Eintragung Vintage Speed Superflow Endtopf

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Moselpirat
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Eintragung Vintage Speed Superflow Endtopf

Beitrag von Moselpirat »

Hallo zusammen,
ich möchte gerne den Vintage Speed Superflow Endtopf eintragen lassen. Ist jemand unter uns, der diesen Endtopf eingetragen bekommen hat und welcher mir mit hilfreichen Dokumenten dienen kann? ich habe einen Typ4 GE Motor in meinem T2b (Mj 74).
Diskretion obligatorisch :!:
Viele Grüße, Hans
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schrauberger
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Re: Eintragung Vintage Speed Superflow Endtopf

Beitrag von schrauberger »

Hallo Hans,
es gibt wohl mehrere Versionen des Superflow.
Mit kurzem Endrohr, etwas längerem Endrohr, 2 Endrohren (der ist recht laut)
Ich hab das längere Endrohr mit 57mm Durchmesser.
Der ist Lautstärkemäßig sehr moderat, und wurde bei mir ohne DB Messung (allerdings bei einer Oldiewerkstatt) eingetragen.

Ralph
Schöne Grüße aus Geisingen,

Biete in Originalqualität:
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Moselpirat
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Re: Eintragung Vintage Speed Superflow Endtopf

Beitrag von Moselpirat »

Hallo Ralph,
ich habe diese Ausführung https://shop.bugwelder.com/auspuff/vint ... 51829.html (Händlerbeispiel)
Bin auch bei einer Oldiwerkstatt und hoffe somit die Eintragungen und den anstehenden TÜV stressfreier angehen zu können.
Gruß Hans
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schrauberger
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Re: Eintragung Vintage Speed Superflow Endtopf

Beitrag von schrauberger »

Hallo Hans,
das ist meiner.
Soll bis 125PS sein, beim Eindüsen auf der Rolle kamen auch schon knapp 140PS raus, sind aber wegen Klingelneigung wieder zurückgegangen und läuft jetzt mit 125PS sauber und zuverlässig.
Im Standgas etwas kerniger als Serie, beim Beschleunigen hört man nur die offenen K&N, beim Dahinrollen auch mit 120km/h hört man im Bus quasi nichts vom Antrieb. Auf Strecke sehr entspannend :D
Natürlich ist der Bus mit diesen selbstklebenden, schweren 2mm Matten mit Alurücken und 10mm Extremisolator an der Trennwand zum Getriebe, Frontblech und Seitenwand entdröhnt und isoliert.
Die Radhäuser nur mit der 2mm Matte.

Ralph
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Schöne Grüße aus Geisingen,

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bugster_de
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Re: Eintragung Vintage Speed Superflow Endtopf

Beitrag von bugster_de »

Hi,

wenn es nur um den Auspuff / Endtopf geht, geht das im Westen nach meinem Infostand nur beim TÜV. Dekra etc. dürfen nur mit Gutachten eintragen.
Beim geneigten TÜV-Prüfer vorsprechen; der macht dann eine Lärmmessung in der Vorbeifahrt und wenn da alles in der Norm liegt und der Auspuff nicht über das Fahrzeug hinausragt, kann er ihn eintragen. Zur Eintragung muß der Auspuff natürlich irgendeine Kennzeichnung haben, die man auch im eingebauten Zustand gut erkennen kann. Wenn da nichts ist, musst dur halt mittels Schlagzahlen was reinklopfen oder ein entsprechendes Schild anbringen. Aus diesem Vorgehen kann sich kein TÜV Prüfer rausreden.
Ich meine mich zu erinnern, dass für die Leistungs-Gewichts-Klasse des Bus in dem Baujahr 80dB(A) zulässig sind. 2 db(A) sind als Toleranz möglich und 2 dB(A) kann (nicht muß) der Prüfer noch zugeben. Wären also bei einem sehr netten Prüfer max 84db(A).
Es gab da eine App für Android Telefone, mit der man die verschiedenen Normen Lärm messen konnte. Die war überraschend genau (+ 1dbA max Abweichung). Diese wurde aber leider aus dem App-Store entfernt. Schade, denn damit konnte man vorab schon mal schauen, ob die Fahrt zum TÜV überhaupt lohnt.

Stufe 2 mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad ist dann die H-Nummer. Da muß der Prüfer etwas flexibel sein, denn normalerweise sind da nur Auspuffanlagen zulässig, die spätestens 10 Jahre nach Erstzulassung des Autos verfügbar waren. Das wird bei dieser Auspuffanlage natürlich schwierig.

Ganz stramm als Stufe 3 mit höchster Schwierigkeit wird es dann bei einem Leistungsgesteigerten Motor. Zuerstmal ist dabei bei den luftgekühlten Heckmotorautos bei der Lärmmessung das Ansauggeräusch das Problem und in den wenigsten Fällen der Auspuff. Und ab 11.71 braucht man ein volles Abgasgutachten (also nicht einfach nur ASU). So ein Gutachten geht dick in den vier-stelligen Bereich. Und last but not least muß die Bremse das auch aushalten (bestätigt).


Übrigens: das Thema "netter Prüfer" und "verstockter Prüfer" hat einen ganz einfachen Hintergrund: bei solchen Eintragungen schauen mittlerweile die TÜV Zentralstellen drüber und bitten ggf. den Prüfer um schriftliche Stellungnahme. Bei meinem Cabrio ergab das anno 2020 in Summe 75 Seiten interner Kommunikation mit der Zentralstelle in Stuttgart die sich über insgesamt 5 Briefwechsel und 6 Wochen hinzog. Ich kann da jeden Prüfer verstehen, der das nicht machen will. Vorallem wenn man dann ohne jedwede Unterlagen mit den Händen in der Tasche vorbeischneit und sagt "trag das mal ein". Ergo ist Vorbereitung wichtig. ich hatte bei meinem Cabrio dem Prüfer alles minutiös dokumentiert: jeden Umbau, das dazugehörige Jahr, bis wann sowas zulässig war (z.B. rote Blinkleuchten hinten bis Januar 1970) sowie zeitgenössiche Literatur und Verkaufsanzeigen um z.B. einen Bugpack Dual-Quiet mit H eingetragen zu bekommen. Also nicht gleich auf die Prüfer schimpfen sondern selbst etwas Vorarbeit investieren.
Genau so einen hatte ich auch mal. Aber der hatte einen Diesel und war von Ford.
sham 69
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Re: Eintragung Vintage Speed Superflow Endtopf

Beitrag von sham 69 »

@bugster_de
:gut:

Seit einigen Monaten ist das Prüfmonopol von TÜV (alte Bl und B) und Dekra (neue Bl) eigentlich gefallen aber geändert hat sich noch nicht viel.
Er hätte ggf. über den Paragraphen 19.2 StVZO eine Lücke zur Eintragung, auch das hängt aber am Prüfingenieur. Ferner gilt es hinsichtlich der Emissionen von Abgas und Geräusch die für die jeweiligen Erstzulassungen gültigen Grenzwerte zu verwenden, da gibt es auch nach 10.70 noch viele weitere wichtige Abstufungen.
Die angesprochene Zentralstelle in BaWü oder die Bündelungsstelle in Hessen sind eigentlich ohnehin nur ein Vorgeschmack auf die konkrete Verkehrskontrolle. Im Ernstfall fliegt dir dort alles um die Ohren, egal ob eingetragen oder nicht.
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bugster_de
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Re: Eintragung Vintage Speed Superflow Endtopf

Beitrag von bugster_de »

sham 69 hat geschrieben: 12.09.2022 15:30 Die angesprochene Zentralstelle in BaWü oder die Bündelungsstelle in Hessen sind eigentlich ohnehin nur ein Vorgeschmack auf die konkrete Verkehrskontrolle. Im Ernstfall fliegt dir dort alles um die Ohren, egal ob eingetragen oder nicht.
Genauso ist es!!
Wenn man aber im Vorfeld zusammen mit dem Prüfer im Rahmen des (legal) machbaren bleibt, dann stellt das eher ein geringeres Problem dar. In der Theorie legt dir dein Freund&Helfer zwar vor Ort das Auto still und lässt es durch einen Sachverständigen (irgendwann) mal prüfen. Wenn aber alles passt, dann kriegt man sein Auto zurück und es freut sich das jeweilige Landes-Innenministerium immer über Briefe, in denen man den Sachverstand der Streife "lobt" :D
In der Praxis kennen sich die Polizisten in der Kontrolle mit den Autos doch eh nicht mehr aus und lassen von so altem Zeugs die Finger. Das letzte mal, dass ich mit meinem Ovali angehalten wurde ist einige Jahre her. Der Motorradpolizist wollte mir nur sagen, dass er das Auto geil findet und mir eine gute Fahrt wünschen.

Ausnahme: Freund von mir wurde neulich mit seinem 356 Knickscheiben Speedster angehalten, weil er nicht angeschnallt war. War ein lustige Diskussion mit den Freund&Helfers, da er ihnen klar machen musste, dass dieses Auto VOR der Erfindung des Anschnallgurtes gebaut wurde und ergo gar keine Gurte besitzt. Dass die Kiste dann auch noch mit 110 db(A) !! zugelassen war, haben sie ihm dann auch so geglaubt. Tja die Feinheiten der Umrechnung von Phon in db(A) :jump:
Genau so einen hatte ich auch mal. Aber der hatte einen Diesel und war von Ford.
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