
meinst Du die Anbringung der Beckengurte und Gurtschlösser oder die untere Verschraubung der Rollgurte aufm Radkasten?
Gruß!
Hallo Daniel, ich weiß natürlich, dass die technische Abteilung des Volkswagen-Werkes (!!!) da absoluten Müll erzählt hat. Die sollten ja nur aufgrund der Fahrgestell-Nummer und der übersandten Briefkopie (war so verlangt worden) bescheinigen, dass grundsätzlich 1800 kg angehängt werden dürfen. Schade, waren wohl überfordert. Bitte sende mir doch eine Kopie Deiner oben angebotenen Bescheinigung. Ich trage natürlich sämtliche Kosten. Bitte mailen oder Adresse per Mail abfragen (Deine Bankverbindung und den Betrag nicht vergessen). Danke und Gruß sendet Wolfgang von den "Käferfreunden Vogelsbergkreis e.V."Dani*8 hat geschrieben:Hallo Wolfgang,WolfgangderFlexer hat geschrieben: Problem: VW erteilt mir keine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Erhöhung der gebremsten Anhängelast von 1200 kg auf 1800 kg (trotz Bremskraftverstärker). Begründung: Technischer Zustand des Fahrzeugs nicht nachprüfbar !?!
Da erzählt VW einen ganz schönen Unfug: Die Unbedenklichkeit bescheinigt Dir schließlich der TÜV-Ingenieur, der die Sache überprüft!
Die Freigabe der Hängelasterhöhung hab´ich da, kann´ich Dir schicken.
Achja - und wenn im alten Brief 6 Sitzplätze eingetragen sind, würde ich an Deiner Stelle da gar nichts zu sagen, diese (werksseitig angegebene!) Anzahl der Sitzplätze wurde bei sämtlichen Vollabnahmen, die ich mit Campern durchgeführt habe, genauso wieder übernommen...
Gruß aus Frankfurt
Daniel