Weber zentral Vergaser

Technische Fragen und Antworten, Tipps und Tricks für Profis und Bastler. Hier sind die "Fachleute" am Werk.
Benutzeravatar
Bulli-Tom
T2-Süchtiger
Beiträge: 630
Registriert: 16.05.2008 14:28
IG T2 Mitgliedsnummer: 0

Re: Weber zentral Vergaser

Beitrag von Bulli-Tom »

Und auch hier im Forum gibt's Kollegen mit dem Vergaser - bemüh' bitte mal die Suche:

viewtopic.php?t=21102
Zum Wohl die Pfalz :wein:
aviator
T2-Süchtiger
Beiträge: 580
Registriert: 21.05.2015 10:35
IG T2 Mitgliedsnummer: 778

Re: Weber zentral Vergaser

Beitrag von aviator »

E+P Bulli hat geschrieben: 02.08.2019 20:07 Hallo Bulli-Tom..tut mir leid wegen den späten Infos.
Auf dem Vergaser steht 32.36DFAV 23AB7
Weber Made in Spain.
.....
Und herzlichen Dank an T2b-Bulli vielen Dank für dein Bild sehr nett von dir das könnte mir weiterhelfen.
Sind noch andere da mit Eintragungen?
Gruß Christian
Ich fürchte das wird Dir nicht helfen. Ist überhaupt nicht vergleichbar. Das eine ist eine Zweivergaseranlage, deines ein Zentralvergaser. Und es sind ganz andere Vergaser.
Benutzeravatar
T2b-Bulli
T2-Süchtiger
Beiträge: 237
Registriert: 27.02.2017 17:45

Re: Weber zentral Vergaser

Beitrag von T2b-Bulli »

aviator hat geschrieben: 02.08.2019 20:39
E+P Bulli hat geschrieben: 02.08.2019 20:07 Hallo Bulli-Tom..tut mir leid wegen den späten Infos.
Auf dem Vergaser steht 32.36DFAV 23AB7
Weber Made in Spain.
.....
Und herzlichen Dank an T2b-Bulli vielen Dank für dein Bild sehr nett von dir das könnte mir weiterhelfen.
Sind noch andere da mit Eintragungen?
Gruß Christian
Ich fürchte das wird Dir nicht helfen. Ist überhaupt nicht vergleichbar. Das eine ist eine Zweivergaseranlage, deines ein Zentralvergaser. Und es sind ganz andere Vergaser.
Ist doch völlig Latte ob es zu 100 % gleiche Umbauten sind oder nicht. Der Prüfer hat einen Bemessungsspielraum. Wenn es zeitgemäße Umbauten sind (mein Prüfer sagte etwas von Baujahr plus 10 Jahre), kann trotzdem eine H-Abnahme erfolgen. Sportsitze vom Golf I GTI sind ggf. möglich, Golf IV Sitze sind ein no go. Ich brauchte für die Eintragung der beiden Vergaser samt Sportluftfilter ein Geräuschgutachten sowie ein Leistungsgutachten. Das Leistungsgutachten war kein Problem und das Stand / Fahrgeräusch wurde dann ganz pragmatisch mit dem Smartphone auf dem TÜV Gelände gemessen. Das er ein wenig lauter war, lag bestimmt an den rasselnden Ventilen. Die Werte wurden also entsprechend korrigiert und alles war gut.

Fahr in eine Werkstatt Deines Vertrauens und lass die ASU machen. Die bestandene ASU ist ist bei der TÜV Abnahme bereits die halbe Miete.
aviator
T2-Süchtiger
Beiträge: 580
Registriert: 21.05.2015 10:35
IG T2 Mitgliedsnummer: 778

Re: Weber zentral Vergaser

Beitrag von aviator »

Nein, nicht völlig Latte. So ein Quatsch.

Dein Eintrag hilft sehr wahrscheinlich nicht weiter. Ein Prüfer mag Ermessungsspielraum haben. Aber das weiß er auch ohne ein Bildchen von einer völlig anderen Vergaseranlage, die eingetragen wurde. Dass viele Leute viele Sachen eingetragen bekommen weiß jeder. Wenn überhaupt (!) hilft ein Bild von einer vergleichbaren Eintragung.

Es gilt aber, zumindest laut http://flat4.de/zulass.htm auch:

ab 01.10.71 Einführung von Abgasgrenzwerten, die in einem Abgasgutachten nachgewiesen werden müssen. Das Gutachten beinhaltet einen Fahrzyklus nach ECE-Richtlinie, der auf einem Rollenprüfstand mit Abgasmeßeinrichtung gefahren wird.
Für das geprüfte Fahrzeug wird ein Mustergutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erteilt. Eine sog. Teile-ABE kann für ein Bauteil in einem bestimmten Fahrzeug erstellt werden.
Jede nachträgliche Änderung, die Auswirkungen auf die Abgasemissionen haben kann, wie z.B. ein anderer Motor, Vergaser, Auspuff oder andere Getriebeübersetzungen lassen die Betriebserlaubnis erlöschen, sofern die Teile kein Mustergutachten oder eine ABE aufweisen.


Für den 32/36 Vergaser ist mir kein Gutachten bekannt. Und eines erstellen lassen wird sich kaum lohnen.

Entweder man hat einen sehr entgegenkommenden Gutachter oder man bleibt bei Sachen für die es Gutachten gibt, oder die zumindest verbreitet sind oder man geht zu einem der bekannten Tuner, die oft andere Möglichkeiten haben. Aber selbst bei denen ist mir noch kein 32/36 Zentralregistervergaser untergekommen. Die Dinger sind in USA nicht unüblich, bei uns aber nicht sehr beliebt oder sonderlich verbreitet.


Stefan
Benutzeravatar
T2b-Bulli
T2-Süchtiger
Beiträge: 237
Registriert: 27.02.2017 17:45

Re: Weber zentral Vergaser

Beitrag von T2b-Bulli »

Die ABE bezieht sich auf das komplette Fahrzeug. Bei meinem 11er klebt diese Nummer vorne rechts im Kofferraum.

Das einzige was bei der ASU für den alten Bulli nachgewiesen werden muss, ist ein CO Gehalt kleiner 0,3
Bei GTÜ steht dann lapidar im ASU Bericht : "Die gesetzlichen Vorgaben ... werden eingehalten."
Bringst Du den Zettel mit zur H-Abnahme, ist die größte Hürde schon geschafft.
aviator
T2-Süchtiger
Beiträge: 580
Registriert: 21.05.2015 10:35
IG T2 Mitgliedsnummer: 778

Re: Weber zentral Vergaser

Beitrag von aviator »

T2b-Bulli hat geschrieben: 04.08.2019 04:28 Die ABE bezieht sich auf das komplette Fahrzeug. Bei meinem 11er klebt diese Nummer vorne rechts im Kofferraum.

Das einzige was bei der ASU für den alten Bulli nachgewiesen werden muss, ist ein CO Gehalt kleiner 0,3
Bei GTÜ steht dann lapidar im ASU Bericht : "Die gesetzlichen Vorgaben ... werden eingehalten."
Bringst Du den Zettel mit zur H-Abnahme, ist die größte Hürde schon geschafft.
Sorry, fast alles falsch was Du schreibst. Lies doch einfach nochmal in Ruhe was ich oben zitiert habe. Mir könnte es ja egal sein. Ich will aber nicht dass jemand Deine "Expertise" für bare Münze nimmt.

Grob vereinfacht: Ja, ein Fahrzeug hat eine ABE. Aber: Diese erlischt bei technischen Änderungen. Eine "Teile-ABE" verhindert das. Die Eintragung der Änderung auch. Diese wird durch ein Gutachten erleichtert. Oft ist ein solches Gutachten vorgeschrieben. So zum Beispiel in unserm Beispiel. Wenn sich ein Prüfer darüber hinwegsetzt überschreitet er eigentlich seine Kompetenzen. Man sollte als nicht davon ausgehen, dass das alles kein Problem ist und beim Nächsten auch so klappt wie bei einem selbst.

Die ASU heißt übrigens seit 1993 schon AU. Und beim zugelassen CO wert hast Du Dich um mehr als den Faktor 10 vertan. Dieser beträgt nämlich 3.5% im Leerlauf. Das ist aber nur relevant für die AU und ist unabhängig von den Zulassungsvorschriften, die umfangreicher sind und sich nicht nur auf das Abgasverhalten im Leerlauf beziehen.

Zusammenfassend: Du hast wohl Glück gehabt. Das sei Dir gegönnt. Aber so läuft das normalerweise nicht. Deine Beiträge zum Thema sind leider rechtlich und technisch falsch und damit keine Hilfe. Im Gegenteil.

Stefan
Benutzeravatar
T2b-Bulli
T2-Süchtiger
Beiträge: 237
Registriert: 27.02.2017 17:45

Re: Weber zentral Vergaser

Beitrag von T2b-Bulli »

Gab es den Vergaser bereits max. 10 Jahre nach der Erstzulassung, liegt eine gültige AU Bescheinigung vor und hat der Motor nach dem Umbau keine Leistungssteigerung, steht der Eintragung nichts im Weg.
GTÜ.jpg
Benutzeravatar
Bulli-Tom
T2-Süchtiger
Beiträge: 630
Registriert: 16.05.2008 14:28
IG T2 Mitgliedsnummer: 0

Re: Weber zentral Vergaser

Beitrag von Bulli-Tom »

Das Problem ist dass es für diese Vergaseranlagen keinerlei Gutachten in D gibt/gab; da gebe ich Aviator recht. Daher dürfte es schwierig sein diese Anlage in D für Autos ab EZ10/71 einzutragen.... Ist leider so; wenn Ihr diverse Foren (Bugnet, Bugfans,...) stöbert werden Ihr immer diese Frage zu den EMPI-Anlagen (also auch dieser) finden.

Für mich der einzig machbare Weg:

Mit dem Prüfer reden und versuchen seinen Spielraum auszunutzen:

Argumentationskette:

1. So wie ich das sehe kam der Bus aus USA. Der Vergaser war dort ein beliebter Umbau (Ausbau der fehlerträchtigen Einspritzung??) => Historie vom Fahrzeug
2. Es gibt keine Abgasmessung (A(S)U reicht nicht aus, dafür ist ein Abgasgutachten für Autos ab 10/71 fällig. Argument: "die normalen Typ4s hatten Zweivergaseranlagen; da ist der Zentralvergaser leistungstechnisch ein Rückschritt ;-) "
3. Die Forensuche bemühen. Es sind einige mit diesen Anlagen unterwegs (Punkt 1.). Anschreiben ob diese Ihre Anlagen eingetragen haben und die Briefkopien mitnehmen
4. Ein originales Verkaufsprospekt/Katalog aus den 70/80ern von EMPI mitnehmen. Dadurch hätte die Anlage in den 70/80ern eingetragen werden KÖNNEN

Dann könnte das klappen. Muss aber nicht ;-) . Ich habe die Erfahrung erlebt dass wenn vorher mit dem Prüfer gesprochen wird einiges machbar ist

Gruß

Tom
Zum Wohl die Pfalz :wein:
aviator
T2-Süchtiger
Beiträge: 580
Registriert: 21.05.2015 10:35
IG T2 Mitgliedsnummer: 778

Re: Weber zentral Vergaser

Beitrag von aviator »

T2b-Bulli hat geschrieben: 04.08.2019 06:28 Gab es den Vergaser bereits max. 10 Jahre nach der Erstzulassung, liegt eine gültige AU Bescheinigung vor und hat der Motor nach dem Umbau keine Leistungssteigerung, steht der Eintragung nichts im Weg.

GTÜ.jpg
Wieder falsch. Vielleicht wäre es für alle beteiligten besser, Du hältst Dich mit Deinem gefährlichen Halbwissen zurück. Sorry, ich muss es so hart sagen. Du triffst hier mit einer Selbstsicherheit falsche Aussagen, die Andere, die vielleicht noch weniger Ahnung haben als Du, für bare Münze nehmen könnten.

Du hast zitiert aus den Anforderungen für das H-Kennzeichen. Nur weil eine eingetragene, zeitgenössische Änderung nicht zum Verlust des H-Kennzeichesn führt, heisst das nicht, dass solche Änderungen automatisch eintragungsfähig sind. Die Eintragung der technischen Änderung und das H-Kennzeichen sind erstmal zwei getrennte Vorgänge. Die technische Änderung muss unabhängig vom H eingetragen werden. Wenn sie dann auch noch zeitgenössisch ist, kann das H erhalten bleiben.

Ich sage es nochmal: Das Abgasverhalten wird sich mit dem anderen Vergaser ändern, selbst wenn keine Leistungssteigerung vorhanden sein sollte. Die AU ist kein Abgagsutachten, welches aber eigentlich Voraussetzung für die Eintragung ist (bei einem T2B). Die AU alleine reicht also rechtlich nicht zur Eintragung. Wenn das im Einzelfall trotzdem funktioniert darf man sich freuen, kann das aber nicht erwarten.
E+P Bulli
T2-Profi
Beiträge: 62
Registriert: 28.10.2018 14:10
IG T2 Mitgliedsnummer: 0

Re: Weber zentral Vergaser

Beitrag von E+P Bulli »

Puh , bitte nicht streiten über dieses Thema!
ich habe schon versucht einige anzuschreiben...mit wenig erfolg.
das Bild von der eintragung könnt ihr ja alle sehen.
vielleicht lesen es noch andere die das problem hatten und es rechtlich lösen konnten.
bitte gerne auch mit PN an mich .
Danke Gruß Christian
Antworten