Hallo zusammen,
da der Vorposter das Thema TÜV/Dekra und Eintragung erwähnt: ich war heute beim TÜV, um vor Einbau der Halterung zu klären, was geht.
Ausgangssituation:
- mein Bus ist Bj. 76
- aktuell sind hinten die vorgesehenen Zweipunktgurte verbaut
- Camper ab Werk, d.h. oberer Befestigungspunkt ist vorhanden, der untere leider nicht
- ich verwende die Gurthalterung von Andreas
der TÜV in Zentralhessen sagt:
- keine Eintragung nötig, da
-- erstens zu dem o.g. Baujahr keine Gurtpflicht bestand und
-- zweitens die Änderung keine "externen" Verkehrsteilnehmer gefährdet und
-- drittens bei dem Baujahr alle Nachrüstungen in der Form erstmal als "Verbesserungen" gesehen würden
Zum Thema Einnietmutter:
- erstmal unproblematisch, da die Hauptkraft auf den oberen Befestigungspunkt wirkt (der muss!!!! Feingewinde haben! ist bei mir der Fall und das wurde auch überprüft)
- der untere Punkt nimmt keine seitlichen Kräfte auf und ist lediglich Verdrehsicherung/Abstützung
Es wurde mir allerdings dringend empfohlen, ein Blech flächig "von der anderen Seite" unter die Einnietmutter zu legen, da das reine Blech an der Stelle zu dünn sei. Dies würde auch die Haftung der Einnietmutter verbessern, da diese sich wohl leicht mitdreht, wenn man die Schraube zu fest anzieht. Werde das dem Karosseriemenschen mal so vortragen.
Die verwendeten Sicherheitsgurte benötigen das E-Prüfzeichen, auch das wurde überprüft. Da ich die Gurte von Andreas zu der Halterung geliefert bekam, war das alles kein Problem.
Aber generell ging das alles so durch. Es gab überhaupt keine Einwände oder Kritik an der Gurthalterung selbst, auch die Einnietmutter war ok. Es haben sich insgesamt zwei Ingenieure hingebungsvoll um mein Anliegen gekümmert. War echt nett dort
Das sind meine Erfahrungen zu dem Thema.
Viele Grüße
Thomas