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Zulassung T2a Campmobile 5 Sitze Wohnmobil

Verfasst: 01.09.2016 10:35
von BuM
Hi,

ich hab's letzte Woche (nach ziemlich genau einem Jahr und sehr viel Arbeit) endlich geschafft meinen T2a Westfalia Campmobile von 1970 aus USA durch den TÜV zu bringen und zuzulassen!
:bier:

Jetzt hab ich nur leider festgestellt, dass im neuen Fahrzeugbrief nur 2 Sitze eingetragen sind. Hinten gibt es auf der Rückbank noch zwei Sitzplätze, die sogar Beckengurte haben und den Sitz hinterm Fahrer (umgekehrt zur Fahrrichtung). Die würde ich natürlich gerne eintragen. Beim Anruf bei der Zulassung meinten sie, dafür bräuchten sie ein Gutachten eines Sachverständigen oder TÜVs.

Was da jemand Bescheid, ob ich das einfach so kriege, oder ob das Probleme gibt.
Hat das was mit der Eintragung als Wohnmobil zu tun, oder ist das egal?
Ich hab auch schon danach hier gesucht, aber keine wirklichen Antworten gefunden.

Gruß
Björn aus Köln

Re: Zulassung T2a Campmobile 5 Sitze Wohnmobil

Verfasst: 01.09.2016 11:02
von Volvo-boy
Hey,

bei meinem Westi Helsinki sind sogar 6 Sitzplätze eingetragen... :roll:

Wundert mich auch ein wenig...weil in der Ecke sitzt sich es schlecht.

Da mußt du mal zum TÜV um den Fehler zu korigieren.

Grüße Daniel

Re: Zulassung T2a Campmobile 5 Sitze Wohnmobil

Verfasst: 01.09.2016 11:04
von aircooled68
Hi Björn,

ich könnte dir ne Kopie von meinem Pappbrief zukommen lassen. Da waren mal 6 Sitze eingetragen, geändert durch den Westfaliaeinbau auf 4 Sitze.
Ist ein orginal Madrid-Ausbau. Erstzulassung 4/72. Steht leider sonst nicht viel drin im Brief von Ausstattung außer dem Vermerk 23-517...
Den Back to Back sitz hab ich nicht drin.

Gruß Jan

Re: Zulassung T2a Campmobile 5 Sitze Wohnmobil

Verfasst: 01.09.2016 11:16
von Norbert*848b
Hallo Björn,
BuM hat geschrieben:Jetzt hab ich nur leider festgestellt, dass im neuen Fahrzeugbrief nur 2 Sitze eingetragen sind
Da ist wohl etwas schief gelaufen. Woran es auch immer gelegen haben mag. :?
Beim meinem Westfalia Helsinki MJ '72 waren schon immer 5 Sitzplätze eingetragen (Zulassungsbescheinigung Teil 1, unter 5.1).
Also neben Fahrer- und Beifahrersitz 3 Sitzplätze auf der Schlafbank, der Vorgänger hatte wohl schon Beckengurte eingebaut, bzw. das war bereits ab Werk so.
Ich würde auch vorschlagen einmal mit einem sachkundigen TÜVer darüber zu reden.
Y_Sitzb_3.jpg

Re: Zulassung T2a Campmobile 5 Sitze Wohnmobil

Verfasst: 01.09.2016 11:50
von woita
Bei mir wars so, dass ich in den orig. Papieren auch nur weniger Sitze drin stehen hatte (deutsche Papiere vor dem Export).
Bei der Zulassung hab ich den Ausdruck der Ausstattung mit den sichtbaren Sitzen mitgenommen und es wurden ohne Probleme 5 Sitzplätze eingetragen.
Klär einfach mal ab, ob das reicht, wenn du die Austattung mit den eingezeichneten Sitzen mitbringst.

Gruß woita

Re: Zulassung T2a Campmobile 5 Sitze Wohnmobil

Verfasst: 01.09.2016 16:34
von Norbert*848b
Hallo Björn,
vielleicht findest Du hier noch hilfreiche Informationen:
http://www.t2-bulli.de/das-fahrzeug/tec ... ugscheins/
http://forum.bulli.org/viewtopic.php?f=7&t=7437
Viel Glück!

Re: Zulassung T2a Campmobile 5 Sitze Wohnmobil

Verfasst: 02.09.2016 08:21
von BuM
Danke für die Infos!
Ich werd mal zum TÜV und das abklären.

Björn

Re: Zulassung T2a Campmobile 5 Sitze Wohnmobil

Verfasst: 02.09.2016 15:06
von Wolfgang T2b *354
Hallo,

ich bin zwar mit der aktuellen Rechtslage nicht vertraut, doch vielleicht gilt für unser Auto noch das, was in den 80er Jahren gültig war.

Damals hatte mich die Rennleitung angehalten, weil ich in meinem Bus, der nur für zwei Personen zugelassen ist, ein paar Leute zuviel hatte. Die saßen hinten auf der Campingbank und hatten keinen Sicherheitsgurt (80er Jahre!). Einige mussten mit dem Taxi weiterfahren und ich bekam ein Knöllchen.

Nach längeren Recherchen (noch ohne Internet!) haben wir einen Text gefunden - oder war es ein Urteil? -, das besagte, dass die Zahl der Sitze in den Papieren nichts mit der maximalen Zahl an Passagieren zu tun hat. Sie sei ledigleich ein Unterscheidungsmerkmal. Die Zahl der Mitfahrenden hing vielmehr davon ab, ob der Fahrer behindert wurde oder das Gewicht überschritten wurde.

Das Knöllchen konnte ich abwehren, die Taxikosten nicht. Seitdem hatte ich immer eine Kopie dieses Textes in den Papieren, doch leider hat mir die Rennleitung keine Chance mehr gegeben, sie damit zu verblüffen.

Wie gesagt, ich weiß micht, ob das heute noch gilt. Wenn es jedoch noch gilt, dann wäre es Wurscht, wieviel Sitze eingetragen sind. Ganz unabhängig von dieser rechtlichen Seite wird die Frage nach einem Gurt heute sicherlich anders beurteilt als damals.

Wir haben in unseren Papieren immer noch nur zwei Sitze eingetragen, das hat aber eine mobile Verkehrskontrolle mit fünf Polizisten und Ausrüstung nicht davon abgehalten, uns zu bitten, sie in die nächste Stadt mitzunehmen. Mein Einwand mit den zwei Sitzen wurde nur milde belächelt. Ok, war nicht in Deutschland :roll:.

Schöne Grüße

Wolfgang

Re: Zulassung T2a Campmobile 5 Sitze Wohnmobil

Verfasst: 02.09.2016 16:08
von aircooled68
Interessant. Gleich mal google gefragt:
OLG Düsseldorf, 20.10.1975 - 3 Ss (OWi) 1116/75
Es stellt keine Ordnungswidrigkeit dar, wenn die Zahl der in einem Pkw beförderten Personen die Anzahl der im Kraftfahrzeugschein angegebenen Sitzplätze überschreitet, solange dabei das zulässige Gesamtgewicht eingehalten und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.
Gurtpflicht hinten fällt eh aus, da imho erst ab 1979 eingeführt...

Gleich auchmal ausdrucken und mitnehmen. :verweis:

Danke und Gruß
Jan

Edit: Natürlich nur bis 9 Personen incl. Fahrer, da sonst gilt Personenbeförderung...

Re: Zulassung T2a Campmobile 5 Sitze Wohnmobil

Verfasst: 06.09.2016 15:41
von Steve
bei meinem Westy sind auch nur zwei Sitze eingetragen. Ich werde mal beim TÜV nachhaken.
Bis dahin werde ich mir auch den Text ausdrucken :mrgreen: