LED Hauptscheinwerfer mit H Kennzeichen nicht erlaubt?
LED Hauptscheinwerfer mit H Kennzeichen nicht erlaubt?
Hallihallo,
war heute mit meinem Bus bei der Hauptuntersuchung beim KÜS! Da wurde mir mitgeteilt, dass weiße LED Beleuchtung bei Fahrzeugen mit H-Kennzeichen nicht erlaubt ist. Der Prüfer hat extra noch in Stuttgart angerufen, um dies zu verifizieren.
Er hat mich jetzt kulanterweise noch mal durchgelassen, da ich schon seit Jahrzehnten Kunde bei ihm bin. Außerdem würde es ja nichts bringen, wenn ich zurück rüste und nach erhalt der Pakete wieder aufrüste (er kennt mich halt gut).
Aber jetzt die Frage, hat von Euch auch einer ähnliche Erfahrungen machen dürfen. Und wenn, wo steht dies geschrieben?
Nette Grüße
Dieter
war heute mit meinem Bus bei der Hauptuntersuchung beim KÜS! Da wurde mir mitgeteilt, dass weiße LED Beleuchtung bei Fahrzeugen mit H-Kennzeichen nicht erlaubt ist. Der Prüfer hat extra noch in Stuttgart angerufen, um dies zu verifizieren.
Er hat mich jetzt kulanterweise noch mal durchgelassen, da ich schon seit Jahrzehnten Kunde bei ihm bin. Außerdem würde es ja nichts bringen, wenn ich zurück rüste und nach erhalt der Pakete wieder aufrüste (er kennt mich halt gut).
Aber jetzt die Frage, hat von Euch auch einer ähnliche Erfahrungen machen dürfen. Und wenn, wo steht dies geschrieben?
Nette Grüße
Dieter
- Norbert*848b
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Re: LED Hauptscheinwerfer mit H Kennzeichen nicht erlaubt?
Moin Dieter,
Du hast ja wohl sicherlich wie üblich, nur die Leuchtmittel getauscht und nicht etwa den ganzen Scheinwerfer?
Einfach einmal mit dem Suchbegriff "LED Scheinwerfern bei Oldtimern" googlen, dann purzelt z.B.das hier heraus:
https://ferrer.de/led-h4-scheinwerfer-j ... haeltlich/
BTW: Ich würde den Prüfer mal "Bescheid stoßen", damit er nicht dumm sterben muss.
... die scheinen m.E. nach den Schuss noch nicht gehört zu haben, oder können nicht richtig differenzieren bzw. lesen.

Du hast ja wohl sicherlich wie üblich, nur die Leuchtmittel getauscht und nicht etwa den ganzen Scheinwerfer?
Einfach einmal mit dem Suchbegriff "LED Scheinwerfern bei Oldtimern" googlen, dann purzelt z.B.das hier heraus:
https://ferrer.de/led-h4-scheinwerfer-j ... haeltlich/
BTW: Ich würde den Prüfer mal "Bescheid stoßen", damit er nicht dumm sterben muss.

Freundliche Grüße aus Algermissen
Norbert
Hab hin und wieder "Versager" und "Verzweifler" im reviedierten Zustand für den 50 PS Bus-Motor anzubieten.
Norbert
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- Tanjas&Thomas_T2b
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- Registriert: 27.08.2010 20:32
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Re: LED Hauptscheinwerfer mit H Kennzeichen nicht erlaubt?
Moin,
da das äußere Erscheinungsbild gleich bleibt halte ich das für H-tauglich.
Der Tüv Prüfer hat bei mir nichts dagegen gesagt.
Wenn man sich da fragwürdige Linsen-LED Scheinwerfer rein bastelt würde ich einen H-Verlust ja noch zustimmen.
Und übersehen hat er das vermutlich nicht.
Ich habe extra Verpackung und ABE bereit gelegt.
Viele Grüße
Thomas
da das äußere Erscheinungsbild gleich bleibt halte ich das für H-tauglich.
Der Tüv Prüfer hat bei mir nichts dagegen gesagt.
Wenn man sich da fragwürdige Linsen-LED Scheinwerfer rein bastelt würde ich einen H-Verlust ja noch zustimmen.
Und übersehen hat er das vermutlich nicht.
Ich habe extra Verpackung und ABE bereit gelegt.
Viele Grüße
Thomas
Im Angebot: Drehzahlmesser, US-Motor-Kabelbaum *680
- aircooled68
- Wohnt im T2!
- Beiträge: 2514
- Registriert: 13.04.2009 21:22
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Re: LED Hauptscheinwerfer mit H Kennzeichen nicht erlaubt?
Hi,
der ADAC meint es wäre zulässig.
viewtopic.php?p=318497#p318497
Hier wird sogar TÜV Süd und Dekra als Prüforganisationen erwähnt, die die LEDs als H-konform einstufen:
https://www.adac.de/der-adac/blog/retro ... -oldtimer-
Gruß Jan
der ADAC meint es wäre zulässig.
viewtopic.php?p=318497#p318497
Hier wird sogar TÜV Süd und Dekra als Prüforganisationen erwähnt, die die LEDs als H-konform einstufen:
https://www.adac.de/der-adac/blog/retro ... -oldtimer-
Gruß Jan
Re: LED Hauptscheinwerfer mit H Kennzeichen nicht erlaubt?
Men TÜV Prüfer hat kein Problem damit.
Selbst bei meinem 1303 Cabrio zur Vollabnahme im September 2023 mit diversen Einträgen und H-Gutachten blieb der völlig ruhig.
Selbst bei meinem 1303 Cabrio zur Vollabnahme im September 2023 mit diversen Einträgen und H-Gutachten blieb der völlig ruhig.
Re: LED Hauptscheinwerfer mit H Kennzeichen nicht erlaubt?
Hallihallo,
bei der Suche nach Infos zu der Sache bin ich jetzt auf folgendes bei der DEKRA gestoßen:
„Natürlich bleibt ein klassisches Fahrzeug auch mit einem nachgerüsteten modernen Scheinwerfersystem für den Straßenverkehr zugelassen, solange die verbauten Teile bauartgenehmigt sind. Für die Erteilung eines H-Kennzeichens sind solche Umbauten aber ein No-Go“, erklärt der DEKRA Oldtimer-Experte.
Siehe ganzer Artikel https://www.dekra.de/de/bessere-sicht-m ... nnzeichen/
An anderer Stelle habe ich folgendes gefunden:
Eine alte Halogenlampe zu ersetzen und dafür ein passendes LED-Leuchtmittel in den Originalscheinwerfer hinein zuschrauben, ist indes aber kein Problem.
Siehe hier: https://www.mz.de/leben/auto/so-kann-le ... en-3831679
und auch hier: https://www.auto-motor-und-sport.de/old ... v1-update/
Die Sache scheint nicht ganz eindeutig zu sein. Ich habe ja Scheinwerfer und Leuchtmittel getauscht, da die vorhanden H4 Scheinwerfer nur für Philipps LED Leuchtmittel zugelassen waren. Jetzt taucht jedoch die Frage auf, ob die neuen Scheinwerfer mit der Nummer ET14551 für die OSRAM LEDS als Originalscheinwerfer zu werten sind?
Gut, ich will hier kein Fass aufmachen, zumal mein Bus jetzt wieder TÜV hat. Will eigentlich nur die Kollegen darauf hinweisen, was passieren kann bei der nächsten Hauptuntersuchung mit dem "neuen" Licht! Damit man sich argumentativ darauf einstellen kann!
Nette Grüße
Dieter
bei der Suche nach Infos zu der Sache bin ich jetzt auf folgendes bei der DEKRA gestoßen:
„Natürlich bleibt ein klassisches Fahrzeug auch mit einem nachgerüsteten modernen Scheinwerfersystem für den Straßenverkehr zugelassen, solange die verbauten Teile bauartgenehmigt sind. Für die Erteilung eines H-Kennzeichens sind solche Umbauten aber ein No-Go“, erklärt der DEKRA Oldtimer-Experte.
Siehe ganzer Artikel https://www.dekra.de/de/bessere-sicht-m ... nnzeichen/
An anderer Stelle habe ich folgendes gefunden:
Eine alte Halogenlampe zu ersetzen und dafür ein passendes LED-Leuchtmittel in den Originalscheinwerfer hinein zuschrauben, ist indes aber kein Problem.
Siehe hier: https://www.mz.de/leben/auto/so-kann-le ... en-3831679
und auch hier: https://www.auto-motor-und-sport.de/old ... v1-update/
Die Sache scheint nicht ganz eindeutig zu sein. Ich habe ja Scheinwerfer und Leuchtmittel getauscht, da die vorhanden H4 Scheinwerfer nur für Philipps LED Leuchtmittel zugelassen waren. Jetzt taucht jedoch die Frage auf, ob die neuen Scheinwerfer mit der Nummer ET14551 für die OSRAM LEDS als Originalscheinwerfer zu werten sind?
Gut, ich will hier kein Fass aufmachen, zumal mein Bus jetzt wieder TÜV hat. Will eigentlich nur die Kollegen darauf hinweisen, was passieren kann bei der nächsten Hauptuntersuchung mit dem "neuen" Licht! Damit man sich argumentativ darauf einstellen kann!
Nette Grüße
Dieter
- T2a/b Camper
- T2-Süchtiger
- Beiträge: 294
- Registriert: 20.05.2015 08:51
- IG T2 Mitgliedsnummer: 0
Re: LED Hauptscheinwerfer mit H Kennzeichen nicht erlaubt?
Soweit ich weiß wurden die Hella ET14551 auch von VW verbaut, somit also Originool.
Es grüßt aus dem schönen Nordhessen der Klaus.
- woita
- T2-Süchtiger
- Beiträge: 936
- Registriert: 18.12.2015 22:01
- IG T2 Mitgliedsnummer: 827
- Kontaktdaten:
Re: LED Hauptscheinwerfer mit H Kennzeichen nicht erlaubt?
Es geht auch nicht um alternative Hersteller und Typen, sondern moderne Scheinwerfersysteme, die im ersten Link auch aufgeführt sind.
Somit ist eigentlich alles klar und stimmig, nur der Prüfer vom KÜS schert da aus.
Gruß woita
Somit ist eigentlich alles klar und stimmig, nur der Prüfer vom KÜS schert da aus.
Gruß woita
- T2a/b Camper
- T2-Süchtiger
- Beiträge: 294
- Registriert: 20.05.2015 08:51
- IG T2 Mitgliedsnummer: 0
Re: LED Hauptscheinwerfer mit H Kennzeichen nicht erlaubt?
Meine Antwort bezog sich auf Dieters Text im vorletzten Absatz.
Es grüßt aus dem schönen Nordhessen der Klaus.