Nachweis Camper Umbau - H Zulassung

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Feinbein
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Re: Nachweis Camper Umbau - H Zulassung

Beitrag von Feinbein »

Hallo,

bin auf diesen Thread gestossen, weil ich Informationen zur Stilllegung der Gasanlage an meinem Westfalia Berlin suche. Das ich die Gasanlage nie in Betrieb habe, überlege ich, diese stillzulegen. Dann spare ich mir die Anlage alle zwei Jahre für die Gasprüfung anzuwerfen. Der Bus ist ein Sonder-KfZ Wohnmobil und hat eine H-Zulassung. Weiß jemand, ob sich durch die Stilllegung der Gasanlage die Wohnmobilzulassung oder das H-Kennzeichen ändert?
Oder nur abklemmen und sonst nichts ändern?
Wäre über jede Info dankbar!

Gruß stephan
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GTJA790
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Re: Nachweis Camper Umbau - H Zulassung

Beitrag von GTJA790 »

Bis 2023 benötigst du keine Gasprüfung.
Grüße von der Ostsee sendet Frank *788

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Feinbein
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Re: Nachweis Camper Umbau - H Zulassung

Beitrag von Feinbein »

Jain!
Der TÜV Süd, zu dem ich muss, macht keine Hauptuntersuchung ohne gültige Gasprüfung. Die würde ich mir gerne sparen, weil ich die Gasanlage sowieso nie nutze.
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GTJA790
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Re: Nachweis Camper Umbau - H Zulassung

Beitrag von GTJA790 »

TÜV Nord ist da nicht so anstrengend.
Ich würde Sie dennoch erhalten und abnehmen lassen.


https://www.dvfg.de/fileadmin/user_upl ... men_HU.pdf

Grüße von der Ostsee sendet Frank *788

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aircooled68
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Re: Nachweis Camper Umbau - H Zulassung

Beitrag von aircooled68 »

Ich stehe vor einem ähnlichem Problem. Ich nutze mein Gas echt selten, ist auch nur für den Kocher eingebaut. Da eingebaut, obwohl nicht genutzt, brauch trotzdem die Gasprüfung, da ich die 5kg Flasche mit mir rumfahren kann (Entlüftung und dichter Schrank ist orginal vorhanden).
Temporär bis 2023 ist die Gasprüfung kein erheblicher Mangel mehr. Das müsste dein TÜVer eigentlich wissen, sind aber halt auch nur Menschen. Bekommst ein Mangel aber die Plakette darf er deshalb nicht verweigern.

Das H hat hier nur was mit der Steuer zu tun (wenn das Fahrzeug nicht sehr vom Orginal abweicht). Ob das nun ein PKW, LKW oder Womo ist, hat nur mit deiner Versicherung zu tun. Oldtimer PKW haben eben den günstigsten Versicherungstarif. Je nach Versicherung unterscheiden sich da die Konditionen und auch der Preis. Womos haben halt ein anderes Einsatzgebiet, egal vom Alter des Fahrzeugs.

Was mich nun stört ist, dass die Umrüstung eines PKWs oder LKWs zum Wohnmobil benötigt, fest eingebaut, eine Kochstelle, eine Sitzgelegenheit und eine Schlafgelegenheit (die Stehhöhe ist wohl im Anforderungskatalog entfernt worden). Sobald eins fehlt wird man aber nicht automatisch von Womo zu PKW zurückdeklariert (Beispiele gerne erwünscht)... Man kann auch einen kleinen Gaskocher <3kg oder Spiritus verbauen, dann hat man die lästige Gasprüfung weg aber immer noch den Womo-Status. Zurück zum PKW/LKW müsste dann allerdings die ganze Womo-Ausstattung als "Ladung" deklariert werden.

Soviel zur Theorie. Die Praxis sieht manchmal ganz anders aus :versteck:.

Gruß Jan
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Jan *779
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Norbert*848b
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Re: Nachweis Camper Umbau - H Zulassung

Beitrag von Norbert*848b »

Moin zusammen,
aircooled68 hat geschrieben: 09.03.2021 22:43 Man kann auch einen kleinen Gaskocher <3kg oder Spiritus verbauen...
Gut, es soll wohl zwingend eine (fest eingebaute?!) Kochstelle vorhanden sein bei einem Womo. Gaskocher aber sicherlich mit Zündsicherung wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
Wie ich mir auch habe berichten lassen, kann ebenso u.U. eine fest eingebaute Elektroplatte als Kochstelle akzeptiert werden.
Dann muss aber auch die Elektroinstallation vorschriftsmäßig sein!
Es ist aber so, dass deutschlandweit bei den verschiedenen TÜV-Organisationen unterschiedliche Auffassungen existieren bzw. vertreten werden.
(Manchmal sogar noch nach veralteten Bestimmungen. :? )
M.E. nach führt nun kein Weg dran vorbei, sich bei der zuständigen Organisation nach den (örtlichen?) akzeptablen Möglichkeiten zu erkundigen.
Freundliche Grüße aus Algermissen

Norbert
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Feinbein
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Re: Nachweis Camper Umbau - H Zulassung

Beitrag von Feinbein »

Das scheint ein schwieriges Thema zu sein.
Habe deswegen mal den TÜV Süd angeschrieben. Mal sehen, ob da eine Antwort kommt.
:fish:
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Slowrider*901
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Re: Nachweis Camper Umbau - H Zulassung

Beitrag von Slowrider*901 »

Guten Morgen,

mein 73’er US Import mit Westfalia Los Angeles Ausbau hat keine Kochstelle im Fahrzeug und besitzt trotzdem eine Wohnmobil Zulassung.
Gruß Markus ......

Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit...... :thumb:
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Sgt. Pepper
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Re: Nachweis Camper Umbau - H Zulassung

Beitrag von Sgt. Pepper »

Moin,

das mit dem Kocher wird nicht mehr so eng gesehen und der Spielraum für den Prüfer ist da vergrößert worden. (entegen vieler anderer Richtlinien)
Generell gilt aber, es sollte einen wohnlichen Eindruck machen. Also nen Kastenwagen mit einer reingeworfenen Matratze wird wohl nicht als Wohnmobil durchgehen.
Ein Fahrzeug mit fester Schlafmöglichkeit (z.B. Klappbank) Schränkchen und Tisch und vieleicht noch Gardinen sollte sich ohne Probleme zum Wohnmobil umschreiben lassen, auch wenn kein Kocher vorhanden ist.
Vieleicht zur Sicherheit einen mobilen Kocher dabei haben und sagen, dass man lieber draußen kocht.

Die Frage ist nur, ob es überhaupt Sinn macht... steuerlich macht es keinen Unterschied, sofern man mit H-Kennzeichen unterwegs ist. Versicherungstechnisch kann es da schon schwierig werden mit So. KFZ Wohnwagen. Aber das hatten wir ja schon besprochen...

Grüße,
Stephan
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Feinbein
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Re: Nachweis Camper Umbau - H Zulassung

Beitrag von Feinbein »

So, das ging mal schnell mit der Antwort vom TÜV (Süd):
"eine Gasanlage ist nicht vorgeschriebener Bestandteil eines Wohnmobils.

Die Mindestausstattung umfasst: Tisch- und Sitzgelegenheit, Schlafgelegenheit, die u.U. tagsüber als Sitze dienen können, Kochmöglichkeit und Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.

Wenn Sie ihre vorhandene Gasanlage ausbauen möchten, muss dies ein fachgerechter und bestätigter Ausbau einer Fachfirma sein.

Für die vorgeschriebene Kochgelegenheit benötigen Sie eine fest eingebaute Kochstelle um ihren Status des Wohnmobils nicht zu verlieren.

In letzter Zeit wurden häufig fest eingebaute Elektroplatten oder Ceranfelder verbaut. Diese müssen jedoch nach der VDE Vorschrift fest verdrahtet sein sowie mit Sicherungsschutz und einer entsprechende Außensteckdose versehen sein.
"
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