typ4 mit weber Doppelvergaser Eintragung

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Theo
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typ4 mit weber Doppelvergaser Eintragung

Beitrag von Theo »

moin
ich bin auf der suche nach einer kopie eines briefes oder sonstiges gutachten das einen VW Bus T2b mit typ4 motor und doppelvergaser eingetragen hat!
fährt jemand so etwas von euch legal?....
würde mich freuen
gruss
THEO
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Bus-Hoehle
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Re: typ4 mit weber Doppelvergaser Eintragung

Beitrag von Bus-Hoehle »

Hallo Theo,

das wird leider nix. Ich habe mich zu diesem Thema vor einem halben Jahr intensiv mit mehreren Sachverständigen ausgetauscht. Ich wollte einen 2Liter mit Weber 40IDF und 120PS von einem verschrottetem Wagen in einen anderen Bus übertragen. Die Eintragung und das Gutachten dazu liegen vor. Keine Chance!!! Legal geht da gar nix mehr. Das liegt daran, das auch bei den Sachverständigen eine Art Risikoanalyse bei Änderungen durchgeführt wird. Da beim Motor das Themen Leistung, Geräuschemission, Höchstgeschwindigkeit, Abgasverhalten, ..... betroffen sind muss dann entsprechende Dokumentation vorliegen oder vom Sachverständigen bewiesen werden. Einfaches Schätzen gibt es nicht mehr.

Bis vor ein paar Jahren wurden solche Eintragungen nach "guter Ingenieurskunst" auf Grundlage von Käfergutachten eingetragen. Nach kompetenter Quelle gab es noch NIE kein generelles Gutachten für 40er Weber im T2b. Höchstens eine Einzelabnahme.

Dank des Abgastheaters werden nun die rechtlichen Vorgaben und Vorschriften penibel umgesetzt. Das bedeutet das Fahrzeuge nach September 1971 für alle Änderungen an der Gemischaufbereitung bzw. Motor ein Abgasgutachten benötigen. Die Fa. Sauer und Sohn und auch Öttinger haben solche Gutachten für die 40er Solex Zweiveraseranlagen angefertigt um ihre Motoren verkaufen zu können. Aber nix mit Webern. Dabei ist eine Leistungssteigerung noch gar nicht berücksichtigt.

Du kannst ein individuelles Gutachten für deinen Wagen anfertigen. Kostet pro Messgang ca. 1000-1500€. Das machst du solange bis du ihn bestehst. Das Gutachten gilt dann nur für deinen Wagen mit der geprüften Konfiguration. Da "darf" man dann nix mehr dran ändern.

Alle die schon Eintragungen habe, können sich ein Loch in den Bauch freuen. Da ist erst einmal Bestandschutz. Wobei bei einem Unfall mit erheblichen Personenschaden solche Modifikationen noch einmal hinterfragt werden. Wenn dann nix belegbar ist, ist der Halter dran. Und bei der derzeitige Rechtsauffassung wird klar nach einem Schuldigen gesucht. Entweder der Halter oder der Sachverständige wird es sein, sofern nicht alles 100%ig i.O. ist.

Ich werde mein Mopped entsprechend durch die Prüfungen scheuchen, damit mir kein Staatsanwalt irgendwann ans Hosenbein pinkeln kann.

Gruß, Andreas
sham 69
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Re: typ4 mit weber Doppelvergaser Eintragung

Beitrag von sham 69 »

Grundsätzlich hat Andreas auf jeden Fall Recht, allerdings unterscheidet sich die Machbarkeit zwischen verschiedenen Bundesländern extrem. Hessen und Sachsen sind extrem schwierig, die Eintragungen in Hessen werden z.B.zentral kontrolliert.
Ich würde mich mit verschiedenen Tunern kurzschließen.
Wo kommst du her Theo?
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Matthias S.
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Re: typ4 mit weber Doppelvergaser Eintragung

Beitrag von Matthias S. »

Darmstadt liegt bekanntlich in Hessen, schlechter geht es nicht. Man kann die Bündelungsbehörde aber umgehen indem man das Auto einen Tag auf einen Bekannten in einem anderen Bundesland zulässt. Einem getunten T2a aus Frankfurt habe ich so schon mal weitergeholfen.
Ich habe zwei Tuningfahrzeuge, das eine ist vor dem 1.10.71, bei dem anderen wurden die ganzen leckeren Sachen schon 1999 eingetragen. Dinge wie Ladeluftkühler offen unter der Stoßstange, Xenonschweinwerfer mit manueller Höhenregulierung, dreifache Motorleistung, wären heute kaum noch zu legalisieren. Noch ein Stichwort: Karosseriefestigkeitsnachweiß. Mehr als 20% Leistungsteigerung geht doch ohne nicht mehr?
Grüße, Matthias
sham 69
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Re: typ4 mit weber Doppelvergaser Eintragung

Beitrag von sham 69 »

Matthias S. hat geschrieben: 25.04.2018 18:17 Darmstadt liegt bekanntlich in Hessen,
Sorry aber auf dem Smartphone wird der Ort nicht angezeigt, die Frage hätte sich sonst v. A. wegen Hessen gar nicht mehr gestellt.
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Theo
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Re: typ4 mit weber Doppelvergaser Eintragung

Beitrag von Theo »

Wo kommst du her Theo?
[/quote]


:cry: ...HESSEN
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Theo
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Re: typ4 mit weber Doppelvergaser Eintragung

Beitrag von Theo »

Bus-Hoehle hat geschrieben: 25.04.2018 17:09 Hallo Theo,

das wird leider nix. Ich habe mich zu diesem Thema vor einem halben Jahr intensiv mit mehreren Sachverständigen ausgetauscht. Ich wollte einen 2Liter mit Weber 40IDF und 120PS von einem verschrottetem Wagen in einen anderen Bus übertragen. Die Eintragung und das Gutachten dazu liegen vor. Keine Chance!!! Legal geht da gar nix mehr. Das liegt daran, das auch bei den Sachverständigen eine Art Risikoanalyse bei Änderungen durchgeführt wird. Da beim Motor das Themen Leistung, Geräuschemission, Höchstgeschwindigkeit, Abgasverhalten, ..... betroffen sind muss dann entsprechende Dokumentation vorliegen oder vom Sachverständigen bewiesen werden. Einfaches Schätzen gibt es nicht mehr.

Bis vor ein paar Jahren wurden solche Eintragungen nach "guter Ingenieurskunst" auf Grundlage von Käfergutachten eingetragen. Nach kompetenter Quelle gab es noch NIE kein generelles Gutachten für 40er Weber im T2b. Höchstens eine Einzelabnahme.

Dank des Abgastheaters werden nun die rechtlichen Vorgaben und Vorschriften penibel umgesetzt. Das bedeutet das Fahrzeuge nach September 1971 für alle Änderungen an der Gemischaufbereitung bzw. Motor ein Abgasgutachten benötigen. Die Fa. Sauer und Sohn und auch Öttinger haben solche Gutachten für die 40er Solex Zweiveraseranlagen angefertigt um ihre Motoren verkaufen zu können. Aber nix mit Webern. Dabei ist eine Leistungssteigerung noch gar nicht berücksichtigt.

Du kannst ein individuelles Gutachten für deinen Wagen anfertigen. Kostet pro Messgang ca. 1000-1500€. Das machst du solange bis du ihn bestehst. Das Gutachten gilt dann nur für deinen Wagen mit der geprüften Konfiguration. Da "darf" man dann nix mehr dran ändern.

Alle die schon Eintragungen habe, können sich ein Loch in den Bauch freuen. Da ist erst einmal Bestandschutz. Wobei bei einem Unfall mit erheblichen Personenschaden solche Modifikationen noch einmal hinterfragt werden. Wenn dann nix belegbar ist, ist der Halter dran. Und bei der derzeitige Rechtsauffassung wird klar nach einem Schuldigen gesucht. Entweder der Halter oder der Sachverständige wird es sein, sofern nicht alles 100%ig i.O. ist.

Ich werde mein Mopped entsprechend durch die Prüfungen scheuchen, damit mir kein Staatsanwalt irgendwann ans Hosenbein pinkeln kann.

Gruß, Andreas
:::::::::::::::::ganz schön ernüchternd!....
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Re: typ4 mit weber Doppelvergaser Eintragung

Beitrag von T2Tom »

T2 Grieche hat geschrieben: 26.04.2018 05:35 :::::::::::::::::ganz schön ernüchternd!....
Ach was, der Andreas fühlt sich doch bloß angepisst, dass Ihm dies widerfahren ist.
Dies merkt man doch auch daran, dass er es immer wieder so ausführlich präsentiert.
Er hätte seinen Kommentar doch einfach auch verlinken können.

Gönnt doch anderen bitte einfach das, was Ihr selbst nicht (mehr) erhalten habt!

Lest doch einfach nochmal Theo's Frage. Dort steht mMn. alles drin was er wissen will.

Grüße aus der Pfalz
Tom

@ Andreas: wie würdest du dich heute verhalten (äußern) wenn dein Vorhaben damals positiv ausgegangen wäre?
Unterstütze den Nahverkehr, nimm den BUS. :thumb:
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Bus-Hoehle
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Re: typ4 mit weber Doppelvergaser Eintragung

Beitrag von Bus-Hoehle »

Hallo Tom,

da ich in Köln lebe, ist der Grundsatz "man muss auch jönne könne" Teil meiner Lebenseinstellung.

Aufgrund meiner beruflichen Kentnisse sind mir gewisse Mechanismen gut bekann. Thema Risikoanalysen, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsicherheitsverordnung und so.

Ich selber habe diverse Eintragungen in meiner Pritsche, wobei ich nicht weiß, ob die heute noch so einfach zu bekommen wären. Z.B eine Auflastung auf 2,6t zGGW. Ein paar Eintragungen habe ich ach bei einer anderen Pritsche ohne Probeme eintragen lassen. Hab meinen Als Muster dazu gestellt und "meine" Papiere vorgelegt. Z.B. Zusatztank und verstärkter Stabi vorne.

Ich kann Theo gerne das Gutachten schicken, das wird aber nix mehr bringen. Außer Porto für die Post. Sonst nix.

Ich kann mich an ein Thema mit einem zentralen Webervergaser statt Einspritzanlage in einem US-Reimport erinnern. Da war die Eintragung laut Halter inhaltlich ungefähr so:

Gemischaufbereitung mit zeitgenössischen Zubehör.

Damit kannst du leider nix anfangen. Da müsste dann schon der TYP des Vergasers drinstehen. Sonst zerlegt dich jeder Rechtsheini.

Bei einem Bullifahrer in meiner Umgebung wurde von einem 1,6er auf 2,0 umgebaut. Dazu gibt es ja eine Werkfreigabe. Die Vergaseranlage (40er Solex PDSIT aus dem Typ 4 statt 34PDSIT) steht da nicht mit drin. Der TÜV vor Ort hat nach genauer Besichtigung die Abweichung gefunden. Da diese 40er-Vergaser ja ab Werk schon bei VW verwendet wurden, klappte dies jedoch ohne Probleme. Er hat sie sogar mit der Bezeichung eingetragen, damit es später nicht heißt, da hätte jemand etwas umgebaut.

Von mir aus kann jeder seine Bulli machen wie er will. Und wenn es schon vor langer Zeit dokumentiert wurde, prima. Respekt auch für die ganzen "Verrückten" die Ihre Schätzchen aufwendig modifizieren, keine Kosten und Mühen scheuen und viel Kaffee beim Sachverständigen trinken. Aber genau das ist ja der derzeitige Weg. Pace - Copy geht halt nicht mehr so einfach.

Tja Tom, vielleicht bin ich auch einfach nur zu fürsorglich und will anderen Mühen ersparen.

Das kann ich gerne in Zukunft lassen, falls es euch auf die Nerven geht.

Rheinische Grüße,

Andreas
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T2Tom
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Re: typ4 mit weber Doppelvergaser Eintragung

Beitrag von T2Tom »

Bus-Hoehle hat geschrieben: 26.04.2018 07:50 Das kann ich gerne in Zukunft lassen, falls es euch auf die Nerven geht.
Andreas, hast Du diesen Zu(Satz) nötig?
Bist Du jetzt beleidigt?
Was denkst Du, wie werden auf Deine "Aufforderung" hin wohl die "neutralen Antworten" ausfallen. :knuddel:

Grüße aus der Pfalz
Tom

SORRY Theo, dass ich Dir das Thema zerschieße.
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