TÜV Eintragungen

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Letmather
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TÜV Eintragungen

Beitrag von Letmather »

Moin zusammen,
ich hätte da mal gerne 2 Fragen zu Eintragungen vom TÜV.
Nach mehr als 3 1/2 Jahren Restauration war mein T2b, Mj. 1973 Westfaliaausführung Campmobile 70, zur Abnahme beim TÜV. Der Prüfer empfahl im Vorfeld, ich solle mit der FIN beim TÜV Süd ein Datenblatt beantragen. Ich muss dazu sagen, dass das Auto aus den USA kommt. Gesagt- getan. Auf Grund dieses Datenblattes erstellt der Prüfer seine Unterlagen. Dazu meine Fragen:
1. In dem Datenblatt ist die Sitzanzahl 4. Ich möchte aber 5 Sitze eingetragen haben. Fahrer, Beifahrer, Back-to Back Seat und 2 Sitze auf der Klappbank.
2. In dem Datenblatt sind keine Anhängelasten und keine Stützlast für Anhängerbetrieb angegeben. Lt. den Unterlagen von Rolf-Stefan sind diese 600 KG ungebremst, 1200 KG gebremst und 50 KG Stützlast. Diese habe ich dem Prüfer zur Verfügung gestellt mit der Bitte, die ungebremste Anhängelast auf 750 KG zu erhöhen, da ich einen 2 l Motor eingebaut habe.
Beides möchte der Prüfer nicht. Er bezieht sich auf die Angaben des Datenblattes. Hat jemand das so eingetragen und kann mir das zur Verfügung stellen, damit ich den Prüfer noch überzeugen kann.

Gruß Rolf
sham 69
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Re: TÜV Eintragungen

Beitrag von sham 69 »

Guten Morgen,

Anhängelast sowie Stützlast sind auch abhängig von der verbauten Ahk sowie dem Baujahr. Spätere Modelle haben meines Wissens eine höhere Stützlast, da die ahk zwei zusätzliche Befestigungspunkte erhalten hat.

Was ich eigentlich sagen will, ganz so einfach ist es nicht und der Prüfer handelt zumindest nicht falsch.
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bulli71
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Re: TÜV Eintragungen

Beitrag von bulli71 »

Außerdem hat die Motorleistung recht wenig damit zu tun wie schwer der ungebremste Anhänger sein darf. Auch ein 50PS Bus darf bei richtiger AHK 1200kg ziehen (und nur beim Ziehen ist die Motorleistung relevant), die Frage wie schwer der ungebremste Hänger sein darf hängt mehr mit Bremsanlage und Fahrzeugmasse zusammen.
Thorsten (ex *123)
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bullijochen
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Re: TÜV Eintragungen

Beitrag von bullijochen »

Westfaliakupplung kann in den späten Baujahren mit 70 PS Motor 1800kg Anhängelast und ich meine 75kg Stützlast. Eventuell aber doch nur 50kg das weiß ich nicht mehr genau.
Edit: schau mal da rein da steht alles drin und kannst dem Tüvler vorlegen
https://www.google.com/url?q=http://www ... n3fLMV8leF
Gruß Jochen
Gruß Jochen :bier:

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bugster_de
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Re: TÜV Eintragungen

Beitrag von bugster_de »

sham 69 hat geschrieben: 14.06.2022 06:49 Anhängelast sowie Stützlast sind auch abhängig von der verbauten Ahk sowie dem Baujahr. Spätere Modelle haben meines Wissens eine höhere Stützlast, da die ahk zwei zusätzliche Befestigungspunkte erhalten hat.
ich habe zwei Westfalia AHK hier:
- einmal 1.200kg. Diese wird am Längsträger pro Seite nur von unten mit 3 Schrauben verbaut
- einmal 1.800kg. Diese wird zus. zu den 3 Schrauben von unten noch mit zwei waagerechten Schrauben durch den Längsträger pro Seite verschraubt. Dazu hat sie rechts und links so "Ohren"

beide haben 50kg Stützlast und beide dürfen 600kg ungebremst.

Die Stützlast wird übrigens der Hinterachslast zugeschlagen und man sollte je nach Anhänger etc. ja min. 25kg eher 35kg Stützlast auf die Kupplung bringen. Je nach Ausstattungsvariante des Busses wird das mit der zulässigen HA-Last dann eng. Ich war vor Jahren mit meinem Berlin und Anhänger auf einer geeichten Waage und bin echt erschrocken: auf der Hinterachse hatte ich ohne Anhänger dran und leerem Bus gerade mal noch 100 kg bis zum Erreichen der maximalen Achslast. Also mit 35kg Stützlast wären das dann noch 65kg Zuladung gewesen. Ich habe dann auf grüne Drehstäbe umgebaut und die HA im Brief aufgelastet.

Wie weiter oben schon gesagt: der Prüfer macht das aktuell durchaus richtig.
Genau so einen hatte ich auch mal. Aber der hatte einen Diesel und war von Ford.
sham 69
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Re: TÜV Eintragungen

Beitrag von sham 69 »

@bugster_de

Danke für die Präzisierung. Auf meiner Westfalia Ahk stehen 45kg Stützlast, verschraubt seitlich und von unten. Bj 1978.
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bugster_de
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Re: TÜV Eintragungen

Beitrag von bugster_de »

Ach so ganz vergessen: ich würde wegen der AHK und etwaiger größerer Lasten beim TÜV keine große Welle machen. Wenn ich es richtig sehe sind die Betriebsgenehmigung/Typ-Zulassungen/ABEs für die Westfalia AHK seit Jahren ausgelaufen. Bedeutet, dass er dir die AHK eigentlich gar nicht eintragen darf, da die Rechtsgrundlage ja entfallen ist. Wenn er sie dir trotzdem einträgt wäre das bereits sehr nett von ihm. Und nach fest kommt ja bekanntlich ab: also nicht dass du zu viel auf den 750kg rum-reitest und er sich dann mal einliest und feststellt, dass er dir gar keine AHK eintragen darf.
Genau so einen hatte ich auch mal. Aber der hatte einen Diesel und war von Ford.
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Matthias S.
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Re: TÜV Eintragungen

Beitrag von Matthias S. »

750 Kg ungebremst geht beim t2 nicht, auch bei den letzten Modelljahren nicht, selbst bei denen mit 1800 Kg gebremst ist bei 600 Kg ungebremst Schluss.
Grüße, Matthias
Letmather
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Re: TÜV Eintragungen

Beitrag von Letmather »

Hallo zusammen,
danke für die Rückmeldungen.
Vorweg- ich denke auch, dass der Prüfer nix falsch macht! Ich will auch keine Welle machen wegen der Anhängelast.
Der Bus hat die Aufnahmen mit den 3 Löchern an den Längsträgern. AHK ist noch gar nicht verbaut (vielleicht hat jemand eine für mich). Lt. Prüfer braucht diese auch nicht mehr eingetragen zu werden. Habe explizit danach gefragt.
Bin aber trotzdem der Meinung, dass die Erhöhung möglich sein sollte, da die Bremsanlage und Leermasse wie bei späteren Busse ist.
Wichtiger wäre mir die Eintragung der 5 Sitzplätze. Hat dazu jemand eine Meinung und/oder eine aktuelle Eintragung?

Gruß Rolf
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HeWeThue
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Re: TÜV Eintragungen

Beitrag von HeWeThue »

Hallo Rolf,

ich hatte das Datenblatt von der "Stiftung AutoMuseum Volkswagen" für meinen 1970er T2a Westfalia US-Export geordert. Dort steht keine Anzahl an Sitzplätzen drin. Allerdings Anhängelasten von 800kg gebremst und 500kg ungebremst.
Dieses hatte ich auf Empfehlung für die 21er Zulassung bestellt. Bei mir in der Umgebung durfte zu dem Zeitpunkt nur der TÜV Nord die Abnahme durchführen. Das "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis nach §21" vom TÜV Nord weißt bei mir 5 Sitzplätze sowie die Anhängelasten 800kg/500kg aus, sodass diese auch in die ausgestellten Papiere übertragen wurden.
Die Westfalia-AHK selbst hatte ich zu dem Zeitpunkt noch gar nicht dran. Die Anbauanweisung von Westfalia beinhaltet aber auch keiner weiteren Angaben in der Richtung.

Gruß
Hendrik
Hendrik Weise
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