyp nach ECE R37 bzw. ist als eigene Lichtquelle nicht beschrieben und freigegeben. Weiterhin ist aber auch davon auszugehen, dass mit der LED die Charakteristik schlechter wird, da das Abstrahlverhalten ganz anders ist. Auch wenn sich hier Philips mit dem abschattenden "Löffel" für die Primär-LED im Abblendlichtbetrieb schon Gedanken gemacht hat.
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Zurück zum Thema: Nutzt man allerdings z.B. statt einer Standard H4 eine H4 Night Breaker o.ä. mit erhöhtem Lichtstrom, befindet sich diese im zugelassenem Toleranzbereich der ECE R37 und ist somit legal. (Im Übrigen wird der höhere Lichtstrom-Output auf Kosten verringerter Lebensdauer erkauft. Bei Longlife-Lampen ist es umgekehrt: halten länger, emittieren aber weniger Licht).

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Dann könnte man ja noch auf den Zubehörmarkt schauen. Hella bietet z.B. autarke Bi-LED Module mit 90mm Durchmesser und 180mm Tiefe an, welche zb in vollintegrierten Wohnmobilen stumpf eingebaut und von einer Designblende abgedeckt werden. Dazu müsste man aber wahrscheinlich den Lampentopf aufschneiden oder die Module wie Glubschaugen vorne herausstehen lassen. Das sollte Zulassungstechnisch auch kein Akt sein.

Und zu guter Letzt haben mich Firmen wie Singer oder Memminger noch hierzu gebracht: https://www.feine-cabrios.de/produktion ... enon-licht

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HeWeThue
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Re: LED Frontscheinwerfer

Beitrag von HeWeThue »

War das so auffällig? :D

Prinzipiell gibt es ja noch das 25W-Xenon-Modul, für welches keine automatische Leuchtweitenregulierung und auch keine Scheinwerferreinigungsanlage vorgeschrieben ist.
Aber dies wird wohl auch wieder am nicht ausreichend vorhandenem Bauraum scheitern...

Du könntest ja mal bei dem Motorradzubehör-Händler Louis welche kaufen und testen ob es passt. Die sind normalerweise sehr kulant mit der Rücknahme. Vielleicht erst mal einen, da fällt es nicht so auf. ;-)
Zb diesen hier: https://m.louis.de/artikel/truck-lite-l ... 18773655f1

TruckLite ist auch ne recht gute Firma aus den USA mit Standorten in Deutschland, die auch Erstausrüster für LKW-OEMs ist. (Wer hätte das gedacht bei dem Namen)
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Re: LED Frontscheinwerfer

Beitrag von markus196 »

Scrollt euch mal hier durch...

https://www.oryxsolutions.de/fahrzeugte ... htung/?p=3

Gruß Markus
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HeWeThue
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Re: LED Frontscheinwerfer

Beitrag von HeWeThue »

Die haben leider kein Positionslicht, aber wenn man eh einmal auf LED geht kann man auch kombiniertes LED Tagfahrtlicht und Positionslicht an den Bulli schrauben.

Ich frage mich zwar noch wie man SAE VOR (typische symmetrische USA Lichtverteilung) und ECR asymmetrisch in ein Gerät kriegen soll, aber da werd ich nochmal nachforschen.
Hendrik Weise
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HeWeThue
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Re: LED Frontscheinwerfer

Beitrag von HeWeThue »

HeWeThue hat geschrieben: 05.09.2018 16:58 Die haben leider kein Positionslicht, aber wenn man eh einmal auf LED geht kann man auch kombiniertes LED Tagfahrtlicht und Positionslicht an den Bulli schrauben.

Ich frage mich zwar noch wie man SAE VOR (typische symmetrische USA Lichtverteilung) und ECR asymmetrisch in ein Gerät kriegen soll, aber da werd ich nochmal nachforschen.
Die Dechiffrierung der Typprüfkennzeichnung ergibt folgendes:

HCR PL A

HCR: Abblendlicht und Fernlicht kombiniert für Rechtsverkehr
PL: Plastic Lens = Kunststoff Außenscheibe
A: Positionslicht
10 = Fernlicht-Referenzzahl bedeutet bis zu max 68,8 lx im Fernlicht.

Also laut Typprüfkennzeichnung auf dem Gerät sollten der Scheinwerfereinsatz auch Positionslicht haben...

Bleibt nur noch die Frage wie das Gerät auch SAE VOR tauglich sein soll...
Hendrik Weise
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