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Reserverad an der Front eintragen lassen?! Abe???

Verfasst: 10.01.2009 13:07
von bischof_the_burner
Hallo, hab da ein kleines Problem; Und zwar war ich gestern Mittag mit meinem Bulli unterwegs (dieser wird "noch" im winter gefahren :steine: ) als mich die herren in Grün bzw. jetzt Blau herauswanken um eine allgemeine Verkehrskontrolle duchzuführen. Jetzt habe ich einen Mängelbescheid, da das Reserverad das sich bei mir auf der Frontmaske befindet nicht eingetragen ist! Da waren die echt stolz drauf, das sie das herausgefunden haben :schlaumeier:

Jetzt nun die eigentliche Frage,
Gibt´s da ne Abe für den Träger das ich das eingetragen bekomm, das ich das Reserverad an der Front befestigen darf???

Re: Reserverad an der Front eintragen lassen?! Abe???

Verfasst: 10.01.2009 13:12
von burger
Da gibts wohl was.
http://forum.bulli.org/viewtopic.php?f= ... grad#p9292
http://forum.bulli.org/viewtopic.php?f= ... grad#p2972
Leider funktionieren die Bilder/Links nicht mehr richtig :|

Re: Reserverad an der Front eintragen lassen?! Abe???

Verfasst: 10.01.2009 13:53
von mr_639
Bei mir ist im alten Brief eine Reserverad Halterung eingetragen, habe sie aber nicht montiert.

Und im Neuen Brief steht ja gar nix mehr drin und bei Nachfrage bei den Damen von der Zulassungsstelle, weil auch meine Reifen nicht eingetragen sind kam nur, das in den neuen Briefen nix mehr eingetragen wird. Und ich daher mehr oder weniger fahren darf was ich will, was halt damals erlaubt war.

Also ganz sicher bin ich mir da au nicht ob das alles stimmt weil eigentlcih muss man ja jede änderung eintragen. Aber des haben die mir erzählt!

Re: Reserverad an der Front eintragen lassen?! Abe???

Verfasst: 10.01.2009 19:54
von bischof_the_burner
In gewisser hinsicht stimmt das ja, aber im Fahrzeugschein sind Anbauteile immernoch eingetragen, und was im Schein nicht eingetragen ist, darf auch nicht dran sein :?

Hat denn niemand ne Abe für den Halter?
Ansonsten muss er runter aber eigentlich will ich ihn schon behalten :dogeyes:

Re: Reserverad an der Front eintragen lassen?! Abe???

Verfasst: 11.01.2009 00:18
von mr_639
Ich könnte dir ne Kopie von meinem Brief schicken wo er eingetragen ist (also der alte Brief)
wenn dir das weiterhilft. Meldest dich halt

Apropo, am Donnerstag 15.1.08 treffen wir uns wieder zum Bulli Stammtisch Stuttgart im Krummbachtal steht unter Treffen/Stammtische.
Vielleciht schaust ja vorbei.

Gruß Matze

Re: Reserverad an der Front eintragen lassen?! Abe???

Verfasst: 11.01.2009 10:09
von Dani*8
Hi,
Hab´noch `ne ABE in Kopie (reicht zur Eintragung!). Ist vom "Import und Vertrieb" Typ RH1. Ich habe schon mehrere Busse getüvt, bei denen das Teil nicht, bzw. handschriftlich eingetragen war. Nur wer in den Krümeln sucht, wird ein solches Teil beanstanden. Dass die Polizei den Bugradhalter bemängelt hat, ist mal wieder ein Musterbeispiel für Bürgerfreundlichkeit.
Gruß
Daniel

Re: Reserverad an der Front eintragen lassen?! Abe???

Verfasst: 11.01.2009 12:25
von ulme*326
Wenn er nicht bereits eingetragen war - bekommst Du ihn m.W. nicht mehr nachgetragen.
So ist mein Kenntnisstand.
Schade daß die BadenWürttembergische Polizei nichts Besseres zu tun hat. Oder es waren womöglich T2-Liebhaber und Besserwisser? Beides liegt ja bekanntlich nah beieinander.
Oder lag es am herauswanken? :wink:

Re: Reserverad an der Front eintragen lassen?! Abe???

Verfasst: 12.01.2009 11:13
von boggsermodoa
Wenn er nicht bereits eingetragen war - bekommst Du ihn m.W. nicht mehr nachgetragen.
Moin,

das war mal ein Gerücht, oder möglicherweise auch wirkliche Praxis, als diese Westfalia-Kiste auf der Stoßstange erschien. War aber m.W. recht schnell wieder vom Tisch. Der TÜV trägt den Bugradhalter ein, wenn der sich a) auf der Stoßstange abstützt und b) eine Verstärkungsplatte hinter'm Frontblech ist.
Am besten - wie immer - einfach mal beim TÜV fragen.

Gruß,

Clemens

(in Unkenntnis möglicher Gesetzesänderungen während der letzten 10 - 15 Jahre)

Re: Reserverad an der Front eintragen lassen?! Abe???

Verfasst: 12.01.2009 11:34
von flatfour72
Moin,
für den Halter selbst braucht man kein Gutachten/ABE...
Ein Sachverständiger stellt nur ein Gutachten zur Korrektur der Fz.-Papire oder eine technische Aäderung nach § 21 StVZO aus, wo der Ort des Reserverades und die nötigen Auflagen ( z.B. vor Fahrt auf öffentlichen Straßen Reserverad anbringen) und notfalls noch eine Veränderung der Fz.-Länge.
Mehr dürfte net notwendig sein.

Gruß Torsten