Rechtsfrage zu Neuzulassung ohne Brief
Verfasst: 14.05.2020 18:43
Hallo Kollegen,
ich war länger nicht hier...
Ein Freund von mir hat vor 10 Jahren eine T2b-Pritsche von 1975 ohne Papiere gekauft.
Im Verkaufsvertrag stand " zur Ersatzteil... (bla, bla, bla); ohne Papiere"...
Nun hat er das Teil bildschön hergerichtet; die Abnahme nach § 21 und § 23 bekommen
und die Urkunde von VW für historische Fahrzeuge vorliegen.
Morgen früh will er den Kaufvertrag beim Amt vorlegen! (s. oben)
Ich fürchte, die Behörde wird ihm sagen, er hätte das Fahrzeug ohne Papiere weder kaufen, noch aufbauen dürfen!?
Und ggf. die Zulassung ablehnen!?
Weiß einer von Euch mehr dazu? Wie ist das rechtlich?
Brauche dringend Tipps, bevor mein guter - aber naiver - Freund da morgen früh das Papier(Kaufvertrag)auf den Tresen legt!
Gern auch per Email an info (ät) diehausfabrik (punkt) de oder Telefon an 0 1 76 9666 87 81
Schöne Grüße!
Peter
ich war länger nicht hier...
Ein Freund von mir hat vor 10 Jahren eine T2b-Pritsche von 1975 ohne Papiere gekauft.
Im Verkaufsvertrag stand " zur Ersatzteil... (bla, bla, bla); ohne Papiere"...
Nun hat er das Teil bildschön hergerichtet; die Abnahme nach § 21 und § 23 bekommen
und die Urkunde von VW für historische Fahrzeuge vorliegen.
Morgen früh will er den Kaufvertrag beim Amt vorlegen! (s. oben)
Ich fürchte, die Behörde wird ihm sagen, er hätte das Fahrzeug ohne Papiere weder kaufen, noch aufbauen dürfen!?
Und ggf. die Zulassung ablehnen!?
Weiß einer von Euch mehr dazu? Wie ist das rechtlich?
Brauche dringend Tipps, bevor mein guter - aber naiver - Freund da morgen früh das Papier(Kaufvertrag)auf den Tresen legt!
Gern auch per Email an info (ät) diehausfabrik (punkt) de oder Telefon an 0 1 76 9666 87 81
Schöne Grüße!
Peter